Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49951 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 8 J x 18 H2 Typ: WH26-80018 Inhaber der ABE Wheelworld GmbH und Hersteller: DE - 38871 Ilsenburg Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 49951 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49951 Die ABE-Nr. 49951 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ WH26-80018, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55060914 (1.Ausfertigung) vom 18.12.2014 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 12 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 18.12.2014 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 11.03.2015 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Gutachten Nr. 55060914 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 13.02.2015 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 49951 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 49951 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 1 von 9 Auftraggeber Wheelworld GmbH Hüttenstraße 3 38871 Ilsenburg QM-Nr.:49 02 0150804 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell WH26 Typ WH26-80018 Radgröße 8,0Jx18H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) B6 WH26-80018 B6 / ohne Ring 5/120/72,6 42 740 2150 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49951 Herstellerzeichen wheelworld Radtyp und Ausführung WH26-80018 Radgröße 8,0Jx18H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 120 26 S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 28 S05 Serienschraube M14x1,5 Kegel 140 32,5 S06 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 28 S07 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Mini/BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49951 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 1er-Reihe 100-160 215/40R18 A01 K1a T85 T89 A12 A14 A18 182, 1C 100-240 225/40R18 A01 K1a T88 Cbo Cpe V18 e1*2001/116*0352*.., 100-240 245/35R18 A01 K2b K42 K46 R03 T88 S02 e1*2007/46* 225-240 215/40R18 A01 K1a R02 0277*00-07 - Coupé, Cabrio - incl. Facelift 2011 BMW 1er-Reihe 85-195 215/40R18 T85 T89 A12 A14 A18 187 85-195 225/40R18 A01 K1a T88 T89 Flh V18 S02 e1*2001/116* 85-195 245/35R18 A01 K2b K42 K46 R03 T88 T89 0287*00-09 BMW 1er-Reihe 66-195 215/40R18 A01 K1a T85 T89 A12 A14 A18 187, 1K2, 1K4 66-195 225/40R18 A01 K1a T88 T89 Flh V18 S02 e1*2001/116* 66-195 245/35R18 A01 K2b K42 K46 R03 T88 T89 0287*10-.., e1*2007/46*, 0273*00-03, 0283*00-03 - ab Facelift 2007 BMW 1er-Reihe 70-175 215/40R18 T89 A12 A14 A18 1K2 70-175 225/40R18 A01 K2b T88 T92 A58 V18 Y84 e1*2007/46*0273*04-.. 70-175 245/35R18 A01 K2a K2b R03 T88 T92 S04 - ab Modelljahr 2013 - 3 Türer BMW 1er-Reihe 70-175 215/40R18 T89 A12 A14 A18 1K4 70-175 225/40R18 A01 K2b T88 T92 A58 V18 Y85 e1*2007/46*0283*04-.. 70-175 245/35R18 A01 K2a K2b R03 T88 T92 S04 - ab Modelljahr 2012 - 5 Türer BMW 2er-Coupé 100-160 215/40R18 T89 A12 A14 A18 1C 100-160 225/40R18 A01 K2b A58 Cpe V18 e1*2007/46*0277*08-.. 100-160 245/35R18 A01 K2a K2b R03 S04 BMW 3er-Allrad 135-170 225/40R18 K1a K56 T88 T89 T91 T92 A01 A12 A14 346X 135-170 235/40R18 K1c K41 K42 K45 K56 T91 A18 Car K2b e1*98/14*,2001/116* 135-170 245/35R18 K42 K44 K56 R03 T88 T89 T92 Lim V18 S02 0144*.. 135-170 255/35R18 K42 K44 K56 R03 R70 T90 T94 BMW 3er-Compact 85-141 225/40R18 K1a T88 T89 A01 A12 A14 346K 85-141 235/40R18 G01 K1a K41 K42 K45 K56 A18 V18 S02 e1*98/14*0167*.., 85-141 245/35R18 K2b K42 K56 R03 T88 T89 e1*2001/116*0167*.. 85-141 255/35R18 K2c K42 K56 R03 R70 BMW 3er-Reihe 77-170 225/40R18 K1a K56 T88 T89 T91 A01 A12 A14 346C, 346R 77-170 235/40R18 G01 K1c K41 K42 K45 K56 T91 A18 Cbo Cpe e1*98/14,2001/116* 77-170 245/35R18 K42 K44 K56 R03 T88 T89 K2b V18 S02 0112, 0146*.. 77-170 255/35R18 K42 K44 K56 R03 R70 T90 T94 BMW 3er-Reihe 77-170 225/40R18 K1a K56 T88 T89 T91 T92 A01 A12 A14 346L 77-170 235/40R18 G01 K1c K41 K42 K45 K56 T91 A18 Car K2b e1*97/27*0097*.., 77-170 245/35R18 K42 K44 K56 R03 T88 T89 Lim V18 S02 e1*98/14*0097*.. 77-170 255/35R18 K42 K44 K56 R03 R70 T90 T94 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49951 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 5er-Reihe 4x4 145-200 225/45R18 R37 T91 T95 A12 A14 A18 560X 145-200 235/40R18 R37 T91 T93 T95 A56 Lim S03 e1*2001/116*0322*.. 145-200 245/40R18 BMW 5er-Touring 4x4 145-200 225/45R18 R37 T95 A12 A14 A18 560X 145-200 235/40R18 R37 T93 T95 A56 Car S03 e1*2001/116*0322*.. 145-200 245/40R18 T93 T97 BMW M135i 235 215/40R18 M+S T89 A12 A14 A18 1K2/1K4 235 225/40R18 A01 K2b M+S A58 Flh V18 e1*2007/46*0273*04-.. 235 225/40R18 A01 R02 S04 e1*2007/46*0283*04-.. 235 245/35R18 A01 K2a K2b R03 BMW M235i Coupé 240 215/40R18 M+S T89 A12 A14 A18 1C 240 225/40R18 A01 K2b M+S A58 Cpe V18 e1*2007/46*0277*08-.. 240 225/40R18 A01 R02 S04 240 245/35R18 A01 K2a K2b R03 BMW X3 100-210 225/50R18 A10 R37 T95 T99 148 A14 A18 B90 X3, X-N1 100-210 225/55R18 A10 R37 148 S04 e1*2007/46*0512*..; 100-210 235/50R18 A32 R37 148 e1*2007/46*0454*.. 100-230 245/50R18 A91 148 - incl. Facelift 2014 100-230 255/45R18 A12 148 BMW X3 100-210 235/50R18 A10 A14 A18 X83 100-210 245/45R18 V18 S06 e1*2001/116*0249*.. 100-210 255/45R18 BMW X4 100-210 225/50R18 A10 R37 T95 T99 148 A14 A18 B90 X3, X-N1 100-210 225/55R18 A10 R37 148 S04 e1*2007/46* 100-210 235/50R18 A32 R37 148 0512*11-.., 0454*13-.. 100-230 245/50R18 A91 148 100-230 255/45R18 A12 148 BMW X4 100-210 225/50R18 A10 R37 T95 T99 148 A14 A18 B90 X3, X-N1 100-210 225/55R18 A10 R37 148 KMV S04 e1*2007/46* 100-210 235/50R18 A32 R37 148 0512*11-.., 0454*13-.. 100-230 245/50R18 A91 148 - mit M-Paket - 100-230 255/45R18 A12 148 Verbreiterungen BMW X5 135-235 255/50R18 R37 147 A07 A12 A14 X53 A18 S05 e1*98/14*0153*.., e1*2001/116*0153*.. BMW Z4 110-195 225/40R18 A12 A14 A18 Z85 110-195 235/35R18 Cbo Cpe V18 e1*2001/116*0219*.. 110-195 235/40R18 A01 G01 S02 110-195 245/35R18 A01 K2b R03 110-195 255/35R18 A01 K2b R03 R70 BMW Z4-M 252 225/40R18 M+S A12 A14 A18 M85 252 235/40R18 M+S Cbo Cpe S02 e1*2001/116*0364*.. - Roadster/Coupé Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49951 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 4 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mini Countryman 66-135 215/45R18 K1a K1b K2b A01 A12 A14 UKL/X, -/N1 66-135 225/40R18 K1a K1b K2b A18 A57 Y85 e1*2007/46*0496*..; 66-135 225/45R18 K1a K1b K2b S07 e24*2007/46*0023*.. 66-135 235/40R18 K1a K1b K2b - One, Cooper, -/D/-S/- 66-135 245/40R18 K1a K1b K2a K2b SD Mini Paceman 82-135 215/45R18 K1a K1b K2b A01 A12 A14 UKL-C/X 82-135 225/40R18 K1a K1b K2b A18 A57 Cpe e1*2007/46*0563*..; 82-135 225/45R18 K1a K1b K2b S07 - Cooper -/D/-S/-SD 82-135 235/40R18 K1a K1b K2b 82-135 245/40R18 K1a K1b K2a K2b Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 147 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 148 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1480 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49951 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 5 von 9 A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49951 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 6 von 9 G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49951 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 7 von 9 K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49951 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 8 von 9 T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/35R18 255/30R18 Nr. 4 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 5 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 6 225/35R18 245/30R18, 255/30R18, 265/30R18 Nr. 7 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 8 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 9 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 Nr. 10 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 11 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Nr. 12 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 13 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 Nr. 14 245/35R18 255/35R18 Nr. 15 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 16 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 Nr. 17 245/50R18 275/45R18 Nr. 18 255/40R18 275/35R18, 285/35R18, 295/35R18 Nr. 19 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 Nr. 20 255/50R18 285/45R18 Nr. 21 255/55R18 285/50R18 Nr. 22 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49951 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55060914 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ WH26-80018 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 9 von 9 Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 18. Dezember 2014 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 18. Dezember 2014 Schmidt 00221494.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim