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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.49948 nach §22 StVZO

               Anlage 52 zum Prüfbericht Nr.55094514 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ WH26-90020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   Wheelworld GmbH
                                              Hüttenstraße 3
                                              38871 Ilsenburg
                                              QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         WH26
               Typ                            WH26-90020
               Radgröße                       9,0Jx20H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring            Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                                                      Lochkreis- (mm)/    tiefe (mm) last   (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)              (kg)
                W5            WH26-90020 W5 PRT / Ø72,6x70,6          5/114,3/70,6        35         1000   2300
                              WH26-90020 W5 PRT-MIC / Ø72,6x70,6

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     49948
               Herstellerzeichen              wheelworld
               Radtyp und Ausführung          WH26-90020
               Radgröße                       9,0Jx20H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
§22 49948*06




               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund           Anzugsmoment Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)         (mm)
                S01   Mutter 1/2 UNF (offen)           Kegel 60°      135          -                 MFS 275
                S02   Mutter M14x1,5 Festigkeitskl. 10 Kegel 60°      204          -                 MFS 262

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Ford
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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               Anlage 52 zum Prüfbericht Nr.55094514 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ WH26-90020
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 6
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford Mustang (V) GT         224          245/35R20       K1b K2b                         A01 A12 A14
                S197 (T82/T85)              224          255/35R20       K1b K2b                         A18 B02 Cbo
                e9*2001/116*0054*..         224          275/30R20       K2c K44 R03                     Cpe V20 S01
                Ford Mustang (VI)           213-338      255/35R20       A90                             A14 A18 A58
                LAE                         213-338      265/30R20       A01 A12 K1a K2b                 Cbo Cpe VM0
                e13*2007/46*                213-338      265/35R20       A01 A12 K1a K2b                 S02
                1551*00-18                  213-338      275/30R20       A01 A12 K1a K2a K2b K5d K5i
                - incl. Facelift 2018
                                            213-338      275/35R20       A01 A12 K2a K2b R03
                Ford Mustang GT (VII)       325          275/35R20       A01 A12 K2b M+S R03             A14 A18 A58
                LAE                         328          255/35R20       A91 M+S                         BF1 Cbo Cpe
                e13*2007/46*1551*19-..      328          265/30R20       A12 M+S                         VM0 S02
                - ab MJ 2024                328          265/35R20       A12 M+S
                                            328          275/30R20       A01 A12 K1a K2b K3i K5d M+S

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.
§22 49948*06




               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
               210 km/h                 100% 100% 100%
               220 km/h                 97%    100% 100%
               230 km/h                 94%    100% 100%
               240 km/h                 91%    100% 100%
               250 km/h                 -      95%      100%
               260 km/h                 -      90%      100%
               270 km/h                 -      85%      100%
               280 km/h                 -      -        95%
               290 km/h                 -      -        90%
               300 km/h                 -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 52 zum Prüfbericht Nr.55094514 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ WH26-90020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 6

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 49948*06




               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               BF1      Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm an Achse 1.

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.49948 nach §22 StVZO

               Anlage 52 zum Prüfbericht Nr.55094514 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ WH26-90020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                              Seite 4 von 6

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
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               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K44      An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5i     An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.49948 nach §22 StVZO

               Anlage 52 zum Prüfbericht Nr.55094514 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ WH26-90020
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                                Seite 5 von 6

               V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1     225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2     235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3     235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4     235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5     235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6     235/55R20     285/45R20
               Nr. 7     245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8     245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9     245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12    255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13    255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14    255/45R20     285/40R20
               Nr. 15    255/50R20     285/45R20
               Nr. 16    265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 17    265/35R20     295/30R20, 305/30R20
§22 49948*06




               Nr. 18    265/40R20     295/35R20, 305/35R20
               Nr. 19    265/45R20     295/40R20
               Nr. 20    265/50R20     295/45R20
               Nr. 21    275/35R20     305/30R20
               Nr. 22    275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 23    275/45R20     305/40R20
               Nr. 24    285/35R20     335/30R20
               Nr. 25    285/40R20     325/35R20
               Nr. 26    295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               VM0     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

               Nr.   1   255/30R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 305/25R20
               Nr.   2   255/35R20     265/35R20, 275/35R20, 285/30R20, 295/30R20, 305/30R20, 315/30R20
               Nr.   3   265/30R20     275/30R20, 285/30R20, 315/25R20
               Nr.   4   265/35R20     275/35R20, 285/35R20, 305/30R20, 315/30R20
               Nr.   5   275/25R20     295/25R20
               Nr.   6   275/30R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr.   7   285/30R20     295/30R20, 305/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die
               Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.49948 nach §22 StVZO

               Anlage 52 zum Prüfbericht Nr.55094514 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ WH26-90020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                               Seite 6 von 6

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 25. Februar 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 25. Februar 2025
§22 49948*06




               Kocher                                                                                  00442376.DOCX

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