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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 1 von 4

Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.: 49 02 0102002

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                          WH26
Typ                             WH26-10022
Radgröße                        10Jx22H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
A8           WH26-10022 A8 PRT / ohne Ring      5/112/66,6          33          1050   2365

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55094814, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
49949 , RADTYP WH26-10022) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49949
Herstellerzeichen               wheelworld
Radtyp und Ausführung           WH26-10022
Radgröße                        10Jx22H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                ENGINEERED IN GERMANY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund          Anzugsmoment Schaftlänge          Artikel-Nr.
                                                     (Nm)         (mm)
S01   Schraube M15x1,25 (2-tlg.)       Kugel Ø28     150          28                   MFS 269

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLE-Klasse              143-360       275/40R22     R03 T08                               A12 A14 A18
H1GLE                   143-360       285/40R22     R03 T06                               A56 KFS
e1*2007/46*1885*..                                                                        MpH R77 V10
- ohne Coupé                                                                              HA2 S01
GLE-Klasse Coupé        143-243       275/40R22     R03 T08                               A12 A14 A18
H1GLE                   143-243       285/40R22     R03 T06                               A56 KFS
e1*2007/46*1885*..                                                                        MpH V10
                                                                                          HA2 S01

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55094814, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
49949 , RADTYP WH26-10022) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 3 von 4

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55094814, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 49949 , RADTYP WH26-10022) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

KFS    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R77    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55094814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4
V10      Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Mai 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. Mai 2022




Kocher                                                                 00389670.DOC

sw




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