Gutachten 366-0075-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50626
ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018
Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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Fahrzeughersteller : AUDI, CHRYSLER (USA), DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112525665/A2 WH27-80018/A2 ohne 66,6 683 2255 09/12
LK5/112
112525665/A2 WH27-80018/A2 ohne 66,6 700 2195 09/12
LK5/112
112525665/A2 WH27-80018/A2 ohne 66,6 725 2115 09//15
LK5/112
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 4G; B8; 4G1; B81
Zubehör : Radbefestigung: Serie; Kappe: Z081
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für
Typ : 8R1; 8R2; 8R
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/45R18 95 51J; 52J AUDI A5; Cabrio; 2-
235/40R18 95 51J türig; Allradantrieb;
235/45R18 94 51J; 54F Frontantrieb;
105 - 200 245/40R18 93 10B; 11B; 11G; 11H;
105 - 245 245/40R18 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 248; 26P; 27I AUDI A4 (B9) ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 225/45R18 91Y 11A; 248; 26P; 27I MJ2016; Kombi;
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
27B Allradantrieb;
245/40R18 93W 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50626
ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018
Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 51J; 52J AUDI A5 Sportback; 4-
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J türig; Allradantrieb;
235/45R18 94 51J; 54F Frontantrieb;
100 - 200 245/40R18 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 12A; 51A; 573; 71C;
245 245/40R18 97 51G; 52J 71K; 721; 725; 729;
M+S
73C; 74D; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A5; Coupe; 2-
235/40R18 91 51J türig; Frontantrieb;
235/45R18 94 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91 51J AUDI A5; AUDI S5;
235/45R18 94 51J; 54F Coupe; 2-türig;
125 - 200 245/40R18 93 Allradantrieb;
125 - 260 225/45R18 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 51G Quattro;
255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J Nur A7 Sportback;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/50R18 97 11A; 26P; 270 Coupe; 4-türig;
245/45R18 96 11A; 26P Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 26P; 270 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 76O
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 11A; 26P; 270; 5HI; 52J Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. allroad quattro;
235/45R18 94 11A; 26P; 57E; 67G Kombi; Stufenheck;
100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb;
270 Frontantrieb;
235/45R18 98 11A; 26P; 57E; 67G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 98 11A; 26P; 270; 52J 12A; 51A; 573; 71C;
235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26P; 71K; 721; 725; 73C;
271 74D; 76O
245/45R18 96 11A; 245; 248; 26P;
271
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26P;
271; 68H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50626
ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018
Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 165 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 75I; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
255/55R18 105 11A; 24C; 24D 165 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 75I; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
255/55R18 105 11A; 24C; 24D 165 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 75I; 76O
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CROSSFIRE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZH e11*2001/116*0140*.. 160 - 249 225/40R18 11A; 24J; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76Z
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 203 K; 208; 203; H0; 203 CL; 210 K; 209; 171; 210; 129; 202
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50626
ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018
Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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Seite: 4 von 25
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 211K; 245G AMG; 204; 231; 211; 172; 204 K; 245G; 230
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 129; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209;
210; 210 K
130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 211; 211K; 230; 231; 245G; 245G
AMG
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
27H; 27I GLA; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
27H; 27I Offroad-Fahrwerk;
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26P; 27B; 27H Frontantrieb;
235/55R18 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
26P; 27H; 27I 76O
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27B; 27H
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26N; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
27H; 27I; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
27H; 27I; 52J
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26J; 27B; 27F nicht Offroad-
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K;
26B; 26J; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A;
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; 76O
26J; 27B; 27F
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27F; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27F; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50626
ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018
Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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Seite: 5 von 25
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 242; 244; 245; nicht Sportfahrwerk;
247; 26B; 26J; 27B; GLA; nicht
27F
225/55R18 98 11A; 242; 244; 245; Fahrdynamik Paket;
247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad-
27F
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71C; 71K;
247; 26B; 26J; 27B; 721; 725; 73C; 74A;
27F
245/50R18 100 11A; 24C; 24D; 26B; 76O
26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
225/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
27H; 27I GLA; nicht
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
27H; 27I Offroad-Fahrwerk;
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26P; 27B; 27H Frontantrieb;
235/55R18 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
26P; 27H; 27I 76O
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27B; 27H
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26N; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
27H; 27I; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247;
27H; 27I; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50626
ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018
Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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Seite: 6 von 25
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26J; 27B; 27F nicht Offroad-
225/55R18 98 11A; 24J; 244; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K;
26B; 26J; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A;
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; 76O
26J; 27B; 27F
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27F; 52J
225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27F; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 242; 244; 245; nicht Sportfahrwerk;
247; 26B; 26J; 27B; GLA; nicht
27F
225/55R18 98 11A; 242; 244; 245; Fahrdynamik Paket;
247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad-
27F
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71C; 71K;
247; 26B; 26J; 27B; 721; 725; 73C; 74A;
27F
245/50R18 100 11A; 24C; 24D; 26B; 76O
26J; 27B; 27F
255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
225/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F; 52J
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 631 12A; 51A; 71C; 71K;
255/35R18 11A; 22B; 22D; 22F; 721; 725; 73C; 74A
22G; 57F; 631; 68B;
68L
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50626
ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018
Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 145 255/35R18-90 11A; 22B; 22D; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
22G; 57F; 654; 68B; 721; 725; 73C; 74A
68L
125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb;
22L; 24J; 24M; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
68B; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
75 - 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74A
22L; 24J; 24M; 367;
68B; 68T
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B;
22L; 24J; 24M; 367;
68B; 68T
203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 32 AMG; Nur C
22L; 24J; 24M; 367; 30 CDI AMG;
68B; 68T Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
203 e1*98/14*0139*.. 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22B; Nur 4-MATIC;
22L; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24J; 24M; 367 721; 725; 73C; 74A
160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22B;
22L; 24J; 24M; 367
203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 30 CDI AMG; Nur
22L; 24J; 367; 68B; bis e1*98/14*0159*18;
68T
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 24M; Heckantrieb;
57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22B; Nicht C 30 CDI AMG;
22L; 24J; 367; 68B; Nur bis
68T
245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24M; e1*98/14*0159*18;
57F; 68T Heckantrieb;
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 367; 68B; 12A; 51A; 71C; 71K;
68T
245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 24M; 721; 725; 73C; 74A
57F; 68T
203 K e1*98/14*0158*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 32 AMG; Nur C
22L; 24J; 367; 5FE 30 CDI AMG;
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22L; 24M; Heckantrieb;
5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
170 - 260 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24J; 367 721; 725; 73C; 74A
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B; Nur 4-MATIC;
22L; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50626
ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018
Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb;
22L; 24J; 367; 5FE; 10B; 11B; 11G; 11H;
68B; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24M; 721; 725; 73C; 74A
5FE; 57F; 68T
75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 24J;
367; 57E; 68B; 68T
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 22B;
22L; 24J; 367
245/35R18 92 11A; 22B; 22L; 24M;
5FE; 57F; 68T
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I neue C-Klasse;
235/40R18 95 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; Coupe;
26B; 26J; 27H; 27I Limousine;
235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27H; 27I Heckantrieb;
245/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21P; 24J Ab e1*98/14*0159*19;
245/35R18 92 11A; 22I; 22M; 57F; Heckantrieb;
575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/40R18 11A; 24J; 51G; 68B; Nur CLK 500; Nur CLK
68T 55 AMG; Cabrio;
Coupe;
245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 225/40R18 88W 11A; 24J; 5FE Cabrio; Coupe;
245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 200 225/40R18 88Y 11A; 24J; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 92 11A; 24J 721; 725; 729; 73C;
245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 74A
245/35R18 92 57F; 68T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50626
ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018
Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 24J; nicht für gepanzerte
24M Fz; Allradantrieb;
245/40R18 93W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 10N; 11A; 21B; 24J; Allradantrieb;
51G; 57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 95Y 11A; 21B; 24J; 689 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 729; 73C;
24M 74A
211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC;
5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 165 235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5GG; 51J 12K; 51A; 71C; 71K;
130 - 285 245/40R18 93Y 11A; 21P; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 24M 74A
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W 11A; 21B; 22B Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 170 245/40R18 93W 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
75 - 200 225/45R18 91Y 11A; 21B; 22B 721; 725; 729; 73C;
235/40R18 91Y 74A
75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
75 - 285 245/40R18 93Y 11A; 21B; 22B
211 e1*2001/116*0183*.., 350 245/40R18 11A; 21B; 22B; 51G; Nur E 55 AMG;
e1*98/14*0183*.. 52J Heckantrieb;
245/40R18 11A; 21B; 51G; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
575; 688 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC;
5HR; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
211K e1*2001/116*0213*.. 350 245/40R18 11A; 21B; 51G; 57E; Nur E 55 AMG;
575; 688 Heckantrieb;
245/40R18 11A; 21B; 22B; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 285 245/40R18 93W 11A; 21B; 57E; 575; 12A; 51A; 71C; 71K;
688 721; 725; 729; 73C;
245/40R18 97 11A; 21B; 22B 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50626
ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018
Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24C; Cabrio; Coupe;
24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
631; 654; 68B; 68L 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
129 e1*96/27*0058*.., 140 - 170 235/40R18 631; 689 Cabrio; Heckantrieb;
F142 140 - 290 245/40R18 11A; 21M; 631; 688 10B; 11B; 11G; 11H;
235 - 240 235/40R18 57E; 631; 689 12A; 51A; 71C; 71K;
280 - 290 235/40R18 91Y 5GM; 57E; 689 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/40R18 88 11A; 21P; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24N 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 725; 73C; 74A
24J; 24N
245/35R18 88 11A; 22H; 22M; 24N;
57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb;
260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90 11A; 22M; 24J; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
261; 270 721; 725; 729; 73C;
235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 26B; 74A
261; 270
245/35R18 88 11A; 22L; 271; 57F;
575
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/40R18 93 ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O; 76T
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50626
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Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
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Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50626
ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018
Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 50626
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76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
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Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50626
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50626
ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018
Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
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Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
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ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018
Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-16-WIRD
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ANLAGE: 4 Radtyp: WH27-80018
Hersteller: Wheelworld GmbH Stand: 02.03.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.