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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51113 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 8

               Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                               Hüttenstraße 3
                                               38871 Ilsenburg
                                               QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          WH29
               Typ                             WH29-85018
               Radgröße                        8.5Jx18H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                        Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               A2           WH29-85018 A2 / ohne Ring         5/112/66,7           35          725    2115

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      51113
               Herstellerzeichen               wheelworld
               Radtyp und Ausführung           WH29-85018 (s.o.)
               Radgröße                        8.5Jx18H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
§22 51113*07




               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,25        Kugel Ø26   140                     29,5                MFS 182

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW
                                               Mini/BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51113 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 2er Active         90-150          225/50R18   K1c K2c K4i K6g K8h R70            A01 A12 A16
               Tourer                 90-150          235/45R18   K1c K2a K2b K4i                    A21 A57 Flh
               U2AT                   90-150          245/45R18   K1c K2c K4i K5d K6g K8h            NoE NoP V18
               e1*2018/858*00117*..   90-150          255/45R18   K1c K2c K4i K5d K6h K8h            S01

               BMW 2er Active         100, 110        225/50R18   K1c K2c K4i K6g K8h R70            A01 A12 A16
               Tourer PHEV            100, 110        235/45R18   K1c K2a K2b K4i                    A21 A56 Flh
               U2AT                   100, 110        245/45R18   K1c K2c K4i K5d K6g K8h            NoE S01
               e1*2018/858*00117*..   100, 110        255/45R18   K1c K2c K4i K5d K6h K8h
               - Plug-in Hybrid
               BMW 4er Gran Coupé     120-210         235/45R18   A32 R37                            A16 A21 A57
               G4C                    120-210         245/45R18   A90                                BW1 Lim NoE
               e1*2018/858*00122*..   120-210         255/40R18                                      NoP VJ8 S01
                                      120-210         255/45R18   A12
               BMW iX1                94 (200)        225/55R18   K1a K1b K2b R70 143                A01 A12 A16
               U1X                    94 (200)        235/50R18   K1c K2b K5v K6v 145                A21 A56 S01
               e1*2018/858*00153*..   94 (200)        245/50R18   K1c K2b K3i K4i K5x K6b K6x 143
               - Elektro              94 (200)        255/45R18   K1c K2b K3i K4i K5x K6b K6x 145
§22 51113*07




                                      94 (200)        265/45R18   K1c K2b K3i K4i K5x K6b K6y K8a
                                                                  145
               BMW M440i xDrive       275             245/45R18   A90                                A16 A21 A56
               Gran Coupé             275             255/40R18   A12                                BW1 Lim NoP
               G4C                    275             255/45R18   A12                                VJ8 S01
               e1*2018/858*00122*..
               BMW X1                 100-150         225/55R18   K1c K2b R70                        A01 A12 A16
               U1X                    100-150         235/50R18   K1c K2c K5v K6v                    A21 A57 NoE
               e1*2018/858*00153*..   100-150         245/50R18   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x        NoP S01
                                      100-150         255/45R18   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x
                                      100-150         265/45R18   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y K8a
               BMW X1                 85-170          225/50R18   K1c K2c R70                        A01 A12 A16
               UKL-L, F1X             85-170          235/45R18   K1c K2b                            A21 A57 NoP
               e1*2007/46*            85-170          245/45R18   K1c K2c K6v                        S01
               0371*19-..;
               e1*2007/46*1676*..
               BMW X1 PHEV            100, 110        225/55R18   K1c K2b R70                        A01 A12 A16
               U1X                    100, 110        235/50R18   K1c K2c K5v K6v                    A21 A56 NoE
               e1*2018/858*00153*..   100, 110        245/50R18   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x        S01
               - Plug-in Hybrid       100, 110        255/45R18   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x
                                      100, 110        265/45R18   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y K8a
               BMW X2                 85-170          225/50R18   K1c K2c K6v R70                    A01 A12 A16
               F2X                    85-170          235/45R18   K1c K2c K6v                        A21 A57 NoP
               e1*2007/46*1824*..     85-170          245/45R18   K1c K2c K6v                        S01
                                      85-225          225/50R18   K1c K2c K6v M+S R70
                                      85-225          235/45R18   K1c K2c K6v M+S
                                      85-225          245/45R18   K1c K2c K6v M+S
               BMW X3                 100-210         225/60R18   A10 R70 139                        A16 A21 A57
               G3X                    100-210         235/55R18   A10 141                            NoP S01
               e1*2007/46*1797*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51113 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW X4                 120-210        225/60R18    A10 R70 139                           A16 A21 A56
               G4X                    120-210        235/55R18    A10 141                               NoP S01
               e1*2007/46*1881*..
               Mini Countryman     75-155            225/50R18    K1c K2b R70                           A01 A12 A16
               FMX                 75-155            235/45R18    K1a K1b K2b                           A21 A57 KMV
               e1*2007/46*1682*..  75-155            245/45R18    K1c K2b K4i K6w K8e                   NoH S01
                                   75-155            255/40R18    K1c K2c K4i K6w K8e
                                   75-155            255/45R18    K1c K2c K4i K6w K8e
               Mini Countryman JCW 170               225/50R18    K1c K2b R70                           A01 A12 A16
               FMX                 170               235/45R18    K1a K1b K2b                           A21 A56 KMV
               e1*2007/46*1682*..  170               245/45R18    K1c K2b K4i K6w K8e                   S01
               - John Cooper Works 170               255/40R18    K1c K2c K4i K6w K8e
                                   170               255/45R18    K1c K2c K4i K6w K8e
               Mini Countryman SE  92,100            225/50R18    K1c K2b R70                           A01 A12 A16
               FMX                 92,100            235/45R18    K1a K1b K2b                           A21 A56 KMV
               e1*2007/46*1682*..  92,100            245/45R18    K1c K2b K4i K6w K8e                   S01
               - Hybrid

               Allgemeine Hinweise
§22 51113*07




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51113 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                  Seite 4 von 8
               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               139      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               143      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§22 51113*07




               einer zul. Achslast von 1430 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51113 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8
               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 51113*07




               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                  Seite 6 von 8
               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
§22 51113*07




               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51113 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8
               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
               (Hybridelektrofahrzeug).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    205/40R18     225/35R18
               Nr. 2    205/45R18     225/40R18
§22 51113*07




               Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    215/55R18     235/50R18
               Nr. 6    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13   245/35R18     255/35R18
               Nr. 14   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 15   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 16   245/50R18     275/45R18
               Nr. 17   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
               Nr. 18   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
               Nr. 19   255/50R18     285/45R18
               Nr. 20   255/55R18     285/50R18
               Nr. 21   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51113 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 8
               VJ8    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1 245/45R18        255/45R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 13. November 2023 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
§22 51113*07




               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2016.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 13. November 2023




               Kocher                                                                 00419247.DOC

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim