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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53512 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55064520 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ WH34-85019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.: 49 02 0102002

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          WH34
Typ                             WH34-85019
Radgröße                        8.5JX19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                        Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
V2A          WH34-85019 V2A / ohne Ring        5/120/65,1          50          925    2350

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53512
Herstellerzeichen               wheelworld
Radtyp und Ausführung           WH34-85019 (s.o.)
Radgröße                        8.5JX19H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel          Bund             Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                           (Nm)            (mm)
S01   Serienschraube M14x1,5 (2-tlg.)     Kugel Ø28        180             36            Serie
S02   Serienschraube M14x1,5 (2-tlg.)     Kugel Ø28        160             36            Serie

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53512 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55064520 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ WH34-85019
Hersteller                            Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Amarok                    90-190        255/50R19   T03 T07 185                     A07 A12 A14
2H, 2HS2                     90-190        255/55R19   185                             A18 A57 KMV
e1*2007/46*0356*..;                                                                    S01
e1*2007/46*0750*..
- Pickup
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Amarok                    90-132        255/50R19   K1c K2c T03 T07 185             A01 A07 A12
2H, 2HS2                     90-132        255/55R19   K1c K2c 185                     A14 A18 A57
e1*2007/46*0356*..;                                                                    KOV S01
e1*2007/46*0750*..
- Pickup
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Bus (T5)                  62-173        245/45R19   A01 G01 K46 T02 T98             A07 A12 A14
7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        255/40R19   T00                             A18 A57 S01
e1*2001/116*
0220*00-35;
e1*2001/116*0286*..,
L148
- Multivan, California,
Transporter,...
VW Bus (T5)                  62-173        245/45R19   A01 G01 K46 T02 T98             A07 A12 A14
7HM, 7HMA                    62-173        255/40R19   T00                             A18 A57 S01
e1*2001/116*0218*..,
e1*2001/116*
0289*00-24
- Multivan, California,...
VW Bus (T5)                  62-150        245/45R19   A01 G01 K46 T02 T98             A07 A12 A14
7J0                          62-150        255/40R19   T00                             A18 A57 S01
e1*2007/46*
0130*00-15
- Transporter
- geschl. Aufbau
VW Bus (T6)                  62-150        245/45R19   A01 G01 T02                     A07 A12 A14
7HC                          62-150        255/40R19   T00                             A18 A57 S01
e1*2001/116*
0220*36-54
- California, Kombi,
Multivan,...
VW Bus (T6)                  75-150        245/45R19   G01 T02                         A01 A07 A12
7HMA                                                                                   A14 A18 A57
e1*2001/116*                                                                           S01
0289*25-43
- California
VW Bus (T6)                  62-150        245/45R19   A01 G01 T02                     A07 A12 A14
7J0                          62-150        255/40R19   T00                             A18 A57 S01
e1*2007/46*
0130*16-31
-Transporter
- geschl.Aufbau


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53512 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55064520 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ WH34-85019
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Bus (T6.1)           81-150        245/45R19     A01 G01 T02                           A07 A12 A14
7HC                     81-150        255/40R19     T00                                   A18 A57 S01
e1*2001/116*
0220*55-..
- California, Kombi,
Multivan, ...
- ab Facelift 2019
VW Bus (T6.1)           81-150        245/45R19     A01 G01 T02                           A07 A12 A14
7HMA                    81-150        255/40R19     T00                                   A18 A57 S01
e1*2001/116*
0289*44-..
- California
- ab Facelift 2019
VW Bus (T6.1)           66-150        245/45R19     A01 G01 T02                           A07 A12 A14
7J0                     66-150        255/40R19     T00                                   A18 A57 S01
e1*2007/46*0130*32-..
-Transporter
- geschl.Aufbau
- ab Facelift 2019
VW Bus (T7)             100-150       235/45R19     K1a K2b T99                           A01 A07 A12
ST                      100-150       235/45R19     K1a K2h T99                           A14 A18 A58
e1*2018/858*00018*..    100-150       245/40R19H    K1a K2b T01                           A60 BT7 MpH
- Multivan                            L                                                   NoE S01
                        100-150       245/45R19     K1a K2b T02 T98
VW Touareg (I) R5       120,128       255/45R19     T04                                   A07 A12 A14
7L                      120,128       255/50R19     A01 K1c K2b T03 T07                   A18 S02
e1*2001/116*0203*..     120,128       275/45R19     A01 K1c K2b


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53512 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55064520 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ WH34-85019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

185      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1850 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53512 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55064520 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ WH34-85019
Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 5 von 7

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

BT7    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 332 mm
an Achse 1.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53512 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55064520 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ WH34-85019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                  Seite 6 von 7
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53512 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55064520 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ WH34-85019
Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 3. März 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. März 2022




Kocher                                                               00385621.DOC

sw




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