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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51113 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 8

               Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                               Hüttenstraße 3
                                               38871 Ilsenburg
                                               QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          WH29
               Typ                             WH29-85018
               Radgröße                        8.5Jx18H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               A2           WH29-85018 A2 / ohne Ring           5/112/66,7          35         725    2115

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      51113
               Herstellerzeichen               wheelworld
               Radtyp und Ausführung           WH29-85018 (s.o.)
               Radgröße                        8.5Jx18H2
§22 51113*08




               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,25        Kugel Ø26   140                      29,5               MFS 182

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW
                                               Mini/BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51113 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 2er Active Tourer 90-150           225/50R18   K1c K2c K4i K6g K8h R70            A01 A12 A16
               U2AT                  90-150           235/45R18   K1c K2a K2b K4i                    A21 A57 Flh
               e1*2018/858*00117*..  90-150           245/45R18   K1c K2c K4i K5d K6g K8h            NoE NoP V18
                                     90-150           255/45R18   K1c K2c K4i K5d K6h K8h            S01
               BMW 2er Active Tourer 100, 110         225/50R18   K1c K2c K4i K6g K8h R70            A01 A12 A16
               PHEV                  100, 110         235/45R18   K1c K2a K2b K4i                    A21 A56 Flh
               U2AT                  100, 110         245/45R18   K1c K2c K4i K5d K6g K8h            NoE S01
               e1*2018/858*00117*.. 100, 110          255/45R18   K1c K2c K4i K5d K6h K8h
               - Plug-in Hybrid
               BMW 4er Gran Coupé 120-210             235/45R18   A32 R37                            A16 A21 A57
               G4C                   120-210          245/45R18   A90                                BW1 Lim NoE
               e1*2018/858*00122*.. 120-210           255/40R18                                      NoP VJ8 S01
                                     120-210          255/45R18   A12
               BMW iX1               68-104           225/55R18   K1a K1b K2b R70 143                A01 A12 A16
               U1X                   68-104           235/50R18   K1c K2b K5v K6v 145                A21 A57 S01
               e1*2018/858*00153*.. 68-104            245/50R18   K1c K2b K3i K4i K5x K6b K6x 143
               - Elektro             68-104           255/45R18   K1c K2b K3i K4i K5x K6b K6x 145
                                     68-104           265/45R18   K1c K2b K3i K4i K5x K6b K6y K8a
§22 51113*08




                                                                  145
               BMW M440i xDrive        275            245/45R18   A90                                A16 A21 A56
               Gran Coupé              275            255/40R18   A12                                BW1 Lim NoP
               G4C                     275            255/45R18   A12                                VJ8 S01
               e1*2018/858*00122*..
               BMW X1                  100-150        225/55R18   K1c K2b R70                        A01 A12 A16
               U1X                     100-150        235/50R18   K1c K2c K5v K6v                    A21 A57 NoE
               e1*2018/858*00153*..    100-150        245/50R18   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x        NoP S01
                                       100-150        255/45R18   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x
                                       100-150        265/45R18   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y K8a
               BMW X1                  85-170         225/50R18   K1c K2c R70                        A01 A12 A16
               UKL-L, F1X              85-170         235/45R18   K1c K2b                            A21 A57 NoP
               e1*2007/46*             85-170         245/45R18   K1c K2c K6v                        S01
               0371*19-..;
               e1*2007/46*1676*..
               BMW X1 M35i xDrive      221            225/55R18   K1c K2b M+S R70                    A01 A12 A16
               U1X                     221            235/50R18   K1c K2c K5v K6v M+S                A21 A56 B72
               e1*2018/858*00153*..    221            245/50R18   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x M+S    NoP S01
                                       221            255/45R18   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x M+S
                                       221            265/45R18   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y K8a
                                                                  M+S
               BMW X1 PHEV             100, 110       225/55R18   K1c K2b R70                        A01 A12 A16
               U1X                     100, 110       235/50R18   K1c K2c K5v K6v                    A21 A56 NoE
               e1*2018/858*00153*..    100, 110       245/50R18   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x        S01
               - Plug-in Hybrid        100, 110       255/45R18   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x
                                       100, 110       265/45R18   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y K8a
               BMW X2                  85-170         225/50R18   K1c K2c K6v R70                    A01 A12 A16
               F2X                     85-170         235/45R18   K1c K2c K6v                        A21 A57 NoP
               e1*2007/46*1824*..      85-170         245/45R18   K1c K2c K6v                        S01
                                       85-225         225/50R18   K1c K2c K6v M+S R70
                                       85-225         235/45R18   K1c K2c K6v M+S
                                       85-225         245/45R18   K1c K2c K6v M+S

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51113 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW X3                 100-210        225/60R18    A10 R70 139                           A16 A21 A57
               G3X                    100-210        235/55R18    A10 141                               NoP S01
               e1*2007/46*1797*..
               BMW X4                 120-210        225/60R18    A10 R70 139                           A16 A21 A56
               G4X                    120-210        235/55R18    A10 141                               NoP S01
               e1*2007/46*1881*..
               Mini Countryman        75-155         225/50R18    K1c K2b R70                           A01 A12 A16
               FMX                    75-155         235/45R18    K1a K1b K2b                           A21 A57 KMV
               e1*2007/46*1682*..     75-155         245/45R18    K1c K2b K4i K6w K8e                   NoH S01
                                      75-155         255/40R18    K1c K2c K4i K6w K8e
                                      75-155         255/45R18    K1c K2c K4i K6w K8e
               Mini Countryman JCW    170            225/50R18    K1c K2b R70                           A01 A12 A16
               FMX                    170            235/45R18    K1a K1b K2b                           A21 A56 KMV
               e1*2007/46*1682*..     170            245/45R18    K1c K2b K4i K6w K8e                   S01
               - John Cooper Works    170            255/40R18    K1c K2c K4i K6w K8e
                                      170            255/45R18    K1c K2c K4i K6w K8e
               Mini Countryman SE     92,100         225/50R18    K1c K2b R70                           A01 A12 A16
               FMX                    92,100         235/45R18    K1a K1b K2b                           A21 A56 KMV
               e1*2007/46*1682*..     92,100         245/45R18    K1c K2b K4i K6w K8e                   S01
§22 51113*08




               - Hybrid


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51113 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8
               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise
§22 51113*08




               139      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               143      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1430 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51113 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 8
               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.
§22 51113*08




               B72    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 385 mm
               an Achse 1.

               BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51113 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 8
               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§22 51113*08




               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51113 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                 Seite 7 von 8
               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
               (Hybridelektrofahrzeug).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§22 51113*08




               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1    205/40R18       225/35R18
               Nr. 2    205/45R18       225/40R18
               Nr. 3    215/40R18       245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4    215/45R18       235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5    215/55R18       235/50R18
               Nr. 6    225/40R18       245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7    225/45R18       245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8    225/50R18       245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9    235/40R18       255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10   235/45R18       255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11   235/50R18       255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12   235/60R18       255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13   245/35R18       255/35R18
               Nr. 14   245/40R18       255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 15   245/45R18       265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 16   245/50R18       275/45R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51113 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55086716 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ WH29-85018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 8
               VJ8    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1 245/45R18        255/45R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 11. November 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
§22 51113*08




               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2016.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 11. November 2024




               Kocher                                                                 00437548.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim