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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53512 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55064520 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ WH34-85019
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                               Hüttenstraße 3
                                               38871 Ilsenburg
                                               QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          WH34
               Typ                             WH34-85019
               Radgröße                        8.5JX19H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-    Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe        last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)         (kg)
               V2A          WH34-85019 V2A / ohne Ring          5/120/65,1          50           925    2350

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      53512
               Herstellerzeichen               wheelworld
               Radtyp und Ausführung           WH34-85019 (s.o.)
               Radgröße                        8.5JX19H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
§22 53512*04




               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel               Bund         Anzugsmoment         Schaftlänge    Artikel-
                                                                           (Nm)                 (mm)           Nr.
               S01   Serienschraube M14x1,5 (2-tlg.)          Kugel Ø28    180                  36             Serie
               S02   Serienschraube M14x1,5 (2-tlg.)          Kugel Ø28    160                  36             Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53512 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55064520 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ WH34-85019
               Hersteller                            Wheelworld GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Amarok (I)                90-190       255/50R19   T03 T07 185                    A07 A12 A14
               2H, 2HS2                     90-190       255/55R19   185                            A18 A57 KMV
               e1*2007/46*0356*..;                                                                  S01
               e1*2007/46*0750*..
               - Pickup
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               VW Amarok (I)                90-132       255/50R19   K1c K2c T03 T07 185            A01 A07 A12
               2H, 2HS2                     90-132       255/55R19   K1c K2c 185                    A14 A18 A57
               e1*2007/46*0356*..;                                                                  KOV S01
               e1*2007/46*0750*..
               - Pickup
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               VW Bus (T5)                  62-173       245/45R19   A01 G01 K46 T02 T98            A07 A12 A14
               7HC, 7HCA, 7HK.              62-173       255/40R19   T00                            A18 A57 S01
               e1*2001/116*
               0220*00-35;
§22 53512*04




               e1*2001/116*0286*..,
               L148
               - Multivan, California,
               Transporter,...
               VW Bus (T5)                  62-173       245/45R19   A01 G01 K46 T02 T98            A07 A12 A14
               7HM, 7HMA                    62-173       255/40R19   T00                            A18 A57 S01
               e1*2001/116*0218*..,
               e1*2001/116*
               0289*00-24
               - Multivan, California,...
               VW Bus (T5)                  62-150       245/45R19   A01 G01 K46 T02 T98            A07 A12 A14
               7J0                          62-150       255/40R19   T00                            A18 A57 S01
               e1*2007/46*
               0130*00-15
               - Transporter
               - geschl. Aufbau
               VW Bus (T6)                  62-150       245/40R19   T01                            A07 A12 A14
               7HC                                       HL                                         A18 A57 S01
               e1*2001/116*                 62-150       245/45R19   A01 G01 T02
               0220*36-54                   62-150       255/40R19   T00
               - California, Kombi,
               Multivan,...
               VW Bus (T6)                  75-150       245/40R19   T01                            A07 A12 A14
               7HMA                                      HL                                         A18 A57 S01
               e1*2001/116*                 75-150       245/45R19   A01 G01 T02
               0289*25-43
               - California




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53512 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55064520 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ WH34-85019
               Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Bus (T6)             62-150        245/40R19    T01                                   A07 A12 A14
               7J0                                   HL                                                 A18 A57 S01
               e1*2007/46*             62-150        245/45R19    A01 G01 T02 T98
               0130*16-31              62-150        255/40R19    T00
               -Transporter
               - geschl.Aufbau
               VW Bus (T6.1)           81-150        245/40R19    T01                                   A07 A12 A14
               7HC                                   HL                                                 A18 A57 S01
               e1*2001/116*            81-150        245/45R19    A01 G01 T02
               0220*55-..              81-150        255/40R19    T00
               - California, Kombi,
               Multivan, ...
               - ab Facelift 2019
               VW Bus (T6.1)           81-150        245/40R19    T01                                   A07 A12 A14
               7HMA                                  HL                                                 A18 A57 S01
               e1*2001/116*            81-150        245/45R19    A01 G01 T02
               0289*44-..              81-150        255/40R19    T00
               - California
               - ab Facelift 2019
§22 53512*04




               VW Bus (T6.1)           66-150        245/40R19    T01                                   A07 A12 A14
               7J0                                   HL                                                 A18 A57 S01
               e1*2007/46*0130*32-..   66-150        245/45R19    A01 G01 T02 T98
               -Transporter            66-150        255/40R19    T00
               - geschl.Aufbau
               - ab Facelift 2019
               VW Bus (T7)             100, 110      245/40R19    K1a K2b NoD T98                       A01 A07 A12
               ST                      100-150       235/45R19    K1a K2b T99                           A14 A18 A58
               e1*2018/858*00018*..    100-150       235/45R19    K1a K2h T99                           A60 MpH
               - Multivan              100-150       245/40R19    K1a K2b T01                           NoE
                                                     HL                                                 S01
                                       100-150       245/45R19    K1a K2b T02 T98
               VW Touareg (I) R5       120,128       255/45R19    T04                                   A07 A12 A14
               7L                      120,128       255/50R19    A01 K1c K2b T03 T07                   A18 S02
               e1*2001/116*0203*..     120,128       275/45R19    A01 K1c K2b


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.


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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55064520 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ WH34-85019
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 7

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 53512*04




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               185      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1850 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55064520 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ WH34-85019
               Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 7
               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
§22 53512*04




               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
               Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55064520 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ WH34-85019
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                 Seite 6 von 7
               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 53512*04




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.



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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55064520 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ WH34-85019
               Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 31. Oktober 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 53512*04




               Lambsheim, 31. Oktober 2024




               Kocher                                                               00437100.DOC

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim