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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                               Hüttenstraße 3
                                               38871 Ilsenburg
                                               QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          WH26
               Typ                             WH26-10022
               Radgröße                        10Jx22H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               A8           WH26-10022 A8 PRT / ohne Ring       5/112/66,6          20         1050   2365
                            WH26-10022 A8 PRT-MIC / ohne
                            Ring

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      49949
               Herstellerzeichen               wheelworld
§22 49949*05




               Radtyp und Ausführung           WH26-10022
               Radgröße                        10Jx22H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herkunftsmerkmal                ENGINEERED IN GERMANY
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,5         Kugel Ø28   120                      27                 MFS 155
               S02   Schraube M14x1,5         Kugel Ø28   160                      27                 MFS 155

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Audi
                                               Porsche

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A7 Sportback       150-250        265/30R22     K1c K2c K5d K7i K8m T97                 A01 A12 A14
               F2                                                                                           A18 A57 L06
               e1*2007/46*1801*..;                                                                          NoP S01
               e1*2007/46*1840*..
               Audi A8                 150-368        265/30R22     K1c K2c K3a K5a K8b T97                 A01 A12 A14
               4H                                                                                           A18 A57 NBF
               e1*2007/46*0284*..                                                                           S01
               e1*2007/46*0398*..
               Audi A8                 210, 250       265/30R22     K1c K2c K3a K5d K8e K8x T97             A01 A12 A14
               F8                      338            265/30R22     K1c K2c K3a K5d K8e K8x T97             A18 A56 A60
               e1*2007/46*1751*..                                                                           L06 MHy NBF
                                                                                                            S01
               Audi RS6 Avant          412, 445       295/25R22     K1a K1b K3b K3k K5e K5l K6g K8h         A01 A12 A14
               4G                                                   R70                                     A18 A56 Car
               e1*2007/46*0544*01-..                                                                        S01
               Audi RS6 Avant          441, 463       285/30R22     M+S T01                                 A01 A12 A14
               F2                      441, 463       295/30R22     M+S T03                                 A18 A56 BmK
               e1*2007/46*1840*..                                                                           Car L06 S01
§22 49949*05




               Audi RS7 Sportback      441, 463       285/30R22     M+S T01                                 A01 A12 A14
               F2                      441, 463       295/30R22     M+S T03                                 A18 A56 BmK
               e1*2007/46*1840*..                                                                           Flh L06 S01
               Audi S7 Sportback       253,257        265/30R22     K1c K2c K5d K7i K8m T97                 A01 A12 A14
               F2                                                                                           A18 A56 L06
               e1*2007/46*1801*..                                                                           NoP S01
               Audi S8                 382, 445       265/30R22     K1c K2c K3a K5a K8b R21 T97             A01 A12 A14
               4H                                                                                           A18 A56 NBF
               e1*2007/46*0284*..                                                                           S01
               e1*2007/46*0398*..
               Porsche Macan           180-280        265/35R22     K1c R02                                 A01 A12 A14
               95B                     180-280        295/30R22     K2b R03                                 A18 A56 BnK
               e13*2007/46*            180-280        295/30R22     K2h R03                                 V22 Vn2 X93
               1165*10-19                                                                                   S02
               - ab MJ 2019
               Porsche Macan           155-324        265/35R22     K1c R02                                 A01 A12 A14
               95B, 95BN               155-324        295/30R22     K2b R03                                 A18 A56 BnK
               e13*2007/46*            155-324        295/30R22     K2h R03                                 V22 Vn2 X93
               1165*02-09,                                                                                  S02
               1164*02-09


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
               der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
               sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
               nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 7
               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V       W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%     100% 100%
               230 km/h                94%     100% 100%
               240 km/h                91%     100% 100%
               250 km/h                -       95%      100%
               260 km/h                -       90%      100%
               270 km/h                -       85%      100%
               280 km/h                -       -        95%
               290 km/h                -       -        90%
               300 km/h                -       -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§22 49949*05




               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
               ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett
               ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 7
               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               BmK     Die Räder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               BnK     Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 49949*05




               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
               Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
               Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-
               fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
               Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2h     Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
               Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).




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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                           Seite 5 von 7
               K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
               zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K5a      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5d      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5e      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 250 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
§22 49949*05




               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 10 mm aufzuweiten.

               K8b   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8e   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8h   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 10 mm aufzuweiten.

               K8x     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
               Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

               L06      Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
               Allradlenkung (4WS).

               M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoP   Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                           Seite 6 von 7
               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers
               auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max.
               Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
               mitzuführen.

               R70     Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 49949*05




               T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V22     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1    245/30R22       285/25R22, 295/25R22
               Nr. 2    255/30R22       295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
               Nr. 3    255/35R22       285/30R22, 295/30R22
               Nr. 4    255/40R22       295/35R22
               Nr. 5    255/45R22       285/40R22
               Nr. 6    265/30R22       295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
               Nr. 7    265/35R22       295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
               Nr. 8    265/40R22       295/35R22, 305/35R22
               Nr. 9    275/35R22       305/30R22, 315/30R22
               Nr. 10   275/40R22       315/35R22
               Nr. 11   285/30R22       335/25R22
               Nr. 12   285/35R22       315/30R22
               Nr. 13   285/40R22       325/35R22
               Nr. 14   285/45R22       325/40R22
               Nr. 15   295/30R22       335/25R22

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               X93    Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm an
               Achse 1.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 7
               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. November 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
               für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 18. November 2024
§22 49949*05




               Kocher                                                                    00437825.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim