Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 50427
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6,5 J x 16 H2
Typ: WH24-65016
Inhaber der ABE Wheelworld GmbH
und Hersteller: DE - 38871 Ilsenburg
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 50427
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 50427
Die ABE-Nr. 50427 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ WH24-65016, in
den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55067315 (1. Ausfertigung) vom 21.09.2015
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 15 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 21.09.2015
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 26.11.2015
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55067315 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 12.11.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 50427
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50427 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55067315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH24-65016
Hersteller Wheelworld GmbH
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Auftraggeber Wheelworld GmbH
Hüttenstraße 3
38871 Ilsenburg
QM-Nr.:49 02 0150804
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell WH24
Typ WH24-65016
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
W7 WH24-65016 W7 / Ø67,1 x Ø60,1 5/114,3/60,1 38 650 2245
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50427
Herstellerzeichen Wheelworld
Radtyp und Ausführung WH24-65016 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 -
S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -
S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26
S06 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 -
S07 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 26
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Fiat
Lexus
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50427 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55067315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH24-65016
Hersteller Wheelworld GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici 79-99,2 205/55R16 R37 A12 A14 A18
FY 79-99,2 205/60R16 A57 Flh KMV
e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 215/55R16 S05
79-99,2 225/50R16
79-99,2 225/55R16
Lexus IS200, IS300 114-157 205/55R16 K1a K2b K42 A01 A12 A14
XE1 114-157 225/50R16 K1c K2c K41 K42 K45 K56 A18 B03 Car
e11*98/14*0110*.., Lim V16 S02
e11*2001/116*0110*.
Suzuki Grand Vitara 78-122 215/70R16 A10 A14 A18 Y84
JT 78-122 225/65R16 A10 S03
e4*2001/116*0091*..; 78-122 225/70R16 A10
e4*2007/46*0292*.. 78-122 235/65R16 A12
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara 78-171 215/70R16 A10 A14 A18 Y85
JT 78-171 225/65R16 A12 S03
e4*2001/116*0091*..; 78-171 225/70R16 A12
e4*2007/46*0292*.. 78-171 235/65R16 A12
- 5-Türer
Suzuki Kizashi 131 215/55R16 A91 A14 A18 A57
FR 131 215/60R16 A91 Lim S06
e4*2007/46*0142*.. 131 225/55R16 A12
131 235/50R16 A01 A12 K1a K2b
Suzuki SX4 66-99,2 205/55R16 A01 K1b K2b R37 A12 A14 A18
EY 66-99,2 205/60R16 A58 Flh KOV
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/55R16 A01 K1c K2b S05
e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 225/50R16 A01 K1c K2b
- ohne Radhaus- 66-99,2 225/55R16 A01 K1c K2b
Verbreiterungen
Suzuki SX4 66-99,2 205/55R16 R37 A12 A14 A18
EY 66-99,2 205/60R16 A57 Flh KMV
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/55R16 S05
e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 225/50R16
- mit Radhaus- 66-99,2 225/55R16
Verbreiterungen
Suzuki SX4 79,82,88 205/60R16 A12 A14 A18
GY 79,82,88 215/55R16 A01 K1b K2b A58 Flh KOV
e4*2001/116*0124*..; 79,82,88 225/50R16 A01 K1b K2b S04
e4*2007/46*0291*.. 79,82,88 225/55R16 A01 K1b K2b
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Suzuki SX4 79,82,88 205/60R16 A12 A14 A18
GY 79,82,88 215/55R16 A57 Flh KMV
e4*2001/116*0124*..; 79,82,88 225/50R16 S04
e4*2007/46*0291*.. 79,82,88 225/55R16
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50427 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55067315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH24-65016
Hersteller Wheelworld GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4 79, 88 195/60R16 K1b A01 A12 A14
GY 79, 88 205/55R16 K1c K2b A18 A58 Lim
e4*2001/116*0124*.. 79, 88 205/60R16 G03 K1c K2b K42 V16 S04
- Limousine 79, 88 215/50R16 K1c K2b K42
79, 88 215/55R16 K1c K2b K42
79, 88 225/50R16 K1c K2b K42
Suzuki SX4 S-Cross 88 205/60R16 K1b A01 A12 A14
JY 88 215/55R16 K1c K2b A18 A57 S07
e4*2007/46*0779*.. 88 225/55R16 K1c K2b K6w
88 235/50R16 K1c K2b K5k K6w
Suzuki Swift Sport 92 195/50R16 A01 K2b K42 A12 A14 A18
MZ 92 205/45R16 A58 Flh S05
e4*2001/116*0090*..
Suzuki Swift Sport 100 195/50R16 A01 K1a K1b K6d K6g A12 A14 A18
NZ 100 205/45R16 A58 Flh S05
e4*2007/46*0155*.. 100 205/50R16 A01 K1c K2b K6d K6g
Suzuki Vitara 88, 103 215/60R16 A90 A14 A18 A57
LY 88, 103 225/55R16 A01 A12 K1c K2b S07
e4*2007/46*0928*.. 88, 103 225/60R16 A01 A12 G01 K1c K2b
Toyota Auris (I) 66-108 205/55R16 A12 A14 A18
E15J, E15UT.. 66-108 225/50R16 A01 K1c K2b Flh V16 S02
e11*2001/116*0299*..; 66-97 195/55R16 R37 T87
0305*00-13;
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (I) 2,2D 130 205/55R16 A12 A14 A18
E15UT 130 225/50R16 A01 K1c K2b Flh V16 S02
e11*2001/116*
0305*00-13
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II) 91, 97 195/55R16 A33 R37 A14 A18 A58
E15UT(a), E15UTN(a) 91, 97 195/60R16 A33 R37 Car F24 Flh
e11*2001/116* 91, 97 205/55R16 A90 V16 S02
0305*14-..; 91, 97 225/50R16 A12
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris (II) 66, 73 195/55R16 A33 R37 A14 A18 A58
E15UT(a), E15UTN(a) 66, 73 195/60R16 A33 R37 Car F23 Flh
e11*2001/116* 66, 73 205/55R16 A90 V16 S02
0305*14-..; 66, 73 225/50R16 A12
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris Hybrid (I) 73 195/55R16 R37 A12 A14 A18
HE15U(a) 73 205/55R16 Flh S02
e11*2007/46*
0018*00-04
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50427 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55067315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH24-65016
Hersteller Wheelworld GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid(II) 73 195/55R16 A33 R37 A14 A18 A58
HE15U(a) 73 195/60R16 A33 R37 Car F24 Flh
e11*2007/46* 73 205/55R16 A90 V16 S02
0018*05-.. 73 225/50R16 A12
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Avensis 110,130 205/55R16 A33 A14 A18 Car
T25 110,130 215/50R16 A12 Flh Sth V16
e11*2001/116*0196*. 110,130 225/50R16 A01 A12 K42 K46 S02
Toyota Avensis 91-112 205/60R16 A13 A14 A18 Car
T27, /-MS1 91-112 215/55R16 A13 Lim V16 Y61
e11*2001/116*0331*.; 91-112 215/60R16 A13 S02
e11*2007/46*0236*.. 91-112 225/55R16 A13
- incl. Facelift 2012 91-112 235/50R16 A12
Toyota Avensis Verso 85,110 205/60R16 A01 K1a A12 A14 A18
M2 85,110 215/55R16 A01 K1c B03 S02
e6*98/14*0083*.., 85,110 225/55R16 A01 K1c K2b K42
e6*2001/116*0083*..
Toyota Camry 93-140 205/55R16 A12 A14 A18
V2 S02
e6*93/81*0029*..
Toyota Camry 112, 137 215/60R16 K42 K56 A01 A12 A14
V3 A18 S02
e6*98/14*0085*..,
e6*2001/116*0085*..
Toyota Corolla 66, 73, 97 195/55R16 A33 R37 A14 A18 A58
E15EJ 66, 73, 97 195/60R16 A33 R37 F23 Lim V16
e11*2001/116* 66, 73, 97 205/55R16 A33 S02
0304*09-.. 66, 73, 97 225/50R16 A12
- ab Modell 2014 (E18)
Toyota Corolla 66-97 195/55R16 R37 T87 A12 A14 A18
E15EJ, E15ES 66-97 205/55R16 Sth V16 S02
e11*2001/116* 66-97 215/50R16
0304*00-08; 66-97 225/50R16 A01 K1a K1b K2b K42
e11*2001/116*0314*.
Toyota Corolla Verso 81-130 205/55R16 A11 A14 A18 V16
R1 81-130 215/50R16 A12 Ver S02
e11*2001/116*0222*. 81-130 215/55R16 A12
81-130 225/50R16 A01 A12 K42
Toyota Picnic 66-94 205/50R16 T91 A12 A14 A18
XM1 66-94 215/50R16 A01 G01 S02
e11*93/81*0063*..
Toyota Prius Plus 73 205/60R16 A91 A14 A18 Car
XW4(a), XW3(a) 73 215/55R16 A12 Z16 S02
e11*2007/46*0157*..;
e11*2001/116*0264*
- Business, Comfort
Toyota RAV4 (I) 94-95 215/70R16 R09 A13 A14 A18
XA / XA1 B03 S02
G703,
e4*93/81*0001*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50427 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55067315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH24-65016
Hersteller Wheelworld GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (II) 85-110 215/70R16 A14 A18 A30
A2 B03 KOV S02
e6*98/14*0070*..,
e6*2001/116*0070*..
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Toyota RAV4 (III) 100-130 215/70R16 A13 A14 A18 A57
XA3(a) 100-130 225/65R16 A13 B03 KOV S02
e6*2001/116* 100-130 225/70R16 A12
0105*00-08 100-130 235/60R16 A33
- ohne Radhaus- 100-130 235/65R16 A12
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III) 100-130 215/70R16 A13 A14 A18 A57
XA3(a) 100-130 225/65R16 A13 B03 KMV S02
e6*2001/116* 100-130 225/70R16 A12
0105*00-08 100-130 235/60R16 A33
- mit Radhaus- 100-130 235/65R16 A12
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota Verso 82-108 205/60R16 A91 T91 T92 A14 A18 Ver
AR2, /-N, /-MS1 82-108 215/55R16 A91 S02
e11*2001/116*0350*..; 82-108 215/60R16 A12
e11*2007/46*0117*..; 82-108 225/55R16 A12
e11*2007/46*0234*..
- incl. Modell 2013
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50427 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55067315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH24-65016
Hersteller Wheelworld GmbH
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Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50427 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55067315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH24-65016
Hersteller Wheelworld GmbH
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B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50427 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55067315 (1. Ausfertigung)
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K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50427 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55067315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH24-65016
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S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
(z.B. Verso, Gran, ...)
Y61 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50427 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55067315 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ WH24-65016
Hersteller Wheelworld GmbH
Seite 10 von 10
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 21. September 2015 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 21. September 2015
Schmidt 00235573.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim