GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber Wheelworld GmbH Hüttenstraße 3 38871 Ilsenburg QM-Nr.: 49 02 0102002 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell WH26 Typ WH26-10022 Radgröße 10Jx22H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) A8 WH26-10022 A8 PRT / ohne Ring 5/112/66,6 33 1050 2365 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 19, Gutachten Nummer 55094814, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 49949 , RADTYP WH26-10022) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Kennzeichnungen KBA-Nummer 49949 Herstellerzeichen wheelworld Radtyp und Ausführung WH26-10022 Radgröße 10Jx22H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herkunftsmerkmal ENGINEERED IN GERMANY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr. (Nm) (mm) S01 Schraube M15x1,25 (2-tlg.) Kugel Ø28 150 28 MFS 269 S02 Schraube M14x1,5 Kugel Ø28 150 30 MFS 156 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. GLE 450 / 43 -AMG 270, 287 275/40R22 M+S R03 A12 A14 A18 Coupé 270, 287 285/40R22 A01 M+S R03 A56 V10 HA2 166 270, 287 295/35R22 A01 M+S R03 S02 e1*2007/46* 270, 287 295/40R22 A01 M+S R03 0598*16-... (FIN: WDC292...) GLE 500 Coupé 335 275/40R22 R03 A12 A14 A18 166 335 285/40R22 A01 R03 A56 V10 HA2 e1*2007/46* 335 295/35R22 A01 R03 S02 0598*16-... 335 295/40R22 A01 R03 (FIN: WDC292...) GLE 63/63s AMG 410, 430 275/40R22 M+S R03 A12 A14 A18 Coupé 410, 430 285/40R22 M+S R03 A56 V10 HA2 166, 166AMG 410, 430 295/35R22 M+S R03 S02 e1*2007/46* 0598*16-...; e1*2007/46* 0826*07-.. (FIN: WDC292...) GLE-Coupé 190-245 275/40R22 R03 A12 A14 A18 166 190-245 285/40R22 A01 R03 A56 V10 HA2 e1*2007/46* 190-245 295/35R22 A01 R03 S02 0598*16-... 190-245 295/40R22 A01 R03 (FIN: WDC292...) GLE-Klasse 143-360 275/40R22 R03 T08 A12 A14 A18 H1GLE 143-360 285/40R22 R03 T06 A56 KFS e1*2007/46*1885*.. 143-360 295/35R22 A01 R03 T08 MpH - ohne Coupé 143-360 305/35R22 A01 R03 R77 V10 HA2 S01 GLE-Klasse Coupé 143-243 275/40R22 R03 T08 A12 A14 A18 H1GLE 143-243 285/40R22 R03 T06 A56 KFS e1*2007/46*1885*.. 143-243 295/35R22 A01 R03 T08 MpH 143-243 305/35R22 A01 R03 V10 HA2 S01 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 19, Gutachten Nummer 55094814, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 49949 , RADTYP WH26-10022) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 3 von 5 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 4 von 5 A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 19, Gutachten Nummer 55094814, Ausfertigung 1 (KBA- NUMMER 49949 , RADTYP WH26-10022) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. KFS Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R77 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung 275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T06 Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T08 Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V10 Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 5 von 5 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 6. Mai 2022 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2021. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 6. Mai 2022 Kocher 00389668.DOC sw Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim