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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51112 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55102216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH29-85019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          WH29
Typ                             WH29-85019
Radgröße                        8.5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
A2           WH29-85019 A2 / ohne Ring           5/112/66,7          30         725    2115

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55102216, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
51112 , RADTYP WH29-85019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51112
Herstellerzeichen               wheelworld
Radtyp und Ausführung           WH29-85019 (s.o.)
Radgröße                        8.5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,25        Kugel Ø26   140                      29,5               MFS 182

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55102216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH29-85019
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe (VII)     85-210        225/40R19     R02                                   A12 A16 A21
G3L                                                                                       A57 Lim NoP
e1*2007/46*1947*..                                                                        V19 VA1 S01
BMW 3er-Reihe (VII)     120-135       225/40R19     R02 T93                               A01 A12 A16
Hybrid                                                                                    A21 A57 Lim
G3L                                                                                       V19 VA1 S01
e1*2007/46*1947*..
- Plug-in Hybrid
BMW 3er-Touring (VII)   85-210        225/40R19     R02                                   A12 A16 A21
G3K                                                                                       A57 Car NoP
e1*2007/46*2017*..                                                                        V19 VA1 S01
BMW 3er-Touring (VII)   120-135       225/40R19     R02 T93                               A01 A12 A16
Hybrid                                                                                    A21 A57 Car
G3K                                                                                       V19 VA1 S01
e1*2007/46*2017*..
- Plug-in Hybrid
BMW M340 i/d (VII)      250, 275      225/40R19     R02                                   A01 A12 A16
G3L                                                                                       A21 A56 Lim
e1*2007/46*1947*..                                                                        V19 VA1 S01
BMW M340 i/d            250, 275      225/40R19     R02 T93                               A01 A12 A16
Touring (VII)                                                                             A21 A56 Car
G3K                                                                                       V19 VA1 S01
e1*2007/46*2017*..
BMW Z4                  120-190       225/40R19     A12 R02                               A16 A21 A58
G4Z                                                                                       Cbo V19 VA1
e1*2007/46*1949*..                                                                        S01
BMW Z4 M40i             250           225/40R19     A12 M+S R02                           A16 A21 A58
G4Z                                                                                       Cbo V19 VA1
e1*2007/46*1949*..                                                                        S01
Toyota Supra            145, 190      225/40R19     R02                                   A16 A21 A58
JTSC, JBSC              145-250       225/40R19     M+S R02                               Cpe V9Z VA1
e1*2007/46*1982*..                                                                        S01
e1*2007/46*1983*..

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55102216, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
51112 , RADTYP WH29-85019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55102216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH29-85019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                    Seite 3 von 6
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




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Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55102216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH29-85019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 4 von 6
A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51112 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55102216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH29-85019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 5 von 6
V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1     215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr. 2     225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3     225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 4     225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 5     225/55R19     275/45R19
Nr. 6     235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7     235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 8     235/45R19     255/40R19
Nr. 9     235/50R19     255/45R19, 265/45R19
Nr. 10    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11    245/30R19     305/25R19
Nr. 12    245/35R19     275/30R19, 285/30R19
Nr. 13    245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 14    245/45R19     275/40R19
Nr. 15    245/50R19     275/45R19
Nr. 16    255/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 17    255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18    255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 19    255/45R19     285/40R19
Nr. 20    255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21    255/55R19     275/50R19
Nr. 22    265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 23    265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 24    265/40R19     295/35R19
Nr. 25    265/45R19     295/40R19
Nr. 26    265/50R19     295/45R19
Nr. 27    275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

V9Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr.   2   235/35R19     275/30R19
Nr.   3   245/35R19     285/30R19
Nr.   4   255/35R19     265/35R19, 275/35R19, 295/30R19
Nr.   5   275/30R19     285/30R19, 295/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51112 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55102216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ WH29-85019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 6 von 6
VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55102216, Ausfertigung 3 (KBA-
NUMMER 51112 , RADTYP WH29-85019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. April 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. April 2021




Kocher                                                                 00365604.DOC




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