Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49952 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7,5 J x 17 H2 Typ: WH26-75017 Inhaber der ABE Wheelworld GmbH und Hersteller: DE - 38871 Ilsenburg Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 49952 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49952 Die ABE-Nr. 49952 erstreckt sich auf die Sonderräder 7,5 J x 17 H2 , Typ WH26-75017, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55081514 (1.Ausfertigung) vom 19.12.2014 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 11 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.12.2014 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 05.03.2015 Im Auftrag Nina Haderup Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Gutachten Nr. 55081514 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 13.02.2015 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 49952 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 1 von 11 Auftraggeber Wheelworld GmbH Hüttenstraße 3 38871 Ilsenburg QM-Nr.:49 02 0150804 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell WH26 Typ WH26-75017 Radgröße 7,5Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) W5 WH26-75017 W5 / Ø72,6 x Ø60,1 5/114,3/60,1 45 640 2165 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49952 Herstellerzeichen wheelworld Radtyp und Ausführung WH26-75017 Radgröße 7,5Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 S06 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 - S07 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 26 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 2 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 205/50R17 A12 A14 A18 FY 79-99,2 205/55R17 A57 Flh KMV e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 215/50R17 S05 79-99,2 225/45R17 79-99,2 225/50R17 79-99,2 235/45R17 Lexus GS 300 156 235/45R17 A11 A14 A18 S1 S02 G468, e6*93/81*0010* Lexus GS300/430 161-208 235/45R17 A11 A14 A18 S16 B03 S02 e11*96/79, 98/14, 2001/116*0078*.. Lexus IS 110-153 205/50R17 A10 T89 A14 A18 Lim XE2(a) 110-153 215/45R17 A10 T91 V17 VL7 S02 e11*2001/116* 110-153 225/45R17 A10 0206*00-09 110-153 235/45R17 A12 110-153 245/45R17 A10 R03 Lexus IS200, IS300 114-157 215/45R17 A12 A14 A18 XE1 114-157 225/45R17 R03 Car Lim V17 e11*98/14*0110*.., S02 e11*2001/116*0110*. Suzuki Grand Vitara 78-122 225/60R17 A32 A14 A18 Y84 JT 78-122 225/65R17 A32 S03 e4*2001/116*0091*..; 78-122 235/60R17 A12 e4*2007/46*0292*.. 78-122 245/55R17 A12 - 3-Türer 78-122 255/55R17 A01 A12 K1c Suzuki Grand Vitara 78-171 225/60R17 A32 A14 A18 Y85 JT 78-171 225/65R17 A32 S03 e4*2001/116*0091*..; 78-171 235/60R17 A12 e4*2007/46*0292*.. 78-171 245/55R17 A12 - 5-Türer 78-171 255/55R17 A01 A12 K1c Suzuki Kizashi 131 215/50R17 A91 A14 A18 A57 FR 131 215/55R17 A91 Lim S06 e4*2007/46*0142*.. 131 225/50R17 A12 131 235/45R17 A12 131 235/50R17 A01 A12 K1a K2b 131 245/45R17 A12 Suzuki SX4 66-99,2 205/50R17 A12 A14 A18 EY 66-99,2 205/55R17 A58 Flh KOV e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/50R17 S05 e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 225/45R17 - ohne Radhaus- 66-99,2 225/50R17 A01 K1a K1b K2b Verbreiterungen 66-99,2 235/45R17 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 3 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki SX4 66-99,2 205/50R17 A12 A14 A18 EY 66-99,2 205/55R17 A57 Flh KMV e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/50R17 S05 e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 225/45R17 - mit Radhaus- 66-99,2 225/50R17 Verbreiterungen 66-99,2 235/45R17 Suzuki SX4 79,82,88 205/50R17 A12 A14 A18 GY 79,82,88 205/55R17 A58 Flh KOV e4*2001/116*0124*..; 79,82,88 215/50R17 S04 e4*2007/46*0291*.. 79,82,88 225/45R17 - ohne Radhaus- 79,82,88 225/50R17 A01 K1a K1b K2b Verbreiterungen 79,82,88 235/45R17 Suzuki SX4 79,82,88 205/50R17 A12 A14 A18 GY 79,82,88 205/55R17 A57 Flh KMV e4*2001/116*0124*..; 79,82,88 215/50R17 S04 e4*2007/46*0291*.. 79,82,88 225/45R17 - mit Radhaus- 79,82,88 225/50R17 Verbreiterungen 79,82,88 235/45R17 Suzuki SX4 79, 88 205/50R17 K1c A01 A12 A14 GY 79, 88 215/45R17 K1b A18 A58 Lim e4*2001/116*0124*.. 79, 88 215/50R17 G70 K1c K2b K42 V17 S04 - Limousine 79, 88 225/45R17 K1c K2b K42 79, 88 235/45R17 G70 K1c K2b K42 Suzuki SX4 S-Cross 88 205/50R17 A12 A14 A16 JY 88 205/55R17 A18 A57 S07 e4*2007/46*0779*.. 88 215/50R17 A01 K1b 88 225/45R17 88 225/50R17 A01 K1c K2b 88 235/45R17 A01 K1b 88 245/45R17 A01 K1c K2b Suzuki Swift Sport 92 195/45R17 A12 A14 A18 MZ 92 205/40R17 A58 Flh S05 e4*2001/116*0090*.. 92 215/35R17 A01 K2b K42 92 215/40R17 A01 K2b K42 Suzuki Swift Sport 100 195/45R17 A12 A14 A18 NZ 100 205/40R17 A01 K6d K6g A58 Flh S05 e4*2007/46*0155*.. 100 205/45R17 A01 G01 K6d K6g Toyota Auris (I) 66-108 205/50R17 A12 A14 A18 E15J, E15UT.. 66-108 215/45R17 T87 T88 Flh V17 S02 e11*2001/116*0299*..; 66-108 225/45R17 0305*00-13; e11*2007/46*0167*..; 0019*00-03 - incl. Facelift 2010 Toyota Auris (I) 2,2D 130 205/50R17 R37 A12 A14 A18 E15UT 130 215/45R17 R37 T88 Flh V17 S02 e11*2001/116* 130 225/45R17 0305*00-13 - incl. Facelift 2010 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 4 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota Auris (II) 91, 97 205/50R17 A12 A14 A18 E15UT(a), E15UTN(a) 91, 97 215/45R17 A58 Car F24 e11*2001/116* 91, 97 225/45R17 Flh V17 S02 0305*14-..; e11*2007/46* 0019*04-.. - ab Modell 2013 (E18) Toyota Auris (II) 66, 73 205/50R17 A12 A14 A18 E15UT(a), E15UTN(a) 66, 73 215/45R17 A58 Car F23 e11*2001/116* 66, 73 225/45R17 Flh V17 S02 0305*14-..; e11*2007/46* 0019*04-.. - ab Modell 2013 (E18) Toyota Auris Hybrid (I) 73 205/50R17 A12 A14 A18 HE15U(a) 73 215/45R17 Flh S02 e11*2007/46* 73 225/45R17 0018*00-04 Toyota Auris Hybrid(II) 73 205/50R17 A12 A14 A18 HE15U(a) 73 215/45R17 A58 Car F24 e11*2007/46* 73 225/45R17 Flh V17 S02 0018*05-.. - ab Modell 2013 (E18) Toyota Avensis 110,130 205/50R17 A12 A14 A18 T25 110,130 215/45R17 T87 Car Flh Sth e11*2001/116*0196*. 110,130 215/50R17 R09 V17 S02 110,130 215/50R17 A01 G03 110,130 225/45R17 110,130 235/40R17 R70 Toyota Avensis 91-112 205/55R17 R37 A12 A14 A18 T27, /-MS1 91-112 215/50R17 R37 Car Lim V17 e11*2001/116*0331*.; 91-130 215/55R17 S02 e11*2007/46*0236*.. 91-130 225/50R17 - incl. Facelift 2012 91-130 235/45R17 91-130 235/50R17 91-130 245/45R17 Toyota Camry 112,137 215/50R17 K42 T90 A01 A12 A14 V3 112,137 235/45R17 K42 A18 V17 S02 e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*.. Toyota Corolla 66, 73, 97 205/50R17 A12 A14 A18 E15EJ 66, 73, 97 215/45R17 T91 A58 F23 Lim e11*2001/116* 66, 73, 97 225/45R17 V17 S02 0304*09-.. - ab Modell 2014 (E18) Toyota Corolla 66-97 205/50R17 A12 A14 A18 E15EJ, E15ES 66-97 215/45R17 T87 T88 Sth V17 S02 e11*2001/116* 66-97 225/45R17 0304*00-08; e11*2001/116*0314*. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 5 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota Corolla Verso 81-130 205/50R17 R37 A12 A14 A18 R1 81-130 215/45R17 R37 T91 V17 Ver S02 e11*2001/116*0222*. 81-130 215/50R17 81-130 225/45R17 81-130 235/45R17 Toyota RAV4 (III) 100-130 215/60R17 A33 R37 A14 A18 A57 XA3(a) 100-130 225/60R17 A12 KOV S02 e6*2001/116* 100-130 225/65R17 A12 0105*00-08 100-130 235/55R17 A12 - ohne Radhaus- 100-130 235/60R17 A12 Verbreiterungen 100-130 245/55R17 A12 - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 (III) 100-130 215/60R17 A33 R37 A14 A18 A57 XA3(a) 100-130 225/60R17 A12 KMV S02 e6*2001/116* 100-130 225/65R17 A12 0105*00-08 100-130 235/55R17 A12 - mit Radhaus- 100-130 235/60R17 A12 Verbreiterungen 100-130 245/55R17 A12 - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 (IV) 91-111 225/65R17 A12 A14 A18 XA3(a) 91-111 235/60R17 A57 S02 e6*2001/116*0105*09- - Modell 2013 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 6 von 11 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 7 von 11 B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G70 Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 8 von 11 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 9 von 11 T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 205/40R17 225/35R17 Nr. 3 205/45R17 235/40R17 Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 5 205/55R17 225/50R17 Nr. 6 215/40R17 245/35R17 Nr. 7 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 8 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 9 215/55R17 235/50R17 Nr. 10 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17 Nr. 11 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 12 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 13 235/40R17 265/35R17, 275/35R17 Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 15 235/50R17 255/45R17 Nr. 16 235/55R17 255/50R17 Nr. 17 235/60R17 255/55R17 Nr. 18 245/40R17 255/40R17, 275/35R17 Nr. 19 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 20 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 10 von 11 VL7 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/45R17 245/45R17, 275/40R17 Nr. 2 235/45R17 245/45R17, 275/40R17 Nr. 3 245/40R17 265/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan (z.B. Verso,...) Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 15. Dezember 2014 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49952 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55081514 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ WH26-75017 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 11 von 11 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 15. Dezember 2014 Schmidt 00221206.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim