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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 8
               Auftraggeber                   Wheelworld GmbH
                                              Hüttenstraße 3
                                              38871 Ilsenburg
                                              QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         WH26
               Typ                            WH26-10022
               Radgröße                       10Jx22H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                A8            WH26-10022 A8 PRT / ohne Ring       5/112/66,6        20         1050     2365
                              WH26-10022 A8 PRT-MIC / ohne
                              Ring

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     49949
               Herstellerzeichen              wheelworld
               Radtyp und Ausführung          WH26-10022
               Radgröße                       10Jx22H2
§22 49949*07




               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herkunftsmerkmal               ENGINEERED IN GERMANY
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment   Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)           (mm)
                S01   Schraube M14x1,5             Kugel Ø28          120            27             MFS 155
                S02   Schraube M14x1,5             Kugel Ø28          150            27             MFS 155
                S03   Schraube M14x1,5             Kugel Ø28          160            27             MFS 155

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Audi
                                              Mercedes-Benz
                                              Porsche
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 8

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A7 Sportback         150-250       265/30R22       K1c K2c K5d K7i K8m T97       A01 A12 A14
                F2                                                                                    A18 A57 L06
                e1*2007/46*1801*..;                                                                   NoP S01
                e1*2007/46*1840*..
                Audi A8                   150-368       265/30R22       K1c K2c K3a K5a K8b T97       A01 A12 A14
                4H                                                                                    A18 A57 NBF
                e1*2007/46*0284*..                                                                    S01
                e1*2007/46*0398*..
                Audi A8                   210, 250      265/30R22       K1c K2c K3a K5d K8e K8x T97   A01 A12 A14
                F8                        338           265/30R22       K1c K2c K3a K5d K8e K8x T97   A18 A56 A60
                e1*2007/46*1751*..                                                                    L06 MHy NBF
                                                                                                      S01
                Audi RS6 Avant            412, 445      295/25R22       K1a K1b K3b K3k K5e K5l K6g   A01 A12 A14
                4G                                                      K8h R70                       A18 A56 Car
                e1*2007/46*0544*01-..                                                                 S01
                Audi RS6 Avant            441, 463      285/30R22       M+S T01                       A01 A12 A14
                F2                        441, 463      295/30R22       M+S T03                       A18 A56 BmK
§22 49949*07




                e1*2007/46*1840*..                                                                    Car L06 S01
                Audi RS7 Sportback        441, 463      285/30R22       M+S T01                       A01 A12 A14
                F2                        441, 463      295/30R22       M+S T03                       A18 A56 BmK
                e1*2007/46*1840*..                                                                    Flh L06 S01
                Audi S7 Sportback         253,257       265/30R22       K1c K2c K5d K7i K8m T97       A01 A12 A14
                F2                                                                                    A18 A56 L06
                e1*2007/46*1801*..                                                                    NoP S01
                Audi S8                   382, 445      265/30R22       K1c K2c K3a K5a K8b R21 T97   A01 A12 A14
                4H                                                                                    A18 A56 NBF
                e1*2007/46*0284*..                                                                    S01
                e1*2007/46*0398*..
                AMG GLC 43 4matic         310           255/35R22       K1c R02                       A01 A12 A14
                R2CGLC                    310           265/35R22       K1c K3i K5w R02               A18 A56 NoP
                e1*2018/858*00186*..      310           285/30R22       R03                           V22 Vn2 S02
                - incl. Coupé             310           295/30R22       K6w R03
                Porsche Macan             180-280       265/35R22       K1c R02                       A01 A12 A14
                95B                       180-280       295/30R22       K2b R03                       A18 A56 BnK
                e13*2007/46*              180-280       295/30R22       K2h R03                       V22 Vn2 X93
                1165*10-19                                                                            S03
                - ab MJ 2019
                Porsche Macan             155-324       265/35R22       K1c R02                       A01 A12 A14
                95B, 95BN                 155-324       295/30R22       K2b R03                       A18 A56 BnK
                e13*2007/46*              155-324       295/30R22       K2h R03                       V22 Vn2 X93
                1165*02-09,                                                                           S03
                1164*02-09




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 3 von 8

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 49949*07




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                              Seite 4 von 8

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
§22 49949*07




               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               BmK      Die Räder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               BnK      Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 8
               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2h      Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
               Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).

               K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3b      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu
               biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
§22 49949*07




               K3k      An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K5a       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5e       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 250 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5l    An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

               K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 10 mm aufzuweiten.

               K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 8
               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 10 mm aufzuweiten.

               K8x      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
               Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

               L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
               Allradlenkung (4WS).

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
§22 49949*07




               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R21       Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers
               auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max.
               Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
               mitzuführen.

               R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 7 von 8
               V22     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    245/30R22      285/25R22, 295/25R22
               Nr. 2    255/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
               Nr. 3    255/35R22      285/30R22, 295/30R22
               Nr. 4    255/40R22      295/35R22
               Nr. 5    255/45R22      285/40R22
               Nr. 6    265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
               Nr. 7    265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
               Nr. 8    265/40R22      295/35R22, 305/35R22
               Nr. 9    275/35R22      305/30R22, 315/30R22
               Nr. 10   275/40R22      315/35R22
               Nr. 11   285/30R22      335/25R22
               Nr. 12   285/35R22      315/30R22
               Nr. 13   285/40R22      315/35R22, 325/35R22
               Nr. 14   285/45R22      325/40R22
               Nr. 15   295/30R22      335/25R22

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
§22 49949*07




               Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               X93      Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser        390 mm an
               Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 25. November 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2021.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                           Seite 8 von 8

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 25. November 2025



               Kocher                                                                              00459433.DOCX
§22 49949*07




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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