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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53404 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55064020 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ WH34-85020
               Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 5

               Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                                 Hüttenstraße 3
                                                 38871 Ilsenburg
                                                 QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                            WH34
               Typ                               WH34-85020
               Radgröße                          8.5JX20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               A5           WH34-85020 A5 / Ø66,6x57,1            5/112/57,1         40        925    2400

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55064420, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
               53513 , RADTYP WH34-90020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 53404*05




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        53404
               Herstellerzeichen                 wheelworld
               Radtyp und Ausführung             WH34-85020 (s.o.)
               Radgröße                          8.5JX20H2
               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kugel Ø28      120                  30

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Audi
                                                 Skoda
                                                 Volkswagen

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53404 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55064020 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ WH34-85020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi Q4 e-tron -       70-89         235/50R20     A12 R02                               A14 A18 A57
               /Sportback             70-89         245/45R20     A12 R02                               V20 VA1 S01
               FZ
               e1*2018/858*00006*..
               - Elektro
               Skoda Enyaq 50 / 60    70            235/50R20     A12 R02                               A14 A18 A58
               NY                     70            245/45R20     A01 A12 R02                           V20 VA1 S01
               e8*2007/46*0416*..
               - incl. Coupé
               - Elektro
               Skoda Enyaq 80,85 -    70-89         235/50R20     A12 R02                               A14 A18 A57
               /X                     70-89         245/45R20     A01 A12 R02                           V20 VA1 S01
               NY
               e8*2007/46*0416*..
               - incl. Coupé
               - Elektro
               Skoda Enyaq RS         77            235/50R20     A12 R02                               A14 A18 A56
               NY                     77            245/45R20     A01 A12 R02                           V20 VA1 S01
§22 53404*05




               e8*2007/46*0416*..
               - incl. Coupé
               - Elektro
               VW ID.4 Pro / GTX      70-89         235/50R20     R02                                   A12 A14 A18
               E2                     70-89         245/45R20     A01 R02                               A57 Car V20
               e1*2018/858*00004*..   70-89         255/45R20     R02                                   VA1 S01
               - Elektro
               VW ID.4 Pure           70            235/50R20     A12 R02                               A14 A18 A58
               E2                     70            245/45R20     A01 A12 R02                           Car V20 VA1
               e1*2018/858*00004*..   70            255/45R20     A12 R02                               S01
               - Elektro
               VW ID.5 Pro / GTX      70-89         235/50R20     R02                                   A12 A14 A18
               E2                     70-89         245/45R20     A01 R02                               A57 V20 VA1
               e1*2018/858*00004*..   70-89         255/45R20     R02                                   S01
               - Elektro

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55064420, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER
               53513 , RADTYP WH34-90020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53404 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55064020 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ WH34-85020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 5
               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 53404*05




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53404 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55064020 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ WH34-85020
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 5
               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 53404*05




               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    235/55R20      285/45R20
               Nr. 7    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14   255/45R20      285/40R20
               Nr. 15   255/50R20      285/45R20
               Nr. 16   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 17   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 18   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
               Nr. 19   265/45R20      295/40R20
               Nr. 20   265/50R20      295/45R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53404 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55064020 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ WH34-85020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 5
               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55064420, Ausfertigung 3 (KBA-
               NUMMER 53513 , RADTYP WH34-90020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 14. November 2024 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
§22 53404*05




               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 14. November 2024




               Kocher                                                                00437726.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim