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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          20-0624-A00-V00

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8.0Jx20H2 Typ WH28-80020 und 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Hersteller                      Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                      Achse 2
Modell                          WH28                         WH28
Typ                             WH28-80020                   WH28-90020
Radgröße                        8.0Jx20H2                    9.0Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung            Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-      Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last      (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
A2         WH28-80020 A2 / ohne Ring       5/112/66,6             30         875      2265
A2         WH28-90020 A2 / ohne Ring       5/112/66,6             33         875      2300

Kennzeichnungen                 Achse 1                      Achse 2
Herstellerzeichen               wheelworld                   wheelworld
Radtyp und Ausführung           WH28-80020 (s.o.)            WH28-90020 (s.o.)
Radgröße                        8.0Jx20H2                    9.0Jx20H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                    ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            ww. SAW, Y                   ww. SAW, Y
Herkunftsmerkmal                -                            -
Herstelldatum                   Monat und Jahr               Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kugel d=26mm      150                       30
S02     Schraube M14x1,5             Kugel d=26mm      130                       27
S03     Schraube M14x1,5             Kugel d=26mm      150                       27

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-089616-A00-V03 und 55-103516-A00-V04 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             20-0624-A00-V00

TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderräder
                                   8.0Jx20H2 Typ WH28-80020 und 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
Fertiger/Zulieferer                Wheelworld GmbH

                                                                                    Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLS-Klasse              120-150        245/30R20      R02 T90                        A06 A12 A14
218                     120-150        245/30R20      R03 T90                        A18 A58 B03
e1*2007/46*0485*..                                                                   Lim S02
- incl. Facelift 2014
E-Klasse All Terrain    143-250        245/40R20      K5w R02                        A06 A12 A14
4matic                  143-250        245/40R20      R03                            A18 A56
R1ES                    143-250        275/35R20      K2c K6y K8h R03                KMV
e1*2007/46*1560*..                                                                   V20 S03
E-Klasse Coupé /        120-220        235/35R20      R02 R37 T92                    A06 A12 A14
Cabrio                  120-220        235/35R20      R03 R37 T92                    A18 A58 Cbo
R1EC                    120-220        245/35R20      R02 T91 T95                    Cpe NoP
e1*2007/46*1666*..      120-220        245/35R20      R03 T91 T95                    V20
                        120-220        265/30R20      K2c K6i K6r K9v R03 T94        S03
                        120-220        275/30R20      K2c K6i K6r K9v R03

E-Klasse Coupé /        135, 143       235/35R20      R02 R37 T92                    A06 A12 A14
Cabrio 4matic           135, 143       235/35R20      R03 R37 T92                    A18 A56 Cbo
R1EC                    135, 143       265/30R20      K2c K6i K6r K9v R03 T94        Cpe NoH
e1*2007/46*1666*..      135-270        245/35R20      R02 T91 T95                    V20
                        135-270        245/35R20      R03 T91 T95                    S03
                        135-270        275/30R20      K2c K6i K6r K9v R03

EQC 400 4matic          145 (300)      235/50R20      R02                            A06 A12 A14
204X                    145 (300)      245/45R20      R02                            A18 A56 V20
e1*2001/116*            145 (300)      255/45R20      R03                            Vn2 S01
0480*31-..              145 (300)      275/40R20      R03
- (80 kWh-Batterie)
S-Klasse                270-345        245/40R20      A12 R02                        A06 A14 A18
Coupé/Cabrio            270-345        245/40R20      A32 R03                        A57 Cbo Cpe
221                     270-345        275/35R20      A12 R03                        V20 S03
e1*2001/116*
0335*23-..
(FIN: W..217...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0624-A00-V00

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.0Jx20H2 Typ WH28-80020 und 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7

Fahrzeughöchst-                Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%   100% 100%
230 km/h                                                      94%   100% 100%
240 km/h                                                      91%   100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

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Nummer                         20-0624-A00-V00

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.0Jx20H2 Typ WH28-80020 und 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 4 von 7

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.


KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

NoP     Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          20-0624-A00-V00

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8.0Jx20H2 Typ WH28-80020 und 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7
R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0624-A00-V00

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.0Jx20H2 Typ WH28-80020 und 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1    225/35R20             255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20             265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20             265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20             255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20             255/45R20
Nr. 6    245/30R20             275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20             275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20             275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20             275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20             295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20             285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20             285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20             285/40R20
Nr. 14   265/30R20             305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20             295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20             295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20             295/40R20
Nr. 18   265/50R20             295/45R20
Nr. 19   275/35R20             305/30R20
Nr. 20   275/40R20             305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20             305/40R20
Nr. 22   275/50R20             305/45R20
Nr. 23   285/35R20             335/30R20
Nr. 24   285/40R20             325/35R20
Nr. 25   295/35R20             335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Technologiezentrum Typprüfstelle
Lambsheim, ab Oktober 2016 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim, ab November 2016 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 19. Oktober 2020 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0624-A00-V00

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8.0Jx20H2 Typ WH28-80020 und 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2016.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. Oktober 2020




Wagner                                                                        00353909.DOC

BW/EK




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