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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53403 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55047420 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                               Hüttenstraße 3
                                               38871 Ilsenburg
                                               QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          WH34
               Typ                             WH34-80019
               Radgröße                        8.0JX19H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               A5           WH34-80019 A5 / Ø66,6x57,1            5/112/57,1          40          925    2350

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 29, Gutachten Nummer 55064520, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
               53512 , RADTYP WH34-85019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Kennzeichnungen
§22 53403*03




               KBA-Nummer                      53403
               Herstellerzeichen               wheelworld
               Radtyp und Ausführung           WH34-80019 (s.o.)
               Radgröße                        8.0JX19H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel               Bund          Anzugsmoment      Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                            (Nm)              (mm)
               S01   Schraube M14x1,5                         Kugel Ø28     120               30            MFS 154
               S02   Serienschraube M14x1,5 (2-tlg.)          Kugel Ø28     160               30            MFS 14

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Audi
                                               Skoda
                                               Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53403 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55047420 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                         Wheelworld GmbH

                                                                                                Seite 2 von 6
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi Q4 e-tron -        70, 77         235/55R19   A12 R02                        A14 A18 A57
               /Sportback              70, 77         245/50R19   A12 R02                        B54 V19 VA1
               FZ                      70, 77         255/50R19   A01 A12 K1a R02                S01
               e1*2018/858*00006*..
               - max. Leistung: 125-
               220 kW
               - Elektro
               Skoda Enyaq 50 / 60     70             235/55R19   A12 R02                        A14 A18 A58
               NY                      70             245/50R19   A12 R02                        B54 Car V19
               e8*2007/46*0416*..                                                                VA1 S01
               - max.Leistung:
               109kW / 132kW
               - Elektro
               Skoda Enyaq 80 / 80X    70, 77         235/55R19   A12 R02                        A14 A18 A57
               NY                      70, 77         245/50R19   A12 R02                        B54 Car V19
               e8*2007/46*0416*..      70, 77         255/50R19   A01 A12 K1a R02                VA1 S01
               - max.Leistung:
               150kW / 195kW
               - Elektro
§22 53403*03




               Skoda Enyaq RS          77             235/55R19   A12 M+S R02                    A14 A18 A56
               Coupé                   77             245/50R19   A12 M+S R02                    B54 V19 VA1
               NY                      77             255/50R19   A01 A12 K1a M+S R02            S01
               e8*2007/46*0416*..
               - max.Leistung:220kW
               - Elektro
               VW ID.4 Pro / GTX       70, 77         235/55R19   R02                            A12 A14 A18
               E2                      70, 77         245/50R19   R02                            A57 B54 Car
               e1*2018/858*00004*..    70, 77         255/50R19   A01 K1a K1b R02                V19 VA1 S01
               - max. Leistung: 128-
               220 kW
               - Elektro
               VW ID.4 Pure            70             235/55R19   A12 R02                        A14 A18 A58
               E2                      70             245/50R19   A12 R02                        B54 Car V19
               e1*2018/858*00004*..    70             255/50R19   A01 A12 K1a K1b R02            VA1 S01
               - max. Leistung:
               109kW / 125 kW
               - Elektro
               VW ID.5 Pro / GTX       70, 77         235/55R19   R02                            A12 A14 A18
               E2                      70, 77         245/50R19   R02                            A57 B54 V19
               e1*2018/858*00004*..    70, 77         255/50R19   A01 K1a K1b R02                VA1 S01
               - max. Leistung: 128-
               220 kW
               - Elektro
               VW ID.BUZZ Cargo        70 (150)       235/55R19   A12 R02                        A07 A14 A18
               EBN                     70 (150)       245/50R19   A12 R02                        A58 B54 V19
               e1*2018/858*00165*..                                                              Vn2 VA1 S02
               - Elektro
               VW ID.BUZZ Pro          70 (150)       235/55R19   A12 R02                        A07 A14 A18
               EB                      70 (150)       245/50R19   A12 R02                        A58 B54 V19
               e1*2018/858*00164*..                                                              Vn2 VA1 S02
               - Elektro



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53403 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55047420 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 29, Gutachten Nummer 55064520, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
               53512 , RADTYP WH34-85019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
§22 53403*03




               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53403 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55047420 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
§22 53403*03




               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53403 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55047420 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6
               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19     275/45R19
               Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19     255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19     255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   245/30R19     305/25R19
               Nr. 12   245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
§22 53403*03




               Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14   245/45R19     275/40R19
               Nr. 15   245/50R19     275/45R19
               Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
               Nr. 19   255/45R19     285/40R19
               Nr. 20   255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21   255/55R19     275/50R19
               Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24   265/40R19     295/35R19
               Nr. 25   265/45R19     295/40R19
               Nr. 26   265/50R19     295/45R19
               Nr. 27   275/30R19     315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 29, Gutachten Nummer 55064520, Ausfertigung 3 (KBA-
               NUMMER 53512 , RADTYP WH34-85019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53403 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55047420 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX19H2 Typ WH34-80019
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 26. Oktober 2023 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 53403*03




               Lambsheim, 26. Oktober 2023




               Kocher                                                                00418363.DOC

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim