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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49948 nach §22 StVZO

               Anlage 45 zum Prüfbericht Nr. 55094514 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ WH26-90020
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                               Hüttenstraße 3
                                               38871 Ilsenburg
                                               QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          WH26
               Typ                             WH26-90020
               Radgröße                        9,0Jx20H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                     Lochkreis- (mm)/        tiefe       last   (mm)
                                                           Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
               W5           WH26-90020 W5 PRT / Ø72,6x64,1 5/114,3/64,1            48          1000   2300
                            WH26-90020 W5 PRT-MIC /
                            Ø72,6x64,1

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      49948
               Herstellerzeichen               wheelworld
               Radtyp und Ausführung           WH26-90020
§22 49948*05




               Radgröße                        9,0Jx20H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                  -                      MFS 71

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Honda

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49948 nach §22 StVZO

               Anlage 45 zum Prüfbericht Nr. 55094514 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ WH26-90020
               Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Accord (VIII)    110-132         245/30R20   K1c K2b T90                    A01 A12 A14
               CU1,CU3                                                                           A18 Lim S01
               e6*2001/116*
               0113, 0115*..
               Honda Accord (VIII)    148             245/30R20   K1c K2b                        A01 A12 A14
               CU2                                                                               A18 Lim S01
               e6*2001/116*0114*..
               Honda Accord (VIII)    110-132         245/30R20   K1c K2b T90                    A01 A12 A14
               Tourer                                                                            A18 Car S01
               CW1, CW3
               e6*2001/116*
               0120,0122*..
               Honda Accord (VIII)    148             245/30R20   K1c K2b                        A01 A12 A14
               Tourer                                                                            A18 Car S01
               CW2
               e6*2001/116*0121*..
               Honda CR-V (III)       103-122         245/40R20                                  A12 A14 A18
               RE5, RE6, RE7          103-122         245/45R20                                  S01
§22 49948*05




               e11*2001/116*
               0301*00-05,
               0302*00-05,
               0322*00-03
               Honda e:Ny1            60 (150)        225/35R20   K1c K2b T90                    A01 A12 A14
               RSA                    60 (150)        225/40R20   K1c K2b                        A18 A58 S01
               e6*2018/858*00269*..   60 (150)        235/35R20   K1c K2b
               - Elektro              60 (150)        245/35R20   K1c K2b K6w
               Honda HR-V (II)        88, 96          225/35R20   K1c K2b                        A01 A12 A14
               RU                     88, 96          235/35R20   K1c K2b                        A18 A58 X95
               e6*2007/46*0158*..     88, 96          245/30R20   K1c K2b K8a                    S01
               Honda HR-V (II)        96, 134         225/35R20   K1c K2b                        A01 A12 A14
               RU                     96, 134         235/35R20   K1c K2b K8a                    A18 A58 X86
               e6*2007/46*0158*..     96, 134         245/35R20   K1c K2b K3v K5v K8i            S01
               Honda HR-V (III)       79              225/35R20                                  A12 A14 A18
               RV                     79              225/40R20   A01 K3s                        A58 S01
               e6*2018/858*00063*..   79              235/35R20   A01 K1a K1b K3s
                                      79              245/35R20   A01 K1c K2b K3s
                                      79              255/35R20   A01 K1c K2b K3s K6w
               Honda ZR-V e:HEV       105             225/40R20                                  A12 A14 A18
               RZ                     105             235/40R20                                  A58 NoE NoP
               e6*2018/858*00266*..   105             245/35R20   A01 K1a K1b                    S01
                                      105             245/40R20   A01 K1a K1b
                                      105             255/35R20   A01 K1c K2b




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               Anlage 45 zum Prüfbericht Nr. 55094514 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ WH26-90020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 49948*05




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 45 zum Prüfbericht Nr. 55094514 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ WH26-90020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§22 49948*05




               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49948 nach §22 StVZO

               Anlage 45 zum Prüfbericht Nr. 55094514 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ WH26-90020
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
               bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
§22 49948*05




               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X86      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X95    Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit
               Serienbereifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49948 nach §22 StVZO

               Anlage 45 zum Prüfbericht Nr. 55094514 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ WH26-90020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 49948*05




               Lambsheim, 15. Februar 2024




               Kocher                                                                 00422468.DOC

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim