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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.49951 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55060914 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 9
               Auftraggeber                   Wheelworld GmbH
                                              Hüttenstraße 3
                                              38871 Ilsenburg
                                              QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         WH26
               Typ                            WH26-80018
               Radgröße                       8,0Jx18H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                X1            WH26-80018 X1 / Ø63,4x54,1          4/100/54,1        35         640      2115

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     49951
               Herstellerzeichen              wheelworld
               Radtyp und Ausführung          WH26-80018
               Radgröße                       8,0Jx18H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 49951*08




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)         (mm)
                S01   Schraube M12x1,5             Kegel 60°          100          28               MFS 168
                S02   Mutter M12x1,5               Kegel 60°          110          -                MFS 167
                S03   Mutter M12x1,5               Kegel 60°          125          -                MFS 167
                S04   Mutter M12x1,5               Kegel 60°          130          -                MFS 167
                S05   Mutter M12x1,25              Kegel 60°          90           -                MFS 32

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Fiat
                                              Hyundai
                                              Kia
                                              Mazda
                                              Suzuki
                                              Toyota
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49951 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55060914 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018
               Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 9

                Handelsbezeichnung             kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Fiat 124 Spider                103          215/35R18    K1c K2b K4h K6c               A01 A12 A14
                NF, NFM                        103          225/35R18    K1c K2b K4h K6c               A18 B01 Cbo
                e11*2007/46*3320*..;                                                                   V18 S04
                e5*2007/46*1036*..;
                e3*2007/46*0474*..
                Fiat/Abarth 124 Spider         125          215/35R18    K1c K2b K4h K6c               A01 A12 A14
                NF, NFM                        125          225/35R18    K1c K2b K4h K6c               A18 B01 Cbo
                e11*2007/46*3320*..;                                                                   V18 S04
                e5*2007/46*1036*..;
                e3*2007/46*0474*..
                Hyundai i20 (II) Active        66-88        215/35R18    K1a K1b K2b K4h K6x K8c T84 A01 A12 A14
                GB, GB-HME                     66-88        215/40R18    G01 K1a K1b K2b K4h K6x K8c A18 Flh KMV
                e11*2007/46*1600*..;           66-88        225/35R18    K1a K1b K2b K4h K5v K6x K8c V18 S03
                e13*2007/46*1603*..,
                e5*2007/46*1087*..
                Kia Rio (II)                   65-83        215/35R18    K1c K2c K41 K44 K56 T80 T84   A01 A12 A14
                DE                                                                                     A18 Flh S02
§22 49951*08




                e4*2001/116*0093*..
                Kia Rio (III)                  55-80        215/35R18    K1c K2b K4i K8c T84           A01 A12 A14
                UB                                                                                     A18 A58 Flh
                e11*2007/46*0195*..                                                                    S02
                - incl. Facelift 2015
                Kia Stonic                     58-100       215/35R18    K1c K2b K5v K6w K8h T84       A01 A12 A14
                YB, YB-KMD                     58-100       225/35R18    K1c K2a K2b K3i K5x K6w K8h   A18 A58 V18
                e11*2007/46*                                                                           Z15 Z16 S03
                3777*01-..;
                e5*2007/46*1077*..;
                e1*2007/46*2094*..
                - 15/16-Zoll Serie
                - incl. Facelift 2020 + 2025
                Kia Stonic                     73-100       215/45R18    K1c K2b K5v K6w K8h           A01 A12 A14
                YB, YB-KMD                     73-100       225/40R18    K1c K2a K2b K3i K5x K6g K6w   A18 A58 V18
                e11*2007/46*                                             K8h                           Z17 S03
                3777*01-..;                    73-100       225/45R18    K1c K2a K2b K3i K5k K5x K6g
                e5*2007/46*1077*..;                                      K6w K8h
                e1*2007/46*2094*..             73-100       235/40R18    K1c K2c K3i K5k K5x K6g K6y
                - 17 Zoll Serie                                          K8m
                - incl. Facelift 2020 + 2025
                Mazda MX-5 1,5l (IV)           96, 97       215/35R18    K1c K2b K6d                   A01 A12 A14
                ND                             96, 97       225/35R18    K1c K2b K3u K4h K6d           A18 B01 Cbo
                e11*2007/46*2661*..,                                                                   S04
                e5*2007/46*0069*..
                - Roadster / RF




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49951 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55060914 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018
               Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Mazda MX-5 2,0l (IV)       118, 135      215/35R18       K1c K2b K6d                    A01 A12 A14
                ND                         118, 135      225/35R18       K1c K2b K4h K6d                A18 B01 Cbo
                e11*2007/46*2661*..,                                                                    V18 S04
                e5*2007/46*0069*..
                - Roadster / RF
                Suzuki Swift (IV)          67-75         215/35R18       K1c K2b K41 K42 K44            A01 A12 A14
                EZ                                                                                      A18 A58 Flh
                e4*2001/116*0102*..                                                                     S05
                Suzuki Swift (IV)          51-75         215/35R18       K1c K2b K41 K42 K44            A01 A12 A14
                MZ                                                                                      A18 A58 Flh
                e4*2001/116*0090*..                                                                     S01
                Suzuki Swift 4x4 (IV)      67-68         215/35R18       K1c K2b K42                    A01 A12 A14
                EZ                                                                                      A18 A56 Flh
                e4*2001/116*0102*..                                                                     S05
                Toyota Corolla (IX)        66-141        215/35R18       K1c K2c K41 K42 T80 T84        A01 A12 A14
                E12-U -J -J1 -T -TS        66-141        225/35R18       K1c K2c K41 K42 LK6 T83 T87    A18 Car Flh
                e11*98/14,2001/116*        66-141        235/35R18       K1c K2c K41 K42 K43 K44 LK6    Sth Ver S02
                0178-0181,0251*..
§22 49951*08




                Toyota MR2 (III)           103           215/35R18       G01 K1c K2b                    A01 A12 A14
                W3                                                                                      A18 K41 K42
                e11*98/14*0128*..,                                                                      K45 S02
                e11*2001/116*0128*.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.49951 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55060914 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 9

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.
§22 49951*08




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.


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               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55060914 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                          Seite 5 von 9
               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B01      Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 49951*08




               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55060914 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 9
               K3u      An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung
               im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw.
               auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

               K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K43      An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

               K44      An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
§22 49951*08




               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5k    An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

               K5v      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6c       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6y      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49951 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55060914 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 9
               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 10 mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LK6      An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
               Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
§22 49951*08




               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Sth     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.49951 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55060914 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 8 von 9
               V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    205/40R18      225/35R18
               Nr. 2    205/45R18      225/40R18
               Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    215/55R18      235/50R18
               Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13   235/65R18      255/60R18
               Nr. 14   245/35R18      255/35R18
               Nr. 15   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 16   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 17   245/50R18      275/45R18
               Nr. 18   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
§22 49951*08




               Nr. 19   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
               Nr. 20   255/50R18      285/45R18
               Nr. 21   255/55R18      285/50R18
               Nr. 22   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Ver       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Minivan
               (z.B. Verso, Gran, ...)

               Z15       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z16       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z17       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49951 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55060914 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 9 von 9

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 9. Januar 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 9. Januar 2026
§22 49951*08




               Kocher                                                                                00460665.DOCX

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               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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