Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 10
               Auftraggeber                   Wheelworld GmbH
                                              Hüttenstraße 3
                                              38871 Ilsenburg
                                              QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         WH26
               Typ                            WH26-10022
               Radgröße                       10Jx22H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                B8            WH26-10022 B8 PRT / ohne Ring       5/112/66,6        33         1050     2365
                              WH26-10022 B8 PRT-MIC / ohne
                              Ring

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     49949
               Herstellerzeichen              wheelworld
               Radtyp und Ausführung          WH26-10022
               Radgröße                       10Jx22H2
§22 49949*07




               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herkunftsmerkmal               ENGINEERED IN GERMANY
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment   Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)           (mm)
                S01   Schraube M14x1,5             Kegel 60°          120            26             MFS 245
                S02   Schraube M14x1,5             Kegel 60°          140            26             MFS 245
                S03   Schraube M14x1,5             Kegel 60°          150            26             MFS 245
                S04   Schraube M14x1,5             Kegel 60°          140            28             MFS 19
                S05   Schraube M14x1,5             Kegel 60°          150            28             MFS 19

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Audi
                                              Mercedes-Benz
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 10

                Handelsbezeichnung            kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A6 / A6 Avant            150, 270     265/30R22     K1c K2c K3i K4i K5d K8e T93   A01 A12 A14
                F2                                                       T97                           A18 A57 Car
                e1*2007/46*1801*51-..                                                                  KOV L05 Lim
                - nur Variante L3.../A3...                                                             NoE NoP S02
                Audi A6 allroad               140-245      265/30R22     K1c K2c K3a K5b K5x K6y K8s   A01 A12 A14
                4G, 4G1                                                  T97                           A18 A56 B92
                e1*2007/46*0436*..;                                                                    Car KMV S01
                e13*2007/46*1147*..
                - incl. Facelift 2014
                Audi A8                       150-368      265/30R22     T97                           A12 A14 A18
                4H                                                                                     A57 NBF S01
                e1*2007/46*0284*..
                e1*2007/46*0398*..
                Audi A8                       210, 250     265/30R22     K2b K3a T97                   A01 A12 A14
                F8                            338          265/30R22     K2b K3a T97                   A18 A56 A60
                e1*2007/46*1751*..                                                                     BnK L06 MHy
                                                                                                       NBF S01
§22 49949*07




                Audi Q5 TFSIe,-               185          255/35R22     K1v K2h T99                   A12 A14 A18
                /Sportback(III)               185          255/35R22     A01 K1a K2b T99               A56 S04
                FY
                e1*2007/46*1550*53-..
                - Plug-in Hybrid
                - Quattro (4WD)
                - ab MJ 2025
                Audi Q5, -/Sportback (III)    150          255/35R22     K1v K2h T99                   A12 A14 A18
                FY                            150          255/35R22     A01 K1a K2b T99               A56 NoP X36
                e1*2007/46*1550*47-..         150          265/30R22     A01 K1a K1b K2c T93 T97       S04
                - nur Quattro (4WD)
                - ab MJ 2025
                Audi S8                       382, 445     265/30R22     R21 T97                       A12 A14 A18
                4H                                                                                     A56 NBF S01
                e1*2007/46*0284*..
                e1*2007/46*0398*..
                Audi SQ5, -/Sportback (III)   270          255/35R22     T99                           A12 A14 A18
                FY                            270          265/30R22     A01 K1a K1b K2c T97           A56 K1v K2h
                e1*2007/46*1550*48-..                                                                  NoP S04
                - ab MJ 2025
                AMG EQE-SUV 43/53             135, 185     275/35R22    K1c K2c K3k K5w K6w T04     A01 A12 A14
                4Matic                        135, 185     285/30R22 HL K1c K2c K5b K5x K6w K7b T04 A18 A56 L04
                E2EQEX                        135, 185     285/35R22    K1c K2c K3l K5b K5x K6w K7b S03
                e1*2018/858*00187*..                                    T06
                - Elektro                     135, 185     295/30R22    K1c K2c K4w K5b K5x K6d K6x
                                                                        K7b T03




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 10
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                EQE-SUV                   109, 135      265/35R22    K1b K2b K3k K5w T02         A01 A12 A14
                E2EQEX                    109, 135      275/35R22    K1c K2c K3k K5w K6w T04     A18 A57 L06
                e1*2018/858*00187*..      109, 135      285/30R22 HL K1c K2c K5b K5x K6w K7b T04 Z21 Z22 S03
                - mit 21"/22"
                Serienbereifung
                - Elektro
                EQE-SUV                   109, 135      265/35R22    K1c K2c K3k K5w T02         A01 A12 A14
                E2EQEX                    109, 135      275/35R22    K1c K2c K3k K5w K6w T04     A18 A57 L06
                e1*2018/858*00187*..      109, 135      285/30R22 HL K1c K2c K5b K5x K6w K7b T04 S03
                - Elektro
                EQS                       109, 135      265/35R22        K1c K2b K5g T02               A01 A12 A14
                E2EQSW                    109, 135      275/35R22        K1c K2c K5g T04               A18 A57 Lim
                e1*2018/858*00035*..                                                                   LM4 S03
                - Elektro
                - max. 4,5°
                Hinterachslenkung
                EQS                       109, 135      265/35R22        K1c K2b K4i K5g K6m T02       A01 A12 A14
                E2EQSW                    109, 135      275/35R22        K1c K2c K4i K5g K6m T04       A18 A57 Lim
§22 49949*07




                e1*2018/858*00035*..                                                                   LM5 S03
                - Elektro
                - max. 10°
                Hinterachslenkung
                GL-Klasse                 190-320       275/40R22                                      A12 A14 A18
                166                       190-320       285/35R22        A01 K1b K2b                   A56 KMV S05
                e1*2007/46*               190-320       295/35R22        A01 K1b K2b
                0598*05-17
                (FIN: WDC1668...)
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                GLS-Klasse                190-335       275/40R22        R37                           A12 A14 A18
                166                       190-335       285/35R22        A01 K1b K2b                   A56 KMV X93
                e1*2007/46*               190-335       285/40R22        A01 K1b K2b                   S05
                0598*18-..                190-335       295/35R22        A01 K1b K2b
                (FIN: WDC1668...)
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                S 63/65 -/AMG             430-463       295/25R22        K2c K4i K6h K6r R03 T97       A01 A12 A14
                221, 221AMG                                                                            A18 A57 Lim
                e1*2001/116*                                                                           V22 S05
                0335*20-..;
                0396*09-..
                ab Modell 2013
                (FIN: W..222...)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                           Seite 4 von 10
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                S-Klasse                   150-345       295/25R22       K2c K4i K6h K6r R03 T97          A01 A12 A14
                222, 221                                                                                  A18 A57 BnK
                e1*2007/46*0960*..;                                                                       Lim NoP V22
                e1*2001/116*                                                                              S05
                0335*19-..
                ab Modell 2013
                (FIN: W..222...)

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 49949*07




               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                          Seite 5 von 10
               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
§22 49949*07




               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B92     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

               BnK      Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 6 von 10
               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1v      Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
               Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps, ...).

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2h      Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
               Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).

               K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
§22 49949*07




               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3k      An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K3l      An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Frontschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4w      An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen in
               den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind
               anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5g       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm hinter bis 250mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 10
               K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6h      An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
               soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6m      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6y      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K7b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
§22 49949*07




               um 5 mm aufzuweiten.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 15 mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
               Allradlenkung (4WS).

               LM4     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

               LM5       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216)

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 8 von 10
               NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R21       Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers
               auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max.
               Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
               mitzuführen.

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.
§22 49949*07




               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T06      Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 9 von 10
               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V22     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    245/30R22      285/25R22, 295/25R22
               Nr. 2    255/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
               Nr. 3    255/35R22      285/30R22, 295/30R22
               Nr. 4    255/40R22      295/35R22
               Nr. 5    255/45R22      285/40R22
               Nr. 6    265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
               Nr. 7    265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
               Nr. 8    265/40R22      295/35R22, 305/35R22
               Nr. 9    275/35R22      305/30R22, 315/30R22
               Nr. 10   275/40R22      315/35R22
               Nr. 11   285/30R22      335/25R22
               Nr. 12   285/35R22      315/30R22
               Nr. 13   285/40R22      315/35R22, 325/35R22
               Nr. 14   285/45R22      325/40R22
§22 49949*07




               Nr. 15   295/30R22      335/25R22

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               X36      Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse 1.

               X93      Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser        390 mm an
               Achse 1.

               Z21       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z22       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 25. November 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2021.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55094814 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 10 von 10
               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 25. November 2025



               Kocher                                                                               00459438.DOCX JR-EK
§22 49949*07




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen