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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.53403 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr.55047420 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   Wheelworld GmbH
                                              Hüttenstraße 3
                                              38871 Ilsenburg
                                              QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                         WH34
               Typ                            WH34-80019
               Radgröße                       8.0JX19H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                A5            WH34-80019 A5 / Ø66,6x57,1          5/112/57,1        40         925      2350


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 27, Gutachten Nummer 55064520, Ausfertigung 4 (KBA-NUMMER 53512 ,
               RADTYP WH34-85019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.
§22 53403*06




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     53403
               Herstellerzeichen              wheelworld
               Radtyp und Ausführung          WH34-80019 (s.o.)
               Radgröße                       8.0JX19H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)         (mm)
                S01   Schraube M14x1,5             Kugel Ø28          120          30               MFS 154

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Audi
                                              Skoda
                                              Volkswagen

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53403 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr.55047420 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                         Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi Q4 e-tron -/Sportback   70-89         235/55R19     R02                           A12 A14 A18
                FZ                           70-89         245/50R19     R02                           A57 V19 VA1
                e1*2018/858*00006*..         70-89         255/50R19     A01 K1a R02                   S01
                - Elektro
                Skoda Enyaq 50 / 60          70            235/55R19     R02                           A12 A14 A18
                NY                           70            245/50R19     A01 R02                       A58 V19 VA1
                e8*2007/46*0416*..           70            255/50R19     A01 K1a R02                   S01
                - Elektro
                - incl. Coupé
                - incl. Facelift 2025
                Skoda Enyaq 80,85 -/X        70-89         235/55R19     R02                           A01 A12 A14
                NY                           70-89         245/50R19     R02                           A18 A57 V19
                e8*2007/46*0416*..           70-89         255/50R19     K1a R02                       VA1 S01
                - Elektro
                - incl. Coupé
                - incl. Facelift 2025
                Skoda Enyaq RS               77            235/55R19     M+S R02                       A01 A12 A14
§22 53403*06




                NY                           77            245/50R19     M+S R02                       A18 A56 V19
                e8*2007/46*0416*..           77            255/50R19     K1a M+S R02                   VA1 S01
                - Elektro
                - incl. Coupé
                VW ID.4 Pro / GTX            70-89         235/55R19     R02                           A01 A12 A14
                E2                           70-89         245/50R19     R02                           A18 A57 Car
                e1*2018/858*00004*..         70-89         255/50R19     K1a K1b R02                   V19 VA1 S01
                - Elektro
                VW ID.4 Pure                 70            235/55R19     R02                           A12 A14 A18
                E2                           70            245/50R19     A01 R02                       A58 Car V19
                e1*2018/858*00004*..         70            255/50R19     A01 K1a K1b R02               VA1 S01
                - Elektro
                VW ID.5 Pro / GTX            70-89         235/55R19     R02                           A01 A12 A14
                E2                           70-89         245/50R19     R02                           A18 A57 V19
                e1*2018/858*00004*..         70-89         255/50R19     K1a K1b R02                   VA1 S01
                - Elektro
                VW ID.7 Pro, ProS, GTX       89, 90        235/50R19     A12 R02                       A14 A18 A57
                ED                           89, 90        255/45R19     A12 R02                       Car Lim V19
                e1*2018/858*00306*..                                                                   VA1 S01
                - incl. Tourer
                - Elektro


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 27, Gutachten Nummer 55064520, Ausfertigung 4 (KBA-NUMMER 53512 ,
               RADTYP WH34-85019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53403 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr.55047420 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 3 von 6

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 53403*06




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53403 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr.55047420 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                              Seite 4 von 6

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
§22 53403*06




               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53403 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr.55047420 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 6
               V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19      245/50R19, 275/45R19
               Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   235/60R19      255/55R19
               Nr. 12   245/30R19      305/25R19
               Nr. 13   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 14   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
               Nr. 15   245/45R19      265/40R19, 275/40R19
               Nr. 16   245/50R19      275/45R19
               Nr. 17   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 18   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
§22 53403*06




               Nr. 19   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
               Nr. 20   255/45R19      285/40R19
               Nr. 21   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 22   255/55R19      275/50R19
               Nr. 23   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 24   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
               Nr. 25   265/40R19      295/35R19
               Nr. 26   265/45R19      295/40R19
               Nr. 27   265/50R19      295/45R19
               Nr. 28   275/30R19      315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 27, Gutachten Nummer 55064520, Ausfertigung 4 (KBA-NUMMER 53512 ,
               RADTYP WH34-85019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53403 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr.55047420 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 6

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 19. November 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 19. November 2025
§22 53403*06




               Kocher                                                                                 00459049.DOCX

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