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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          18-0323-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8.0Jx19H2 Typ WH28-80019 und 8.5Jx19H2 Typ WH29-85019
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 1 von 5

Hersteller                      Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                      Achse 2
Modell                          WH28                         WH29
Typ                             WH28-80019                   WH29-85019
Radgröße                        8.0Jx19H2                    8.5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung            Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last    (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
A2         WH28-80019 A2 / ohne Ring       5/112/66,6             30         725    2115
A2         WH29-85019 A2 / ohne Ring       5/112/66,6             45         725    2115

Kennzeichnungen                 Achse 1                      Achse 2
Herstellerzeichen               wheelworld                   wheelworld
Radtyp und Ausführung           WH28-80019 (s.o.)            WH29-85019 (s.o.)
Radgröße                        8.0Jx19H2                    8.5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                    ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            ww. SAW, Y                   SAW
Herkunftsmerkmal                -                            -
Herstelldatum                   Monat und Jahr               Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02     Schraube M14x1,5             Kugel d=26mm   130                    27

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-089016-A00-V02 und 55-102216-A00-V02 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Nummer                         18-0323-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.0Jx19H2 Typ WH28-80019 und 8.5Jx19H2 Typ WH29-85019
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen            Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C 450/ C43 AMG         270          225/40R19         K1a K1b R02                      A06 A12 A14
4Matic                 270          225/40R19         A91 M+S R03 T93                  A18 A56 Car
204, 204K              270          245/35R19         A12 R03 T93                      Lim V19 S02
e1*2001/116*0431*3     270          255/35R19         A12 R03
6-..;
e1*2001/116*0457*2
9-..
(FIN: WDD205...)
- Limousine/T-Modell

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%   100% 100%
230 km/h                                                      94%   100% 100%
240 km/h                                                      91%   100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         18-0323-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.0Jx19H2 Typ WH28-80019 und 8.5Jx19H2 Typ WH29-85019
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          18-0323-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8.0Jx19H2 Typ WH28-80019 und 8.5Jx19H2 Typ WH29-85019
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    215/35R19              245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19              245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19              245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19              245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19              255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19              265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19              255/40R19
Nr. 8    235/50R19              255/45R19
Nr. 9    235/55R19              255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19              305/25R19
Nr. 11   245/35R19              275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19              275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19              275/40R19
Nr. 14   245/50R19              275/45R19
Nr. 15   255/30R19              305/25R19, 315/25R19
Nr. 16   255/35R19              285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19              285/40R19
Nr. 19   255/50R19              285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   255/55R19              275/50R19
Nr. 21   265/30R19              305/25R19, 315/25R19
Nr. 22   265/35R19              295/30R19, 305/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         18-0323-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.0Jx19H2 Typ WH28-80019 und 8.5Jx19H2 Typ WH29-85019
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Technologiezentrum Typprüfstelle
Lambsheim, ab September 2016 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim, im November 2016 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Mai 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. Mai 2018




Schmidt                                                                              00295489.DOC

CS/EK




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim