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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53403 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55047420 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                               Hüttenstraße 3
                                               38871 Ilsenburg
                                               QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          WH34
               Typ                             WH34-80019
               Radgröße                        8.0JX19H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               A5           WH34-80019 A5 / Ø66,6x57,1            5/112/57,1          40          925    2350

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 29, Gutachten Nummer 55064520, Ausfertigung 4 (KBA-NUMMER
               53512 , RADTYP WH34-85019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Kennzeichnungen
§22 53403*04




               KBA-Nummer                      53403
               Herstellerzeichen               wheelworld
               Radtyp und Ausführung           WH34-80019 (s.o.)
               Radgröße                        8.0JX19H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel               Bund          Anzugsmoment      Schaftlänge       Artikel-
                                                                            (Nm)              (mm)              Nr.
               S01   Schraube M14x1,5                         Kugel Ø28     120               30                MFS 154
               S02   Serienschraube M14x1,5 (2-tlg.)          Kugel Ø28     160               30                MFS 14

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Audi
                                               Skoda
                                               Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53403 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55047420 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                Seite 2 von 6
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi Q4 e-tron -       70-89        235/55R19    A12 R02                          A14 A18 A57
               /Sportback             70-89        245/50R19    A12 R02                          V19 VA1 S01
               FZ                     70-89        255/50R19    A01 A12 K1a R02
               e1*2018/858*00006*..
               - Elektro
               Skoda Enyaq 50 / 60    70           235/55R19    A12 R02                          A14 A18 A58
               NY                     70           245/50R19    A12 R02                          V19 VA1 S01
               e8*2007/46*0416*..
               - incl. Coupé
               - Elektro
               Skoda Enyaq 80,85 -    70-89        235/55R19    A12 R02                          A14 A18 A57
               /X                     70-89        245/50R19    A12 R02                          V19 VA1 S01
               NY                     70-89        255/50R19    A01 A12 K1a R02
               e8*2007/46*0416*..
               - incl. Coupé
               - Elektro
               Skoda Enyaq RS         77           235/55R19    A12 M+S R02                      A14 A18 A56
               NY                     77           245/50R19    A12 M+S R02                      V19 VA1 S01
               e8*2007/46*0416*..     77           255/50R19    A01 A12 K1a M+S R02
§22 53403*04




               - incl. Coupé
               - Elektro
               VW ID.4 Pro / GTX      70-89        235/55R19    R02                              A12 A14 A18
               E2                     70-89        245/50R19    R02                              A57 Car V19
               e1*2018/858*00004*..   70-89        255/50R19    A01 K1a K1b R02                  VA1 S01
               - Elektro
               VW ID.4 Pure           70           235/55R19    A12 R02                          A14 A18 A58
               E2                     70           245/50R19    A12 R02                          Car V19 VA1
               e1*2018/858*00004*..   70           255/50R19    A01 A12 K1a K1b R02              S01
               - Elektro
               VW ID.5 Pro / GTX      70-89        235/55R19    R02                              A12 A14 A18
               E2                     70-89        245/50R19    R02                              A57 V19 VA1
               e1*2018/858*00004*..   70-89        255/50R19    A01 K1a K1b R02                  S01
               - Elektro
               VW ID.7 Pro, ProS,     89, 90       235/50R19    A12 R02                          A14 A18 A57
               GTX                    89, 90       255/45R19    A12 R02                          Car Lim V19
               ED                                                                                VA1 S01
               e1*2018/858*00306*..
               - incl. Tourer
               - Elektro
               VW ID.BUZZ Cargo       70, 89       235/55R19    A12 R02                          A07 A14 A18
               EBN                    70, 89       245/50R19    A12 R02                          A58 B54 V19
               e1*2018/858*00165*..                                                              Vn2 VA1 S02
               - Elektro
               - normaler Radstand
               VW ID.BUZZ Pro         70, 89       235/55R19    A12 R02                          A07 A14 A18
               EB                     70, 89       245/50R19    A12 R02                          A58 A59 B54
               e1*2018/858*00164*..                                                              V19 Vn2 VA1
               - Elektro                                                                         S02
               - normaler Radstand




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53403 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55047420 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 29, Gutachten Nummer 55064520, Ausfertigung 4 (KBA-NUMMER
               53512 , RADTYP WH34-85019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
§22 53403*04




               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53403 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55047420 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
§22 53403*04




               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53403 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55047420 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6
               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse
§22 53403*04




               Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19      275/45R19
               Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   245/30R19      305/25R19
               Nr. 12   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14   245/45R19      275/40R19
               Nr. 15   245/50R19      275/45R19
               Nr. 16   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
               Nr. 19   255/45R19      285/40R19
               Nr. 20   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21   255/55R19      275/50R19
               Nr. 22   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24   265/40R19      295/35R19
               Nr. 25   265/45R19      295/40R19
               Nr. 26   265/50R19      295/45R19
               Nr. 27   275/30R19      315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53403 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55047420 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 6
               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 29, Gutachten Nummer 55064520, Ausfertigung 4 (KBA-
               NUMMER 53512 , RADTYP WH34-85019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. November 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2020.
§22 53403*04




               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 4. November 2024




               Kocher                                                                00437124.DOC

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim