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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51106 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55103516 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 5

               Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                               Hüttenstraße 3
                                               38871 Ilsenburg
                                               QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          WH28
               Typ                             WH28-90020
               Radgröße                        9.0Jx20H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               W5           WH28-90020 W5 / Ø72,6x70,6            5/114,3/70,6        40          875    2265

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      51106
               Herstellerzeichen               wheelworld
               Radtyp und Ausführung           WH28-90020 (s.o.)
               Radgröße                        9.0Jx20H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
§22 51106*06




               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel               Bund        Anzugsmoment        Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                          (Nm)                (mm)
               S01   Mutter 1/2 UNF (offen)                   Kegel 60°   135                 -             MFS 275
               S02   Mutter M14x1,5 Festigkeitskl. 10         Kegel 60°   200                 -             MFS 262

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Ford

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51106 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55103516 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Ford Mustang (VI)       213-338       255/35R20     A32                                   A14 A18 A58
               LAE                     213-338       265/30R20     A91                                   Cbo Cpe VM0
               e13*2007/46*            213-338       265/35R20     A12                                   S02
               1551*00-18              213-338       275/30R20     A12
               - incl. Facelift 2018   213-338       275/35R20     A12 R03
               Ford Mustang GT         224           245/35R20                                           A12 A14 A18
               S197 (T82/T85)          224           255/35R20                                           B02 Cbo Cpe
               e9*2001/116*0054*..     224           275/30R20     A01 K2b R03                           V20 S01


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
§22 51106*06




               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51106 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55103516 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 5

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 51106*06




               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51106 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55103516 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 5
               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1     225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2     235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3     235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4     235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5     235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6     245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7     245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8     245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9     245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11    255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12    255/40R20     285/35R20, 295/35R20
§22 51106*06




               Nr. 13    255/45R20     285/40R20
               Nr. 14    265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15    265/35R20     295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16    265/40R20     295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17    265/45R20     295/40R20
               Nr. 18    265/50R20     295/45R20
               Nr. 19    275/35R20     305/30R20
               Nr. 20    275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21    275/45R20     305/40R20
               Nr. 22    285/35R20     335/30R20
               Nr. 23    285/40R20     325/35R20
               Nr. 24    295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VM0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   255/30R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 305/25R20
               Nr.   2   255/35R20     265/35R20, 275/35R20, 285/30R20, 295/30R20, 305/30R20, 315/30R20
               Nr.   3   265/30R20     275/30R20, 285/30R20, 315/25R20
               Nr.   4   265/35R20     275/35R20, 285/35R20, 305/30R20, 315/30R20
               Nr.   5   275/25R20     295/25R20
               Nr.   6   275/30R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr.   7   285/30R20     295/30R20, 305/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51106 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55103516 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
               Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 5

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2016.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 51106*06




               Lambsheim, 27. Februar 2024




               Kocher                                                               00423158.DOC

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim