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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 9

               Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                               Hüttenstraße 3
                                               38871 Ilsenburg
                                               QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          WH26
               Typ                             WH26-10022
               Radgröße                        10Jx22H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               B8           WH26-10022 B8 PRT / ohne Ring       5/112/66,6          33         1050   2365
                            WH26-10022 B8 PRT-MIC / ohne
                            Ring

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      49949
               Herstellerzeichen               wheelworld
§22 49949*05




               Radtyp und Ausführung           WH26-10022
               Radgröße                        10Jx22H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herkunftsmerkmal                ENGINEERED IN GERMANY
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   120                      26                 MFS 245
               S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   150                      26                 MFS 245
               S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   150                      28                 MFS 19

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Audi
                                               Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A6 allroad         140-245       265/30R22   K1c K2c K3a K5b K5x K6y K8s T97    A01 A12 A14
               4G, 4G1                                                                              A18 A56 B92
               e1*2007/46*0436*..;                                                                  Car KMV S01
               e13*2007/46*1147*..
               - incl. Facelift 2014
               Audi A8                 150-368       265/30R22   T97                                A12 A14 A18
               4H                                                                                   A57 NBF S01
               e1*2007/46*0284*..
               e1*2007/46*0398*..
               Audi A8                 210, 250      265/30R22   K2b K3a T97                        A01 A12 A14
               F8                      338           265/30R22   K2b K3a T97                        A18 A56 A60
               e1*2007/46*1751*..                                                                   BnK L06 MHy
                                                                                                    NBF S01
               Audi S8                 382, 445      265/30R22   R21 T97                            A12 A14 A18
               4H                                                                                   A56 NBF S01
               e1*2007/46*0284*..
               e1*2007/46*0398*..
               AMG EQE-SUV 43/53       135, 185      275/35R22   K1c K2c K3k K5w K6w T04            A01 A12 A14
§22 49949*05




               4Matic                  135, 185      285/30R22   K1c K2c K5b K5x K6w K7b T04        A18 A56 L04
               E2EQEX                                HL                                             S02
               e1*2018/858*00187*..    135, 185      285/35R22   K1c K2c K3l K5b K5x K6w K7b T06
               - Elektro               135, 185      295/30R22   K1c K2c K4w K5b K5x K6d K6x K7b
                                                                 T03
               EQE-SUV                 109, 135      265/35R22   K1b K2b K3k K5w T02                A01 A12 A14
               E2EQEX                  109, 135      275/35R22   K1c K2c K3k K5w K6w T04            A18 A57 L06
               e1*2018/858*00187*..    109, 135      285/30R22   K1c K2c K5b K5x K6w K7b T04        Z21 Z22 S02
               - mit 21"/22"                         HL
               Serienbereifung
               - Elektro
               EQE-SUV                 109, 135      265/35R22   K1c K2c K3k K5w T02                A01 A12 A14
               E2EQEX                  109, 135      275/35R22   K1c K2c K3k K5w K6w T04            A18 A57 L06
               e1*2018/858*00187*..    109, 135      285/30R22   K1c K2c K5b K5x K6w K7b T04        S02
               - Elektro                             HL
               EQS                     109, 135      265/35R22   K1c K2b K5g T02                    A01 A12 A14
               E2EQSW                  109, 135      275/35R22   K1c K2c K5g T04                    A18 A57 Lim
               e1*2018/858*00035*..                                                                 LM4 S02
               - Elektro
               - max. 4,5°
               Hinterachslenkung
               EQS                     109, 135      265/35R22   K1c K2b K4i K5g K6m T02            A01 A12 A14
               E2EQSW                  109, 135      275/35R22   K1c K2c K4i K5g K6m T04            A18 A57 Lim
               e1*2018/858*00035*..                                                                 LM5 S02
               - Elektro
               - max. 10°
               Hinterachslenkung




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               GL-Klasse              190-320       275/40R22                                           A12 A14 A18
               166                    190-320       285/35R22     A01 K1b K2b                           A56 KMV S03
               e1*2007/46*            190-320       295/35R22     A01 K1b K2b
               0598*05-17
               (FIN: WDC1668...)
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               GLS-Klasse             190-335       275/40R22     R37                                   A12 A14 A18
               166                    190-335       285/35R22     A01 K1b K2b                           A56 KMV X93
               e1*2007/46*            190-335       285/40R22     A01 K1b K2b                           S03
               0598*18-..             190-335       295/35R22     A01 K1b K2b
               (FIN: WDC1668...)
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               S 63/65 -/AMG          430-463       295/25R22     K2c K4i K6h K6r R03 T97               A01 A12 A14
               221, 221AMG                                                                              A18 A57 Lim
               e1*2001/116*                                                                             V22 S03
               0335*20-..;
               0396*09-..
§22 49949*05




               ab Modell 2013
               (FIN: W..222...)
               S-Klasse               150-345       295/25R22     K2c K4i K6h K6r R03 T97               A01 A12 A14
               222, 221                                                                                 A18 A57 BnK
               e1*2007/46*0960*..;                                                                      Lim NoP V22
               e1*2001/116*                                                                             S03
               0335*19-..
               ab Modell 2013
               (FIN: W..222...)


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 9

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 49949*05




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 9

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Rad nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

               BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
§22 49949*05




               Turnier, Variant, …).

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
               vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
               zu befestigen.




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               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 9

               K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K3l     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
               Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
               bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5g    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm hinter bis 250mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§22 49949*05




               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K7b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 15 mm aufzuweiten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 9

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               LM4    Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

               LM5     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216)

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.
§22 49949*05




               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
               Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
               Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
               Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 9

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 49949*05




                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    245/30R22      285/25R22, 295/25R22
               Nr. 2    255/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
               Nr. 3    255/35R22      285/30R22, 295/30R22
               Nr. 4    255/40R22      295/35R22
               Nr. 5    255/45R22      285/40R22
               Nr. 6    265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
               Nr. 7    265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
               Nr. 8    265/40R22      295/35R22, 305/35R22
               Nr. 9    275/35R22      305/30R22, 315/30R22
               Nr. 10   275/40R22      315/35R22
               Nr. 11   285/30R22      335/25R22
               Nr. 12   285/35R22      315/30R22
               Nr. 13   285/40R22      325/35R22
               Nr. 14   285/45R22      325/40R22
               Nr. 15   295/30R22      335/25R22

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               X93    Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
               an Achse 1.

               Z21    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 9

               Z22    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. November 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§22 49949*05




               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 18. November 2024




               Kocher                                                                 00437826.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim