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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51111 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55089116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH28-85019
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 1 von 11

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Hüttenstraße 3
                                  38871 Ilsenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            WH28
Typ                               WH28-85019
Radgröße                          8.5Jx19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
A2           WH28-85019 A2 / Ø66,6 x Ø57,1          5/112/57,1         28        725    2115

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51111
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             WH28-85019 (s.o.)
Radgröße                          8.5Jx19H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=26     120                   27,5
S03       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=26     140                   27,5
S04       Schraube M14x1,5             Kugel d=26     140                   30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51111 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55089116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH28-85019
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                    Seite 2 von 11

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                74-162         225/35R19   K1c K2c K43 K44 K46 T88             A01 A12 A14
8E                     74-188         235/35R19   K1c K2c K43 K44 K46 T87 T91         A18 Car Lim
e1*98/14*0151*..,                                                                     S02
e1*2001/116*0151*..
Audi A4 S4             253            235/35R19   Car K1c K2c K43 K44 K46 Lim T91     A01 A12 A14
8E,8H,QB6              253            235/35R19   Cbo K1c K2c K43 K44 K46 T91 Y16     A18 S02
e1*98/14,2001/116*
0151,0177,0243*..
Audi A6                81-142         225/35R19   K1c K2c K43 K44 T88                 A01 A12 A14
4B                     81-184         235/35R19   G40 K1c K2c K43 K44 T87 T88 T91     A18 Car K41
e1*96/27, 98/14,       81-184         245/35R19   G01 K1c K2c K43 K44 T89 T93         K45 K46 Lim
2001/116*0051*..       81-184         255/30R19   K1c K2c K43 K44 T91                 R21 V19 X27
                                                                                      S02
Audi A6, S6            191-250        245/35R19   G01 K1c K2c R70 T93                 A01 A12 A14
4B                                                                                    A18 K41 K43
e1*96/27, 98/14,                                                                      K44 K45 K46
2001/116*0051*..                                                                      X27 S02
Audi A8                154-257        235/45R19   K1c K2b R37 T95 T99                 A01 A12 A14
4E                     154-257        245/40R19   K1c K2b R37 T94 T98                 A18 Lim NBF
e1*2001/116*0198*..,   154-257        245/45R19   G01 K1c K2b K41 R37 T98 143         S02
e1*2001/116*0246*..    154-331        235/45R19   K1c K2b M+S T95 T99
                       154-331        245/40R19   K1c K2b M+S T94 T98
                       154-331        255/40R19   K1c K2b T00 T96
Audi Q3                88-162         225/40R19   K1a K2b                             A01 A12 A14
8U, 8U1                88-162         225/45R19   K1a K2b                             A18 A57 V00
e1*2007/46*0591*..;    88-162         235/40R19   K1a K2b                             V19 S04
e13*2007/46*1163*..    88-162         235/45R19   K1a K2b
                       88-162         245/40R19   K1a K2b K6v
                       88-162         255/35R19   K1c K2b K6w
                       88-162         255/40R19   K1c K2b K6w
Audi Q3                88-162         225/40R19                                       A12 A14 A18
8U, 8U1                88-162         225/45R19                                       A57 KMV V00
e1*2007/46*0591*..;    88-162         235/40R19                                       V19 S04
e13*2007/46*1163*..    88-162         235/45R19
- mit Radhaus-         88-162         245/40R19   A01 K6v
  Verbreiterungen      88-162         255/35R19   A01 K6w
                       88-162         255/40R19   A01 K6w
Audi RS Q3             228-270        225/45R19   M+S                                 A12 A14 A18
8U                     228-270        235/40R19   M+S                                 A56 KMV S04
e1*2007/46*0590*01-    228-270        235/45R19
                       228-270        245/40R19   A01 K6v
                       228-270        255/40R19   A01 K6w
Audi RS4               309            235/40R19   M+S                                 A12 A14 A18
QB6                    309            255/35R19   R35                                 BnK Car Cbo
e1*2001/116*0243*..                                                                   Lim S02
Audi RS6               331,353        255/35R19   K1a K2b K41 K46 R35 R70 Som         A01 A12 A14
4B                                                                                    A18 Car Lim
e1*98/14*0190*..,                                                                     S02
e1*2001/116*0190*..



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51111 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55089116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH28-85019
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 3 von 11
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Alhambra           85-162         225/40R19   K1a K2c T93 145                     A01 A12 A14
7N                                                                                     A18 A57 S03
e1*2007/46*0402*..;
e1*2007/46*0435*..
- incl- Facelift 2015
Skoda Superb (III)      88-162         255/35R19   K2c K4i K6h K6i K8s R03             A01 A12 A14
3T                      88-206         225/40R19   K1b K2b K3f K4i K5d K6g K6i K8e     A18 A57 Car
e11*2001/116*                                      T89 T93                             Lim V00 V19
0326*32-..;             88-206         235/35R19   K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i     S03
e11*2007/46*                                       K8m T87 T91
0014*22-..              88-206         235/40R19   K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i
                                                   K8m
                        88-206         245/35R19   K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i
                                                   K7d K8s T89 T93
VW Passat               74-142         225/35R19   K1c K2c T88                         A01 A12 A14
3BG                     74-142         235/35R19   G01 K1c K2c T87 T88 T91             A18 Car K41
e1*98/14*0157*..,                                                                      K44 K45 K46
e1*2001/116*0157*..                                                                    Lim R21 S02
VW Passat               88-140         245/35R19   K2c K4i K6g K6i K8s R03 T89 T93     A01 A12 A14
3C                      88-140         255/35R19   K2c K4i K6g K6i K8s R03             A18 A57 Car
e1*2001/116*            88-206         225/40R19   K1c K2c K4i K6i K8m T89 T93         Lim V00 V19
0307*37-..              88-206         235/35R19   K1c K2c K3c K4i K6g K6i K8m T87     VoA S03
- Limousine / Variant                              T91
ab MJ 2015 (B8/3G)      88-206         235/40R19   K1c K2c K3c K4i K6g K6i K8m
VW Passat Alltrack      103-155        225/40R19   K1a K1b K2b K5d K5w K6h K6y K8m     A01 A12 A14
3C, 3c                                             T89 T93                             A18 A56 Car
e1*2001/116*            103-155        235/35R19   K1c K2b K5d K5w K6h K6y K8m T91     KMV S02
0307*24-36;             103-155        245/35R19   K1c K2b K3s K5d K5x K6h K6y K8s
e1*2007/46*                                        T89 T93
0502*00-10;
0547*00-03
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
VW Phaeton              165-246        245/40R19   K1c K2b T98 145                     A01 A12 A14
3D, 3d                  165-331        245/45R19   G03 K1c K2b T02 T98 143             A18 Lim S02
e1*98/14*0189*..;       165-331        255/40R19   K1c K2b T00 T96 145
e1*2001/116*0189*..;
DE*2007/46*0452*..;
e1*2007/46*0452*..
VW Sharan               85-162         225/40R19   K1a K2c T93 145                     A01 A12 A14
7N                                                                                     A18 A57 S03
e1*2007/46*0401*..;
e1*2007/46*0434*..
- incl, Facelift 2015
VW Tiguan (II)          85-176         235/45R19   K1c K2b                             A01 A12 A14
5N                      85-176         235/50R19   K1c K2c K6w                         A18 A57 KOV
e1*2001/116*            85-176         245/45R19   K1c K2a K2b                         S03
0450*24-..              85-176         255/45R19   K1c K2c K6w
- ab Modell 2016




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51111 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55089116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH28-85019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 11
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Tiguan (II)         85-176         235/45R19                                            A12 A14 A18
5N                     85-176         235/50R19     A01 K6w                                A57 KMV S03
e1*2001/116*           85-176         245/45R19
0450*24-..             85-176         255/45R19     A01 K6w
- ab Modell 2016
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

143      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1430 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51111 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55089116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH28-85019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                   Seite 5 von 11
A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G40     Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien-
mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51111 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55089116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH28-85019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 6 von 11
K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3d     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51111 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55089116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH28-85019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 7 von 11
K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51111 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55089116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH28-85019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                  Seite 8 von 11
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Som     Die aufgeführte Reifengröße ist nicht zulässig als M+S-Bereifung.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51111 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55089116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH28-85019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 9 von 11
T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51111 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55089116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH28-85019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 10 von 11
V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19     255/40R19
Nr. 8    235/50R19     255/45R19
Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19     305/25R19
Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19     275/40R19
Nr. 14   245/50R19     275/45R19
Nr. 15   255/30R19     305/25R19
Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19     285/40R19
Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 21   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 22   265/40R19     295/35R19
Nr. 23   265/50R19     295/45R19
Nr. 24   275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VoA    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack
(Typ 3C, 3c).

X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Dezember 2016 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51111 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55089116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH28-85019
Hersteller                    Wheelworld GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 7. Dezember 2016




Coen                                                                                 00261606.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim