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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066292-A0-451
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Wheelworld GmbH
Teiletyp :                  WH26-90020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   WH26-90020
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Wheelworld
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 V2
Radausführungskennz.:                                     V2 120x5 LK
Radgröße:                                                   9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       120 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     65,06 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        1000 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                            180 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066292-A0-451
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Wheelworld GmbH
Teiletyp :                  WH26-90020


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                          e1*2007/46*0356*..
2HS2                        e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132    VW Amarok              235/45R20                         A02) bis A10)
              (ohne Serien-          T100)                             BF1) K01) K02)
              Radhausverbreiterungen
              )                      245/45R20
                                     T103)

                                     255/40R20
                                     T101)

                                     255/45R20
                                     T105)

                                     265/40R20
                                     T104)

                                     265/45R20

                                     275/40R20

                                     275/45R20


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                          e1*2007/46*0356*..
2HS2                        e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 190    VW Amarok              245/45R20                         A02) bis A10)
              (mit Serien-           T103)                             BF1)
              Radhausverbreiterungen
              )                      255/45R20
                                     T105)

                                     255/50R20

                                     265/45R20

                                     275/40R20
                                     T106)

                                     275/45R20

                                     285/45R20
                                     K04)
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Auftraggeber :              Wheelworld GmbH
Teiletyp :                  WH26-90020


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                          e1*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128   VW Touareg            245/45R20                           A02) bis A10)
              (Radanschluss 5/120) K03)                                 BF1) K04)

                                      255/45R20
                                      K03)

                                      265/45R20
                                      K03)

                                      275/40R20
                                      K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                           e1*2001/116*0220*..
7HCA                          e1*2001/116*0286*..
7HK                           L148
7HM                           e1*2001/116*0218*..
7HMA                          e1*2001/116*0289*..
7J0                           e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128    VW T5, Multivan,        245/40R20                         A02) bis A10)
              Multivan Beach,         G01) T99)                         BF1) E75) E89) E97)
              Multivan Starline,
              Caravelle, California,  255/35R20
              California Beach,       K03) T97)
              Transporter,
              Transporter Flex,       265/35R20
              Business                K03) T99)
              (Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen
              in 16Zoll)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
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Auftraggeber :              Wheelworld GmbH
Teiletyp :                  WH26-90020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                           e1*2001/116*0220*..
7HCA                          e1*2001/116*0286*..
7HK                           L148
7HM                           e1*2001/116*0218*..
7HMA                          e1*2001/116*0289*..
7J0                           e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173    VW T5, Multivan,        245/40R20                         A02) bis A10)
              Multivan Beach,         G01) T99)                         BF1) E75) E89) E97)
              Multivan Starline,
              Caravelle, California,  255/35R20
              California Beach,       K03) T97)
              Transporter,
              Transporter Flex,       265/35R20
              Business                K03) T99)
              (Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen
              in17Zoll)




Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                           e1*2001/116*0220*..
7HMA                          e1*2001/116*0289*..
7J0                           e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132    VW T6 bzw. T6.1; Bus, 265/35R20                           A02) bis A10)
              geschlossener Kasten T99)                                 BF1) E75) E97a) K03)
              (Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen 275/35R20
              in 16Zoll)              E101) K96) T102)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                           e1*2001/116*0220*..
7HMA                          e1*2001/116*0289*..
7J0                           e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150    VW T6 bzw. T6.1; Bus, 265/35R20                           A02) bis A10)
              geschlossener Kasten T99)                                 BF1) E75) E97a) K03)
              (Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen 275/35R20
              in 17Zoll)              E101) K96) T102)


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.
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A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben,
       sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).

E89)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
       225/75R16C ausgerüstet sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066292-A0-451
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E97)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
       - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
       - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

E101) Aufgrund des Freigangs der Schiebetür nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      • Transporter
      • Caravelle
      • Multivan

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066292-A0-451
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Wheelworld GmbH
Teiletyp :                  WH26-90020


K96)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 nach innen zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der hinter dem Kunststoffinnenkotflügel befindliche Blechsteg (im Schwenkbereich des Reifens
         vor der Vorderachse) ist um 10 mm einzuformen/umzubördlen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich um 10 mm zur Fahrzeugmitte hin
         einzuformen.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ WH26-90020 des Auftraggebers Wheelworld GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.04.2022