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							                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




                           ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


            nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
            Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


            Nummer der ABE:              50753



            Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                         9 J x 20 H2


            Typ:                         WH27-90020
§22 50753




             Inhaber der ABE und         Wheelworld GmbH
             Hersteller:                 DE - 38871 Ilsenburg




            Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
            Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


            Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                   KBA 50753


            Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
            der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
            Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
            dürfen nicht angebracht werden.
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




            Nummer der Genehmigung: 50753


            Die ABE-Nr. 50753 erstreckt sich auf die Räder 9 J x 20 H2, Typ WH27-90020, in den
            Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung) vom 28.07.2016
            beschrieben.


            Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

            1, 2, 3, 4, 5, 6                              1. Ausfertigung

            des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
            aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

            Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
            der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
            (FZV) nicht erforderlich.

            An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
            Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§22 50753




            der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
            die Felgengröße,
            der Typ und die Ausführung des Rades,
            das Herstelldatum (Monat und Jahr),
            das Typzeichen und
            die Einpresstiefe anzubringen.

            Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
            Außendurchmesser zu kennzeichnen.

            Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
            Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 28.07.2016
            festgehaltenen Angaben.

            Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
            in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

            Flensburg, 26.08.2016
            Im Auftrag
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




                Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50753



Ausgabedatum:       26.08.2016                 letztes Änderungsdatum: --

1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
      WH27-90020                                                        13.06.2016

                                               letztes Änderungsdatum: 13.06.2016


3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
      55055316 (1. Ausfertigung)                                        28.07.2016


4.    Beschreibung der Änderungen:
      entfällt
      not applicable
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 50753

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.

Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                       KBA 50753

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2
            Approval No.: 50753

            - Attachment -

            Collateral clauses and instruction on right to appeal

            Collateral clauses

            All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
            applied regulation.

            The approval identification is as follows: - see German version -

            The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
            documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
            the Kraftfahrt-Bundesamt.
            Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
            one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
            the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
            Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
            prosecuted.
§22 50753




            The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
            with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
            issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
            violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
            assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
            comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

            The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
            from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
            the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
            taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
            unhindered access to the production and storage facilities.

            The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
            mark rights of third parties are not affected with this approval.

            Instruction on right to appeal

            This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
            writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
            DE-24944 Flensburg.
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 12

            Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                              Hüttenstraße 3
                                              38871 Ilsenburg
                                              QM-Nr.:49 02 0150804

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
            Modell                            WH27
            Typ                               WH27-90020
            Radgröße                          9.0JX20H2
            Zentrierart                       Mittenzentrierung

            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
            führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
            A2           WH27-90020 A2 / ohne Ring              5/112/66,6         37        875    2300

            Kennzeichnungen
            KBA-Nummer                        50753
            Herstellerzeichen                 wheelworld
            Radtyp und Ausführung             WH27-90020
            Radgröße                          9.0JX20H2
§22 50753




            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
            Herstelldatum                     Monat und Jahr

            Befestigungsmittel

            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
            S02       Schraube M14x1,5             Kugel d=26     150                   30
            S03       Schraube M14x1,5             Kugel d=26     130                   27
            S04       Schraube M14x1,5             Kugel d=26     150                   27
            S05       Schraube M14x1,5             Kugel d=26     160                   30
            S06       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=26     120                   27,5
            S07       Schraube M14x1,5             Kugel d=26     140                   28
            S08       Schraube M14x1,5             Kugel d=26     130                   30

            Prüfungen

            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
            Handlingsprüfungen durchgeführt.

            Verwendungsbereich

            Hersteller                        Audi
                                              Mercedes-Benz

            Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                Seite 2 von 12


            Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            Audi A4                 88-195        225/35R20   R37 T90                             A12 A14 A18
            B8, B81                 88-200        245/30R20   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56     Car Lim S06
            e1*2001/116*0430*..;                              T90
            e13*2007/46*1084*..     88-200        255/30R20   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56
            (FIN: WAUZZZ8K...)                                T88 T92
                                    88-200        265/30R20   A01 K1c K2c K41 K44 K45 K46 K56
                                                              T90 T94
            Audi A4                 90-200        225/35R20   T90                                 A12 A14 A18
            B8, B81                 90-200        245/30R20   A01 K1a K2b K4i K8b T90             A57 Car Lim
            e1*2001/116*            90-200        255/30R20   A01 K1c K2b K4i K8b T88 T92         V00 V20 S06
            0430*35-...
            e13*2007/46*
            1084*19-..
            (FIN: WAUZZZF4...)
            Audi A6 / A6 Avant      100-245       245/35R20   T95                                 A12 A14 A18
            4G, 4G1                 100-245       255/35R20   T93 T97                             A57 Car Lim
            e1*2007/46*0436*..;     100-245       265/35R20   A01 K1a K2b T95                     NA1 S06
            e13*2007/46*1147*..     100-245       275/30R20   A01 K1c K2b K3a K8b T93 T97
§22 50753




            - incl. Facelift 2014   100-245       275/35R20   A01 K1c K2b K3a K8b
            Audi A6 allroad         140-245       235/45R20   T00 T96                             A12 A14 A18
            4G, 4G1                 140-245       245/40R20   A01 K6w T99                         A56 B92 Car
            e1*2007/46*0436*..;     140-245       255/40R20   A01 K5w K6x T01 T97                 KMV S06
            e13*2007/46*1147*..     140-245       265/35R20   A01 K1a K1b K2b K3a K5x K6y K8e
            - incl. Facelift 2014                             T99
                                    140-245       265/40R20   A01 K1a K1b K2b K3a K5x K6y K8e
            Audi A7 Sportback       140-245       245/35R20   T91 T95                             A12 A14 A18
            4G, 4G1                 140-245       255/35R20   T93 T97                             A57 S06
            e1*2007/46*0436*..;     140-245       265/35R20
            e13*2007/46*1147*..     140-245       275/30R20   T93 T97
            - incl. Facelift 2014   140-245       275/35R20
            Audi A8                 150-368       235/45R20   T96                                 A12 A14 A18
            4H                      150-368       245/40R20   T99                                 A57 NBF S06
            e1*2007/46*0284*..      150-368       255/40R20
            e1*2007/46*0398*..      150-368       265/40R20
                                    150-368       275/35R20
            Audi Q5                 100-200       235/45R20                                       A12 A14 A18
            8R, 8R1, 8R2            100-200       245/45R20                                       S07
            e1*2001/116*0473*..;    100-200       255/45R20
            e1*2001/116*0497*..,
            e13*2007/46*1083*..;
            e13*2007/46*1179*..
            - incl. Facelift 2012




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                Seite 3 von 12
            Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            Audi Q5                 100-200       235/45R20                                       A12 A14 A18
            8R, 8R1, 8R2            100-200       245/45R20                                       KMV S07
            e1*2001/116*0473*..;    100-200       255/45R20
            e1*2001/116*0497*..;
            e13*2007/46*1083*..;
            e13*2007/46*1179*..
            - incl. Facelift 2012
            - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
            Audi S4                 245           245/30R20   K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56 Lim     A01 A12 A14
            B8, B81                                           T90                                 A18 S06
            e1*2001/116*0430*..;    245           255/30R20   Car K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56
            e13*2007/46*1084*..                               Lim T92
            (FIN: WAUZZZ8K...)      245           265/30R20   Car K1c K2c K41 K44 K45 K46 K56
                                                              Lim T90 T94
            Audi S6 / S6 Avant      309, 331      255/35R20   T97                                 A12 A14 A18
            4G, 4G1                 309, 331      265/35R20   A01 K1a K2b T95 T99                 A56 Car Lim
            e1*2007/46*0436*..;     309, 331      275/30R20   A01 K1c K2b K3a K8b T97             S06
            e13*2007/46*1147*..     309, 331      275/35R20   A01 K1c K2b K3a K8b
            - incl. Facelift 2014
§22 50753




            Audi S7 Sportback       309, 331      255/35R20   T97                                 A12 A14 A18
            4G, 4G1                 309, 331      265/35R20                                       A56 S06
            e1*2007/46*0436*..;     309, 331      275/30R20   T97
            e13*2007/46*1147*..     309, 331      275/35R20
            - incl. Facelift 2014
            Audi S8                 382, 445      235/45R20   M+S T96                             A12 A14 A18
            4H                      382, 445      245/40R20   M+S T99                             A56 NBF S06
            e1*2007/46*0284*..      382, 445      255/40R20   M+S
                                    382, 445      265/40R20
                                    382, 445      275/35R20
            Audi SQ5                230-260       235/45R20   M+S                                 A12 A14 A18
            8R, 8R1                 230-260       245/45R20   M+S                                 KMV S07
            e1*2001/116*0473*..;    230-260       255/45R20
            e13*2007/46*1083*..;
            - mit Radhaus-
              Verbreiterungen
            CL-Klasse               285           245/35R20   R37 T91 T95                         A12 A14 A18
            216                     285,320       255/35R20   A01 K1a K1b K41 T93 T97             Cpe V00 VS0
            e1*2001/116*0372*..     285,320       265/30R20   A01 K1a K1b K41 K45 T94             S04
            (FIN: WDD216...)        285,320       265/35R20   A01 K1a K1b K41 K45 T95 T99
                                    285,320       275/30R20   R03 T97
                                    285,320       275/35R20   R03
            E-Klasse                100-200       245/30R20   K1c K2b K5d T90                     A01 A12 A14
            212                                                                                   A18 A58 F38
            e1*2001/116*0501*..                                                                   Lim NoH S03
            - mit Luftfederung
            - incl. Facelift 2013
            (FIN: WDD212...)




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                Seite 4 von 12
            Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            E-Klasse                135           235/35R20   T92                                 A12 A14 A18
            212                     135           255/30R20   A01 K1c K2b K5d K5i K5k T92         A58 Lim V20
            e1*2001/116*            135, 143      235/35R20   R02 T92                             S02
            0501*25-..              135, 143      245/35R20   T91 T95
            (FIN: WDD213...)        135, 143      255/35R20   A01 K1c K2b K5d K5i K5k T93 T97
                                    135, 143      255/35R20   A01 K1c K2h K5d K5i K5k T93 T97
                                    135, 143      265/30R20   A01 K1c K2b K5d K5i K5k T94
                                    135, 143      265/30R20   K2h R03 T94
                                    135, 143      275/30R20   A01 K2c K4i K6i K8h R03 T93 T97
            E-Klasse                100-200       245/30R20   K1c K2b K5d T90                     A01 A12 A14
            212, 212G                                                                             A18 A58 F39
            e1*2001/116*0501*..;                                                                  Lim NoH S03
            e1*2007/46*0484*..
            - incl. Facelift 2013
            (FIN: WDD212...)
            E-Klasse Coupé          120-225       235/30R20   K1c K2b K4k K5a R70 T88             A01 A12 A14
            207                                                                                   A18 A58 Cpe
            e1*2001/116*0502*..                                                                   F39 Y63 S03
            (FIN: WDD207...)
            GLA 45 AMG 4matic       265, 280      235/35R20   K2b K6v T92                         A01 A12 A14
§22 50753




            245G, -/AMG             265, 280      235/40R20   K2b K6v                             A18 A56 S03
            e1*2001/116*0470*..;    265, 280      245/35R20   K2b K6x K8a
            e1*2007/46*1207*..      265, 280      245/40R20   G01 K2b K6x K8a
                                    265, 280      255/35R20   K1b K2c K5v K6g K6y K8i
            GLA-Klasse              80-155        235/35R20   K1b K2b K6v                         A01 A12 A14
            245G                    80-155        235/40R20   K1b K2b K6v                         A18 A57 Flh
            e1*2001/116*            80-155        245/35R20   K1a K1b K2b K5v K6x K8a             S03
            0470*06-..              80-155        245/40R20   G01 K1a K1b K2b K5v K6x K8a
            GLC-Klasse              120-180       235/45R20                                       A12 A14 A18
            204X                    120-180       245/45R20                                       A56 S08
            e1*2001/116*            120-180       255/40R20
            0480*16-..              120-180       255/45R20
            (FIN: WDC253...)
            GLK-Klasse              100-225       235/45R20   K1b                                 A01 A12 A14
            204X                    100-225       245/40R20   K1c K2a K2b                         A18 V20 S04
            e1*2001/116*            100-225       255/40R20   K1c K2c K5a K6a
            0480*00-16              100-225       265/40R20   K1c K2c K5a K6a
            (FIN: WDC204...)        100-225       275/35R20   K2c K6a K8a R03
                                    100-225       275/40R20   K2c K6a K8a R03
                                    105-200       245/45R20   K1c K2a K2b
            M-Klasse                110-173       255/50R20   A01 G01 KMV R37 173                 A12 A14 A18
            163                     110-173       255/50R20   A01 G01 K2b KOV R37 173             S05
            e1*96/79*0083*..        110-215       275/40R20   A01 K1a K2c KOV T02
                                    110-255       275/40R20   KMV T02
            S-Klasse                150-285       245/35R20   R37 T95                             A12 A14 A18
            221                     150-320       255/35R20   T93 T97                             V00 VS0 S04
            e1*2001/116*0335*..     150-320       265/30R20   A01 K1a K1b K41 T94
            (FIN: WDD221...)        150-320       265/35R20   A01 K1a K1b K41 T95
                                    150-320       275/30R20   R03 T97
                                    150-320       275/35R20   A01 K42 R03


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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 12
            Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            S-Klasse               150-335        245/40R20     A10 T95 T99                            A14 A18 A57
            222, 221               150-335        255/35R20     A32 T97                                BnK Lim P38
            e1*2007/46*0960*..;    150-335        255/40R20     A90 T01 T97                            V20 X93 S04
            e1*2001/116*           150-335        275/35R20     A12 R03
            0335*19-..
            ab Modell 2013
            (FIN: WDD222...)
            S63, S65 -/AMG         430, 463       255/40R20     A90 M+S T01 T97                        A14 A18 A57
            221, 221AMG                                                                                B79 BmK Lim
            e1*2001/116*0335*20-                                                                       S04
            ..;
            e1*2001/116*0396*09-
            ..
            ab Modell 2013
            (FIN: WDD222...)

            Allgemeine Hinweise

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§22 50753




            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
            Abrollumfang verwendet werden.

            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
            Reifenfülldruck zu beachten ist.

            Spezielle Auflagen und Hinweise

            173      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
            einer zul. Achslast von 1730 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                  Seite 6 von 12

            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
            vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
            Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
            Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
            Änderungsabnahme vorzuführen.

            A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

            A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
            Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

            A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
            verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
            E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
            so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
            den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
            Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

            A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
            Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
§22 50753




            A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

            A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

            A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
            werden.

            B79    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
            an Achse 1.

            B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
            Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

            BmK    Die Sonderräder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

            BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
            Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

            Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

            F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

            F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.



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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                   Seite 7 von 12

            Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
            (3-türig und 5-türig).

            G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
            Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
            Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
            Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

            K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
            genannten Bereich abgedeckt sein.

            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
            des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
            sein.

            K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§22 50753




            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
            genannten Bereich abgedeckt sein.

            K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
            des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
            sein.

            K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
            genannten Bereich abgedeckt sein.

            K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
            genannten Bereich abgedeckt sein.

            K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
            Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

            K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
            Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
            vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
            zu befestigen.

            K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                  Seite 8 von 12

            K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
            Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
            Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
            vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

            K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
            Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
            bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

            K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
            Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

            K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
            ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
§22 50753




            Radmitte vollständig umzulegen.

            K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte vollständig umzulegen.

            K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
            100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

            K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
            Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

            K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
            Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

            K5w    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

            K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

            K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
            Radmitte vollständig umzulegen.

            K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
            Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

            K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
            100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

            K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
            Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.



            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                Seite 9 von 12

            K6w    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

            K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

            K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

            K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

            K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

            K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

            K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

            K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
§22 50753




            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
            zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
            zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

            Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

            M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

            NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
            235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
            Papier oder Bedienungsanleitung).

            NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
            Fahrzeugausführungen.

            NoH    Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb.

            P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
            an Achse 1.

            R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

            R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
            größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
            Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                   Seite 10 von 12

            R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
            Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S06    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
            verwendet werden.

            S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.
§22 50753




            T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                   Seite 11 von 12

            T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
            Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

            V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
            Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse    Hinterachse

            Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
            Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
            Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
            Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
            Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
            Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
§22 50753




            Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
            Nr. 8    245/45R20      275/40R20
            Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
            Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
            Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
            Nr. 12   255/45R20      285/40R20
            Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
            Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
            Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
            Nr. 16   265/45R20      295/40R20
            Nr. 17   265/50R20      295/45R20
            Nr. 18   275/35R20      305/30R20
            Nr. 19   275/40R20      315/35R20
            Nr. 20   275/50R20      305/45R20
            Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
            des Fahrzeugs mitzuführen.

            VS0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
            Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse    Hinterachse

            Nr. 1 245/35R20         275/30R20
            Nr. 2 255/35R20         275/35R20, 285/30R20

            Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
            des Fahrzeugs mitzuführen.



            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50753 nach §22 StVZO

            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55055316 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH27-90020
            Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                  Seite 12 von 12

            X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
            an Achse 1.

            Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
            Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

            Prüfort und Prüfdatum

            Die Verwendungsprüfung fand am 28. Juli 2016 in Lambsheim statt.

            Hinweise zum Sonderrad

            ACHTUNG:
            Es wurden 2 Abrollprüfungen durchgeführt.

            Prüfergebnis

            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
§22 50753




            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 12 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.

            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


            Lambsheim, 28. Juli 2016




            Schmidt                                                                       00254521.DOC




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim