GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55094814 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
Hersteller Wheelworld GmbH
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Auftraggeber Wheelworld GmbH
Hüttenstraße 3
38871 Ilsenburg
QM-Nr.:49 02 0150804
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell WH26
Typ WH26-10022
Radgröße 10Jx22H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
P1 WH26-10022 P1 / ohne Ring 5/130/71,5 50 950 2320
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49949
Herstellerzeichen wheelworld
Radtyp und Ausführung WH26-10022
Radgröße 10Jx22H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal ENGINEERED IN GERMANY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 160 36
S03 Serienschraube M14x1,5 Kugel 160 34,5
d=28mm
S04 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 180 34,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Porsche
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55094814 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
Hersteller Wheelworld GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7 150-257 265/35R22 K1b K2b T02 X77 190 A01 A07 A12
4L, 4L1 150-257 285/30R22 K1a K1b K2b T01 X77 190 A14 A18 KOV
e1*2001/116*0350*.., 150-257 285/35R22 K1a K1b K2b T02 T06 190 R21 V22 S02
e1*2001/116*0367*..; 150-257 295/30R22 K1c K2b T03 X77 190
e13*2007/46*1081*.. 150-257 305/30R22 K1c K2b K90 R70 T01 T05 190
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Audi Q7 150-257 265/35R22 T02 X77 190 A07 A12 A14
4L, 4L1 150-257 285/30R22 T01 X77 190 A18 KMV
e1*2001/116*0350*.., 150-257 285/35R22 T02 T06 190 R21
e1*2001/116*0367*..; 150-368 295/30R22 T03 X77 190 V22 S02
e13*2007/46*1081*.. 150-368 305/30R22 A01 K90 R70 T01 T05 190
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Porsche Cayenne 155-397 265/35R22 K1b K2b T02 A01 A07 A12
92A, -N, -H, -HN 155-397 275/35R22 K1c K2b A14 A18 A56
e13*2007/46*1085*..; 155-397 285/30R22 K1c K2b T01 P41 R21 V22
e13*2007/46*1106*..., 155-397 285/35R22 K1c K2b T02 S03
e13*2007/46*1107*..., 155-397 295/30R22 K1c K2b
e13*2007/46*1108*...
Porsche Cayenne 155-397 265/35R22 T02 A07 A12 A14
92A, -N, -H, -HN 155-397 275/35R22 A18 A56 KMV
e13*2007/46*1085*..; 155-397 285/30R22 T01 P41 R21 V22
e13*2007/46*1106*..., 155-397 285/35R22 T02 S03
e13*2007/46*1107*..., 155-397 295/30R22
e13*2007/46*1108*...
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Porsche Cayenne 176-397 265/35R22 K1c R37 T02 T98 A01 A07 A12
9PA 176-404 295/30R22 K1c K2c T03 A14 A18 R21
e13*2001/116*0089*. V22 S02
VW Touareg 155-331 265/35R22 K1c K2b T02 A01 A07 A12
7L 155-331 285/30R22 K1c K2c T01 A14 A18 R21
e1*2001/116*0203*.. 155-331 295/30R22 K1c K2c T03 V22 S02
VW Touareg 150-250 265/35R22 T02 A07 A12 A14
7P, 7p, 7PH, 7pH 150-250 275/35R22 A01 K1c A18 A56 V22
e1*2007/46*0376*..; 150-250 285/30R22 A01 K1c K2b S04
DE*2007/46*0400*..; 150-250 285/35R22 A01 K1c K2b
e1*2007/46*0400*..; 150-250 295/30R22 A01 K1c K2b T99
e1*2007/46*0403*..;
DE*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0498*..;
e1*2007/46*0499*..
- incl. Facelift 2014
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55094814 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
190 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55094814 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
Hersteller Wheelworld GmbH
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A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
P41 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
an Achse 1.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55094814 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
Hersteller Wheelworld GmbH
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R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T06 Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49949 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55094814 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10Jx22H2 Typ WH26-10022
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V22 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 245/30R22 285/25R22, 295/25R22
Nr. 2 255/30R22 295/25R22, 305/25R22
Nr. 3 265/30R22 295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
Nr. 4 265/35R22 295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr. 5 265/40R22 305/35R22
Nr. 6 275/35R22 315/30R22
Nr. 7 285/30R22 335/25R22
Nr. 8 295/30R22 335/25R22
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
X77 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2015 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2014.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 29. Januar 2015
Schmidt 00222831.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim