Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49952 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7,5 J x 17 H2 Typ: WH26-75017 Inhaber der ABE Wheelworld GmbH und Hersteller: DE - 38871 Ilsenburg Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 49952 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49952 Die ABE-Nr. 49952 erstreckt sich auf die Sonderräder 7,5 J x 17 H2 , Typ WH26-75017, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55081514 (1.Ausfertigung) vom 19.12.2014 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 11 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.12.2014 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 05.03.2015 Im Auftrag Nina Haderup Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Gutachten Nr. 55081514 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 13.02.2015 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 49952 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 1 von 11 Auftraggeber Wheelworld GmbH Hüttenstraße 3 38871 Ilsenburg QM-Nr.:49 02 0150804 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell WH26 Typ WH26-75017 Radgröße 7,5Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) A2 WH26-75017 A2 / ohne Ring 5/112/66,6 45 725 2115 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49952 Herstellerzeichen wheelworld Radtyp und Ausführung WH26-75017 Radgröße 7,5Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kugel d=26 110 24 S03 Schraube M14x1,5 Kugel d=26 150 30 S04 Schraube M14x1,5 Kugel d=26 130 27 S05 Schraube M14x1,5 Kugel d=26 150 27 S06 Schraube M14x1,5 Kugel d=26 160 30 S07 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=26 120 27,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 2 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 88-125 205/55R17 A13 R37 A14 A18 Car B8, B81 88-125 215/50R17 A33 R37 T90 T91 Lim V17 S07 e1*2001/116*0430*..; 88-140 205/55R17 A13 M+S e13*2007/46*1084*.. 88-140 215/50R17 A33 M+S T90 T91 88-195 225/50R17 A90 88-195 235/45R17 A33 88-195 235/50R17 A12 88-195 245/45R17 A12 Audi A6 / A6 Avant 100-185 225/55R17 145 A12 A14 A18 4G, 4G1 100-185 235/55R17 145 A57 B90 Car e1*2007/46*0436*..; 100-185 245/50R17 145 Lim NA1 S07 e13*2007/46*1147*.. 100-245 225/55R17 M+S 145 100-245 235/55R17 M+S 145 A-Klasse 44-103 205/40R17 K1c K2c K41 K42 K46 K56 R35 A01 A12 A14 168 A18 A60 DBA e1*96/79*0073*.. X92 S02 nur mit ESP A-Klasse 60-142 205/45R17 K1a K2b K42 R37 A01 A12 A14 169 60-142 215/45R17 K1c K2b K42 A18 S04 e1*2001/116*0288*.. A-Klasse 66-125 205/45R17 A90 T88 A14 A18 A57 176, 245G 66-125 205/50R17 A12 Flh V00 V17 e1*2007/46*0928*..; 66-125 215/45R17 A12 T87 T91 S04 e1*2001/116* 66-155 205/50R17 A12 M+S 0470*04-.. 66-155 215/45R17 A12 M+S T87 T91 66-155 225/45R17 A12 66-155 235/45R17 A01 A12 K2b B-Klasse 70-142 205/45R17 T84 A12 A14 A18 245 70-142 205/50R17 A01 K42 V17 S04 e1*2001/116*0314*.. 70-142 215/45R17 70-142 225/45R17 A01 K42 B-Klasse 66-135 205/45R17 A33 T88 A14 A18 A58 246, 245G 66-135 205/50R17 A01 A12 K2b V17 S04 e1*2007/46*0751*..; 66-135 215/45R17 A91 T87 T91 e1*2001/116* 66-155 205/50R17 A01 A12 K2b M+S 0470*04-.. 66-155 215/45R17 A91 M+S T87 T91 66-155 225/45R17 A01 A12 K2b C-Klasse 88-215 205/50R17 A30 R37 T89 T93 A14 A18 Cpe 204 88-215 215/45R17 A32 R37 T87 T88 T91 Lim S04 e1*2001/116*0431*.. 88-225 225/45R17 A30 - Limousine/Coupe - incl. Facelift 2011 C-Klasse 85-155 205/55R17 A10 R37 A14 A18 A58 204 85-155 215/50R17 A32 R37 F39 Lim Po1 e1*2001/116* 85-155 225/50R17 A90 V17 Y92 S04 0431*29-.. 85-155 235/45R17 A32 (FIN: WDD205...) 85-155 245/45R17 A12 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 3 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. C-Klasse T-Modell 88-170 205/50R17 A30 R37 T89 T93 A14 A18 Car 204K 88-170 215/45R17 A32 R37 T91 S04 e1*2001/116*0457*.. 88-225 225/45R17 A30 T90 T91 T94 - incl. Facelift 2011 C-Klasse T-Modell 85-155 205/55R17 A10 R37 T91 T95 A14 A18 A58 204K 85-155 215/50R17 A32 R37 T91 T95 Car F39 Po1 e1*2001/116* 85-155 225/50R17 A90 V17 Y92 S04 0457*25-.. 85-155 235/45R17 A32 (FIN: WDD205...) 85-155 245/45R17 A12 CL-Klasse 220-326 225/55R17 A11 M+S R09 A14 A18 B03 215 220-326 225/55R17 A11 V17 S05 e1*98/14*0113*.. 220-326 245/50R17 A12 CLA-Klasse 80-125 205/45R17 A90 T88 A14 A18 A57 117, 245G 80-125 205/50R17 A12 Lim V00 V17 e1*2007/46*1007*..; 80-125 215/45R17 A12 T87 T91 S04 e1*2001/116* 80-155 205/50R17 A12 M+S 0470*04-.. 80-155 215/45R17 A12 M+S T87 T91 80-155 225/45R17 A12 80-155 235/45R17 A01 A12 K2b E-Klasse 100-150 205/50R17 A10 R37 T93 V17 A14 A18 A58 212 100-150 215/50R17 A10 R37 T90 T91 T93 V17 B03 F38 Lim e1*2001/116*0501*.. 100-225 225/45R17 A10 T90 T91 T93 Y63 S04 - mit Luftfederung 100-225 235/45R17 A10 - incl. Facelift 2013 100-225 245/45R17 A10 E-Klasse 100-150 205/50R17 A10 R37 T93 A14 A18 A58 212, 212G 100-150 215/50R17 A10 R37 T90 T91 T93 B03 F39 Lim e1*2001/116*0501*..; 100-225 225/45R17 A10 T90 T91 T93 V17 Y63 S04 e1*2007/46*0484*.. 100-225 235/45R17 A10 - incl. Facelift 2013 100-225 245/45R17 A10 E-Klasse Cabrio 120-225 235/45R17 A11 A14 A18 207 285 235/45R17 M+S A58 B03 Cbo e1*2001/116*0502*.. F39 S04 E-Klasse Coupé 120-225 205/50R17 R37 T89 A11 A14 A18 207 120-225 215/45R17 R37 T88 A58 B03 Cpe e1*2001/116*0502*.. 120-225 215/50R17 R37 F39 V17 S04 120-225 225/45R17 R37 120-285 235/45R17 E-Klasse T-Modell 100-225 235/45R17 A10 T97 145 A14 A18 A58 212 K 100-225 245/45R17 A10 T95 T99 145 B03 Car F42 e1*2007/46*0200*.. Y63 S04 - incl. Facelift 2013 E-Klasse T-Modell 100 - 225 235/45R17 A10 T97 145 A14 A18 A58 212 K 100 - 225 245/45R17 A10 T95 T99 145 B03 Car F38 e1*2007/46*0200*.. Y63 S04 - mit Luftfederung - incl. Facelift 2013 GLA-Klasse 100-155 215/60R17 A12 A14 A18 245G 100-155 225/55R17 A57 Flh S04 e1*2001/116* 100-155 225/60R17 0470*06-.. 100-155 235/55R17 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 4 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. GLK-Klasse 100-225 235/60R17 A31 A14 A18 V17 204X 100-225 255/55R17 A12 R03 S05 e1*2001/116*0480*.. S-Klasse 110-300 235/50R17 R37 T00 T96 145 A12 A14 A18 140 110-300 255/45R17 R70 T98 145 V17 S03 F690, e1*96/27*0056*.. S-Klasse 205-290 235/50R17 R37 A12 A14 A18 140C 205-290 255/45R17 R70 V17 S03 G165, e1*96/27*0057*.. S-Klasse 145-326 225/55R17 A11 M+S R09 A14 A18 A61 220 145-326 225/55R17 A11 B03 NBF V17 e1*97/27*0099*.. 145-326 245/50R17 A12 S05 V-Klasse 72-128 225/50R17 K2c K42 K44 K56 T94 T98 A01 A12 A14 638/2 72-128 225/55R17 G01 K2c K42 K44 K56 A18 V17 S06 e9*95/54, 98/14, 72-128 235/45R17 K1c K2c K42 K56 T94 T97 2001/116*0020*.. 72-128 235/50R17 K1c K2c K42 K44 K56 T96 72-128 245/45R17 K1c K2c K42 K44 K56 T95 T99 Vito 58-105 225/50R17 K2c K42 K44 K56 T98 A01 A12 A14 638 58-105 225/55R17 G01 K2c K42 K44 K56 A18 V17 S06 e9*93/81,98/14, 58-105 235/45R17 K1c K2c K42 K56 T97 2001/116*0005*.. 58-105 235/50R17 K1c K2c K42 K44 K56 T96 58-105 245/45R17 K1c K2c K42 K44 K56 T95 T99 Vito 60-105 225/50R17 K2c K42 K44 K56 T98 A01 A12 A14 638/1 60-105 225/55R17 G01 K2c K42 K44 K56 A18 V17 S06 K 393 60-105 235/45R17 K1c K2c K42 K44 K56 T97 60-105 235/50R17 K1c K2c K42 K44 K56 T96 60-105 245/45R17 K1c K2c K42 K44 K56 T99 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 5 von 11 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 145 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 6 von 11 A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw. unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu informieren. F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F42 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der Vorderachse. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 7 von 11 G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen 235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 8 von 11 Po1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 x 28 mm an Achse 1. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 9 von 11 T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 10 von 11 V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 205/40R17 225/35R17 Nr. 3 205/45R17 235/40R17 Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 5 205/55R17 225/50R17 Nr. 6 215/40R17 245/35R17 Nr. 7 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 8 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 9 215/55R17 235/50R17 Nr. 10 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17 Nr. 11 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 12 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 13 235/40R17 265/35R17, 275/35R17 Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 15 235/50R17 255/45R17 Nr. 16 235/55R17 255/50R17 Nr. 17 235/60R17 255/55R17 Nr. 18 245/40R17 255/40R17, 275/35R17 Nr. 19 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 20 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X92 Die Verwendung der Sonderräder ist aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse Durchmesser. 276 mm an Achse 1. Y63 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1. Y92 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 15. Dezember 2014 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 11 von 11 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 15. Dezember 2014 Schmidt 00221205.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim