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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51106 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55103516 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                               Hüttenstraße 3
                                               38871 Ilsenburg
                                               QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          WH28
               Typ                             WH28-90020
               Radgröße                        9.0Jx20H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/        tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
               W5           WH28-90020 W5 / Ø72,6x64,1          5/114,3/64,1            40          875    2265

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      51106
               Herstellerzeichen               wheelworld
               Radtyp und Ausführung           WH28-90020 (s.o.)
               Radgröße                        9.0Jx20H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
§22 51106*06




               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                       -                      MFS 71

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Honda

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51106 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55103516 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Accord (VIII)    110-132       245/30R20    K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90         A01 A12 A14
               CU1,CU3                                                                               A18 Lim S01
               e6*2001/116*
               0113, 0115*..
               Honda Accord (VIII)    148           245/30R20    K1c K2c K41 K42 K43 K56             A01 A12 A14
               CU2                                                                                   A18 Lim S01
               e6*2001/116*0114*..
               Honda Accord (VIII)    110-132       245/30R20    K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90         A01 A12 A14
               Tourer                                                                                A18 Car S01
               CW1, CW3
               e6*2001/116*
               0120,0122*..
               Honda Accord (VIII)    148           245/30R20    K1c K2c K41 K42 K43 K56             A01 A12 A14
               Tourer                                                                                A18 Car S01
               CW2
               e6*2001/116*0121*..
               Honda Civic 5-Türer    88-134        235/30R20    K1a K1b K2b K3n K5d K6d K6i R70     A01 A12 A14
               (X)                                                                                   A18 Y85 S01
§22 51106*06




               FC, FK
               e11*2007/46*3633*..;
               e6*2007/46*0256*..
               Honda CR-V (III)       103-122       245/40R20    K1c K42                             A01 A12 A14
               RE5, RE6, RE7          103-122       245/45R20    K1c K42                             A18 S01
               e11*2001/116*
               0301*00-05,
               0302*00-05,
               0322*00-03
               Honda CR-V (IV)        88-114        245/40R20    K1c K2b K6c K6w                     A01 A12 A14
               RE5, RE6               88-114        245/45R20    K1c K2b K6c K6w                     A18 A57 S01
               e11*2001/116*
               0301*06-09,
               0302*06-10
               Honda CR-V (IV)        88-118        245/40R20    K1c K2b K6c K6w                     A01 A12 A14
               RE5, RE6               88-118        245/45R20    K1c K2b K6c K6w                     A18 A57 S01
               e11*2001/116*
               0301*10-,
               0302*11-
               ab Facelift 2015
               Honda CR-V (V)         107-142       235/45R20                                        A12 A14 A18
               RW                     107-142       245/45R20    A01 K1c                             A57 MHy S01
               e6*2007/46*0265*..     107-142       255/45R20    A01 K1c K2b
                                      107-142       265/40R20    A01 K1c K2c
                                      107-142       265/45R20    A01 K1c K2c
               Honda ZR-V e:HEV       105           225/40R20    K1c K2b                             A01 A12 A14
               RZ                     105           235/40R20    K1c K2b K3i K5v                     A18 A58 NoE
               e6*2018/858*00266*..   105           245/35R20    K1c K2a K2b K4i K6w                 NoP S01
                                      105           245/40R20    K1c K2a K2b K3i K4i K5a K5x K6w
                                      105           255/35R20    K1c K2c K3i K4i K5v K6x K8e




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51106 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55103516 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 51106*06




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55103516 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
§22 51106*06




               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51106 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55103516 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3n     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
§22 51106*06




               Radhausinnenverkleidung im Bereich der Seitenmarkierungsleuchten bzw. Fahrtrichtungsanzeiger um
               5mm nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken oder Ausschneiden) und dauerhaft zu
               befestigen.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51106 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55103516 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7

               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 51106*06




               Limousine.

               MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51106 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55103516 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ WH28-90020
               Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2016.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 51106*06




               Lambsheim, 27. Februar 2024




               Kocher                                                               00423154.DOC

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim