Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49950 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 8,5 J x 19 H2 Typ: WH26-85019 Inhaber der ABE Wheelworld GmbH und Hersteller: DE - 38871 Ilsenburg Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 49950 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49950 Die ABE-Nr. 49950 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 19 H2 , Typ WH26-85019, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55081614 (1.Ausfertigung) vom 19.01.2015 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 12 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.01.2015 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 05.03.2015 Im Auftrag Nina Haderup Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Gutachten Nr. 55081614 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 13.02.2015 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 49950 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 49950 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55081614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ WH26-85019 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 1 von 11 Auftraggeber Wheelworld GmbH Hüttenstraße 3 38871 Ilsenburg QM-Nr.:49 02 0150804 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell WH26 Typ WH26-85019 Radgröße 8,5Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) A2 WH26-85019 A2 / ohne Ring 5/112/66,6 45 725 2115 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49950 Herstellerzeichen wheelworld Radtyp und Ausführung WH26-85019 Radgröße 8,5Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M14x1,5 Kugel d=26 130 27 S03 Schraube M14x1,5 Kugel d=26 150 27 S04 Schraube M14x1,5 Kugel d=26 160 30 S05 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=26 120 27,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49950 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55081614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ WH26-85019 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 2 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 88-195 225/40R19 R37 T89 T93 A12 A14 A18 B8, B81 88-195 235/35R19 R37 T87 T91 Car Lim V19 e1*2001/116*0430*..; 88-200 225/40R19 M+S T89 T93 S05 e13*2007/46*1084*.. 88-200 235/35R19 M+S T87 T91 88-200 245/35R19 T89 T93 88-200 255/35R19 Audi A6 / A6 Avant 100-245 235/45R19 T95 T99 145 A12 A14 A18 4G, 4G1 100-245 245/40R19 T94 T98 145 A57 B90 BnK e1*2007/46*0436*..; 100-245 255/40R19 T00 T96 145 Car Lim NA1 e13*2007/46*1147*.. S05 Audi S4 245 235/35R19 M+S T91 A12 A14 A18 B8, B81 245 245/35R19 T93 Car Lim S05 e1*2001/116*0430*..; 245 255/35R19 T92 T96 e13*2007/46*1084*.. A-Klasse 60-142 215/35R19 K14 K1c K2b K41 K42 K44 K56 T85 A01 A12 A14 169 A18 S02 e1*2001/116*0288*.. A-Klasse 66, 80 215/35R19 K1a K2b T85 Y18 A01 A12 A14 176, 245G 66, 80 235/30R19 K1c K2b K5d T86 Y18 A18 A57 Flh e1*2007/46*0928*..; 66-155 225/35R19 K1a K2b T88 V00 V19 S02 e1*2001/116* 66-155 235/35R19 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T87 T91 0470*04-.. 66-155 245/30R19 K1c K2c K4i K5d K6g K8h T89 90, 115 215/35R19 K1a K2b NoD T85 90,115,155 235/30R19 K1c K2b K5d NoD T86 A45 AMG 4matic 265 235/35R19 T91 A12 A14 A18 176, 245G, -/AMG A56 Flh S02 e1*2007/46*0928*..; e1*2007/46*1163*.. e1*2007/46*1207*.. e1*2001/116* 0470*04-.. B-Klasse 70-142 215/35R19 K42 T85 A01 A12 A14 245 70-142 225/35R19 G46 K1a K1b K2b K41 K42 T84 T88 A18 S02 e1*2001/116*0314*.. B-Klasse 66, 80 215/35R19 K2b T85 A01 A12 A14 246, 245G 66-155 225/35R19 K2b T88 A18 A58 S02 e1*2007/46*0751*..; 90, 115 215/35R19 K2b NoD T85 e1*2001/116* 0470*04-.. C 63 AMG 336-373 235/35R19 M+S T91 A12 A14 A18 204, 204K, -/AMG Car Cpe Lim e1*2001/116* S02 0457, 0463, 0464, 0431*.. - Limousine/Coupe - T-Modell - incl. Facelift 2011 (FIN: WDD204...) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49950 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55081614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ WH26-85019 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 3 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. C-Klasse 115-225 225/35R19 Cpe R03 T84 T88 A12 A14 A18 204 88-215 225/35R19 Lim R03 T88 V19 S02 e1*2001/116*0431*.. 88-225 225/35R19 Cpe Lim R02 T84 T88 - Limousine/Coupe 88-225 235/35R19 Cpe Lim R02 T87 T91 - incl. Facelift 2011 88-225 235/35R19 A01 Cpe G01 Lim R03 T87 T91 (FIN: WDD204...) 88-225 245/30R19 A01 Cpe K1c K2b K41 K42 K56 Lim T89 88-225 255/30R19 A01 Cpe K2b K42 K56 Lim R03 T91 C-Klasse 85-155 225/40R19 A12 A14 A18 204 85-155 235/35R19 T91 A58 F39 Lim e1*2001/116* 85-155 245/35R19 A01 K2b R03 V19 Y92 S02 0431*29-.. 85-155 245/35R19 K2h R03 (FIN: WDD205...) 85-155 255/35R19 A01 K2b R03 85-155 255/35R19 K2h R03 C-Klasse T-Modell 115,135 245/30R19 K1c K2b K41 K42 K56 T89 A01 A12 A14 204K 88-225 225/35R19 R02 T84 T88 A18 Car V19 e1*2001/116*0457*.. 88-225 235/35R19 R02 T87 T91 S02 - incl. Facelift 2011 88-225 235/35R19 G01 R03 T91 (FIN: WDD204...) 88-225 255/30R19 K2b K42 K56 R03 T91 C-Klasse T-Modell 85-155 225/40R19 T89 T93 A12 A14 A18 204K 85-155 235/35R19 T91 A58 Car F39 e1*2001/116* 85-155 245/35R19 A01 K2b R03 T89 T93 V19 Y92 S02 0457*25-.. 85-155 245/35R19 K2h R03 T89 T93 (FIN: WDD205...) 85-155 255/35R19 A01 K2b R03 T92 T96 85-155 255/35R19 K2h R03 T92 T96 CL-Klasse 220-368 245/40R19 R35 A12 A14 A18 215 B03 R21 S03 e1*98/14*0113*.. CLA 45 AMG 4matic 265 235/35R19 T91 A12 A14 A18 245G, -/AMG A56 Lim S02 e1*2007/46*1207*..; e1*2001/116* 0470*04-.. CLA-Klasse 80 215/35R19 K1a K1b K2b T85 Y16 A01 A12 A14 117, 245G 80 235/30R19 K1c K2b K5d T86 A18 A57 Lim e1*2007/46*1007*..; 80-155 225/35R19 K1a K1b K2b T84 T88 S02 e1*2001/116* 80-155 235/35R19 G01 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T87 0470*04-.. T91 90, 115 215/35R19 K1a K1b K2b NoD T85 90,115,155 235/30R19 K1c K2b K5d NoD T86 E 500 300 245/35R19 T93 A12 A14 A18 212 A57 F38 Lim e1*2001/116* S02 0501*09-.. ab Facelift 2011 - incl. Facelift 2013 - mit Luftfederung Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49950 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55081614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ WH26-85019 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 4 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. E-Klasse 100-225 235/35R19 A32 R37 T91 A14 A18 A57 212 100-225 255/30R19 A12 R03 T91 F38 Lim V01 e1*2001/116*0501*.. 100-285 245/35R19 A12 T93 V19 S02 - mit Luftfederung - incl. Facelift 2013 E-Klasse 100-225 235/35R19 A32 R37 T91 A14 A18 A57 212, 212G 100-225 255/30R19 A01 A12 K1a K1b T91 F39 Lim V01 e1*2001/116*0501*..; 100-245 245/35R19 A12 T93 V19 S02 e1*2007/46*0484*.. - incl. Facelift 2013 E-Klasse Cabrio 120-225 235/35R19 T91 A12 A14 A18 207 120-225 255/30R19 R03 T91 A58 Cbo F39 e1*2001/116*0502*.. V19 Y63 S02 E-Klasse Coupé 120-225 225/35R19 R37 T88 A12 A14 A18 207 120-225 235/35R19 T91 A58 Cpe F39 e1*2001/116*0502*.. 120-225 255/30R19 R03 T91 V19 Y63 S02 GLA 45 AMG 4matic 265 225/45R19 M+S A12 A14 A18 245G, -/AMG 265 235/40R19 A56 S02 e1*2001/116*0470*..; 265 235/45R19 e1*2007/46*1207*.. GLA-Klasse 100-155 225/45R19 A12 A14 A18 245G 100-155 235/40R19 A57 Flh S02 e1*2001/116* 100-155 235/45R19 0470*06-.. S-Klasse 145-368 245/40R19 T94 T98 A12 A14 A18 220 A61 B03 NBF e1*97/27*0099*.. S03 V-Klasse 72-128 245/40R19 G01 K1c K2c K41 K42 K44 K45 K56 A01 A12 A14 638/2 T94 T98 A18 K56 S04 e9*95/54, 98/14, 72-128 255/35R19 K1c K2c K42 K44 K45 K56 T96 2001/116*0020*.. Vito 58-105 245/40R19 G01 K1c K41 K42 K44 K45 K56 T98 A01 A12 A14 638 58-105 255/35R19 K1c K2c K42 K44 K45 K56 T96 A18 S04 e9*93/81,98/14, 2001/116*0005*.. Vito 60-105 245/40R19 G01 K1c K2c K41 K42 K44 K56 T98 A01 A12 A14 638/1 60-105 255/35R19 K1c K2c K42 K44 K56 T96 A18 S04 K 393 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49950 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55081614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ WH26-85019 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 5 von 11 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 145 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49950 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55081614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ WH26-85019 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 6 von 11 A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an Achse 1. BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49950 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55081614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ WH26-85019 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 7 von 11 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...). K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49950 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55081614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ WH26-85019 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 8 von 11 NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen 235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49950 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55081614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ WH26-85019 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 9 von 11 T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). V01 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw. bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49950 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55081614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ WH26-85019 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 10 von 11 V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 2 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 3 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr. 4 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 5 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 6 235/45R19 255/40R19 Nr. 7 235/50R19 255/45R19 Nr. 8 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 9 245/30R19 305/25R19 Nr. 10 245/35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr. 11 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 12 245/45R19 275/40R19 Nr. 13 245/50R19 275/45R19 Nr. 14 255/30R19 305/25R19 Nr. 15 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr. 16 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr. 17 255/45R19 285/40R19 Nr. 18 255/50R19 285/45R19, 295/45R19 Nr. 19 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 20 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr. 21 265/40R19 295/35R19 Nr. 22 265/50R19 295/45R19 Nr. 23 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Y16 Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe. Y18 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit manuellem Schaltgetriebe. Y63 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1. Y92 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 15. Januar 2015 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49950 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55081614 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ WH26-85019 Hersteller Wheelworld GmbH Seite 11 von 11 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 15. Januar 2015 Schmidt 00222116.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim