Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 25 Fahrzeughersteller : AUDI, CHRYSLER (USA), DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112525665/A2 WH27-80018/A2 ohne 66,6 683 2255 09/12 LK5/112 112525665/A2 WH27-80018/A2 ohne 66,6 700 2195 09/12 LK5/112 112525665/A2 WH27-80018/A2 ohne 66,6 725 2115 09//15 LK5/112 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm, für Typ : 4G; B8; 4G1; B81 Zubehör : Radbefestigung: Serie; Kappe: Z081 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für Typ : 8R1; 8R2; 8R Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1 165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/45R18 95 51J; 52J AUDI A5; Cabrio; 2- 235/40R18 95 51J türig; Allradantrieb; 235/45R18 94 51J; 54F Frontantrieb; 105 - 200 245/40R18 93 10B; 11B; 11G; 11H; 105 - 245 245/40R18 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 248; 26P; 27I AUDI A4 (B9) ab B81 e13*2007/46*1084*.. 225/45R18 91Y 11A; 248; 26P; 27I MJ2016; Kombi; 235/45R18 94 11A; 245; 248; 26B; Limousine; 27B Allradantrieb; 245/40R18 93W 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 25 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 51J; 52J AUDI A5 Sportback; 4- B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J türig; Allradantrieb; 235/45R18 94 51J; 54F Frontantrieb; 100 - 200 245/40R18 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 12A; 51A; 573; 71C; 245 245/40R18 97 51G; 52J 71K; 721; 725; 729; M+S 73C; 74D; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A5; Coupe; 2- 235/40R18 91 51J türig; Frontantrieb; 235/45R18 94 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91 51J AUDI A5; AUDI S5; 235/45R18 94 51J; 54F Coupe; 2-türig; 125 - 200 245/40R18 93 Allradantrieb; 125 - 260 225/45R18 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 51G Quattro; 255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J Nur A7 Sportback; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/50R18 97 11A; 26P; 270 Coupe; 4-türig; 245/45R18 96 11A; 26P Allradantrieb; 255/45R18 99 11A; 26P; 270 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 11A; 26P; 270; 5HI; 52J Nur A6; nicht A6 4G1 e13*2007/46*1147*.. allroad quattro; 235/45R18 94 11A; 26P; 57E; 67G Kombi; Stufenheck; 100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb; 270 Frontantrieb; 235/45R18 98 11A; 26P; 57E; 67G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 98 11A; 26P; 270; 52J 12A; 51A; 573; 71C; 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26P; 71K; 721; 725; 73C; 271 74D; 76O 245/45R18 96 11A; 245; 248; 26P; 271 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26P; 271; 68H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 25 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 165 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 165 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 165 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 75I; 76O Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 25,6 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CROSSFIRE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZH e11*2001/116*0140*.. 160 - 249 225/40R18 11A; 24J; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76Z Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 25,6 mm, für Typ : 203 K; 208; 203; H0; 203 CL; 210 K; 209; 171; 210; 129; 202 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 25 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm, für Typ : 211K; 245G AMG; 204; 231; 211; 172; 204 K; 245G; 230 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 129; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 211; 211K; 230; 231; 245G; 245G AMG Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 27H; 27I GLA; nicht 225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 27H; 27I Offroad-Fahrwerk; 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26P; 27B; 27H Frontantrieb; 235/55R18 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A; 26P; 27H; 27I 76O 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 26P; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; 26P; 27B; 27H 255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; 27H; 27I; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; 27H; 27I; 52J 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26J; 27B; 27F nicht Offroad- 225/55R18 98 11A; 24J; 244; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K; 26B; 26J; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A; 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; 76O 26J; 27B; 27F 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 25 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 242; 244; 245; nicht Sportfahrwerk; 247; 26B; 26J; 27B; GLA; nicht 27F 225/55R18 98 11A; 242; 244; 245; Fahrdynamik Paket; 247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad- 27F 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71C; 71K; 247; 26B; 26J; 27B; 721; 725; 73C; 74A; 27F 245/50R18 100 11A; 24C; 24D; 26B; 76O 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J 225/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 27H; 27I GLA; nicht 225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 27H; 27I Offroad-Fahrwerk; 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26P; 27B; 27H Frontantrieb; 235/55R18 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A; 26P; 27H; 27I 76O 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 26P; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; 26P; 27B; 27H 255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; 27H; 27I; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; 27H; 27I; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 25 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26J; 27B; 27F nicht Offroad- 225/55R18 98 11A; 24J; 244; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K; 26B; 26J; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A; 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; 76O 26J; 27B; 27F 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 242; 244; 245; nicht Sportfahrwerk; 247; 26B; 26J; 27B; GLA; nicht 27F 225/55R18 98 11A; 242; 244; 245; Fahrdynamik Paket; 247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad- 27F 80 - 280 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71C; 71K; 247; 26B; 26J; 27B; 721; 725; 73C; 74A; 27F 245/50R18 100 11A; 24C; 24D; 26B; 76O 26J; 27B; 27F 255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J 225/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; G363 631 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R18 11A; 22B; 22D; 22F; 721; 725; 73C; 74A 22G; 57F; 631; 68B; 68L Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 25 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 145 255/35R18-90 11A; 22B; 22D; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K; 22G; 57F; 654; 68B; 721; 725; 73C; 74A 68L 125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb; 22L; 24J; 24M; 367; 10B; 11B; 11G; 11H; 68B; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 75 - 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74A 22L; 24J; 24M; 367; 68B; 68T 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B; 22L; 24J; 24M; 367; 68B; 68T 203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 32 AMG; Nur C 22L; 24J; 24M; 367; 30 CDI AMG; 68B; 68T Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 203 e1*98/14*0139*.. 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22B; Nur 4-MATIC; 22L; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; 22L; 24J; 24M; 367 721; 725; 73C; 74A 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; 22L; 24J; 24M; 367 203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 30 CDI AMG; Nur 22L; 24J; 367; 68B; bis e1*98/14*0159*18; 68T 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 24M; Heckantrieb; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22B; Nicht C 30 CDI AMG; 22L; 24J; 367; 68B; Nur bis 68T 245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24M; e1*98/14*0159*18; 57F; 68T Heckantrieb; 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 367; 68B; 12A; 51A; 71C; 71K; 68T 245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 24M; 721; 725; 73C; 74A 57F; 68T 203 K e1*98/14*0158*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 32 AMG; Nur C 22L; 24J; 367; 5FE 30 CDI AMG; 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 24M; Heckantrieb; 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 170 - 260 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; 22L; 24J; 367 721; 725; 73C; 74A 203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B; Nur 4-MATIC; 22L; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 25 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb; 22L; 24J; 367; 5FE; 10B; 11B; 11G; 11H; 68B; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24M; 721; 725; 73C; 74A 5FE; 57F; 68T 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 24J; 367; 57E; 68B; 68T 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B; 22L; 24J; 367 245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 24M; 5FE; 57F; 68T 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I neue C-Klasse; 235/40R18 95 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; Coupe; 26B; 26J; 27H; 27I Limousine; 235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27H; 27I Heckantrieb; 245/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21P; 24J Ab e1*98/14*0159*19; 245/35R18 92 11A; 22I; 22M; 57F; Heckantrieb; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/40R18 11A; 24J; 51G; 68B; Nur CLK 500; Nur CLK 68T 55 AMG; Cabrio; Coupe; 245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 225/40R18 88W 11A; 24J; 5FE Cabrio; Coupe; 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 200 225/40R18 88Y 11A; 24J; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 92 11A; 24J 721; 725; 729; 73C; 245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 74A 245/35R18 92 57F; 68T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 25 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 24J; nicht für gepanzerte 24M Fz; Allradantrieb; 245/40R18 93W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 10N; 11A; 21B; 24J; Allradantrieb; 51G; 57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 95Y 11A; 21B; 24J; 689 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 729; 73C; 24M 74A 211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC; 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 165 235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GG; 51J 12K; 51A; 71C; 71K; 130 - 285 245/40R18 93Y 11A; 21P; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C; 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 24M 74A 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W 11A; 21B; 22B Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 170 245/40R18 93W 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 75 - 200 225/45R18 91Y 11A; 21B; 22B 721; 725; 729; 73C; 235/40R18 91Y 74A 75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689 75 - 285 245/40R18 93Y 11A; 21B; 22B 211 e1*2001/116*0183*.., 350 245/40R18 11A; 21B; 22B; 51G; Nur E 55 AMG; e1*98/14*0183*.. 52J Heckantrieb; 245/40R18 11A; 21B; 51G; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 575; 688 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC; 5HR; 51J Allradantrieb; 130 - 285 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 211K e1*2001/116*0213*.. 350 245/40R18 11A; 21B; 51G; 57E; Nur E 55 AMG; 575; 688 Heckantrieb; 245/40R18 11A; 21B; 22B; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40R18 95 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 285 245/40R18 93W 11A; 21B; 57E; 575; 12A; 51A; 71C; 71K; 688 721; 725; 729; 73C; 245/40R18 97 11A; 21B; 22B 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 25 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24C; Cabrio; Coupe; 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R18 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 631; 654; 68B; 68L 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ SL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 129 e1*96/27*0058*.., 140 - 170 235/40R18 631; 689 Cabrio; Heckantrieb; F142 140 - 290 245/40R18 11A; 21M; 631; 688 10B; 11B; 11G; 11H; 235 - 240 235/40R18 57E; 631; 689 12A; 51A; 71C; 71K; 280 - 290 235/40R18 91Y 5GM; 57E; 689 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/40R18 88 11A; 21P; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24N 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 725; 73C; 74A 24J; 24N 245/35R18 88 11A; 22H; 22M; 24N; 57F; 68T Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90 11A; 22M; 24J; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 261; 270 721; 725; 729; 73C; 235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 26B; 74A 261; 270 245/35R18 88 11A; 22L; 271; 57F; 575 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 76T Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 25 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 25 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 25 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 25 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 25 Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 25 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 25 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 25 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 25 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 25 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0075-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50626 ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018 Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 25 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.