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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53513 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55064420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH34-90020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.: 49 02 0102002

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                          WH34
Typ                             WH34-90020
Radgröße                        9.0JX20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
A5           WH34-90020 A5 / Ø66,6x57,1          5/112/57,1           30          925    2400

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55064020, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53404 , RADTYP WH34-85020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53513
Herstellerzeichen               wheelworld
Radtyp und Ausführung           WH34-90020 (s.o.)
Radgröße                        9.0JX20H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,5         Kugel Ø28   120                       30                  MFS 154

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55064420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH34-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q4 e-tron -        70            255/45R20     R03                                   A12 A14 A18
/Sportback              70            275/40R20     A01 K2c K4i K6w R03                   A58 B54 BS2
FZ                                                                                        V20 HA2 S01
e1*2018/858*00006*..
- Elektro
Skoda Enyaq 60          70            245/45R20     K2b R03                               A01 A12 A14
NY                      70            255/45R20     K2b R03                               A18 A58 B54
e8*2007/46*0416*..      70            275/40R20     K2c R03                               BS2 Car V20
- 62 kWh-Batterie                                                                         HA2 S01
-max.Leistung:132kW
Skoda Enyaq 80          70            255/45R20     K2b R03                               A12 A14 A18
NY                      70            275/40R20     K2c R03                               A58 B54 BS2
e8*2007/46*0416*..                                                                        Car V20 HA2
- 82 kWh-Batterie                                                                         S01
-max.Leistung:150kW
VW ID.4 Pro             70            255/45R20     K2b R03                               A01 A12 A14
E2                      70            275/40R20     K2c K4i K6w K8h R03                   A18 A58 B54
e1*2018/858*00004*..                                                                      BS2 Car V20
- 77/82 kWh-Batterie                                                                      HA2 S01
-max.Leistung:150kW

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55064020, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53404 , RADTYP WH34-85020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55064420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH34-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55064420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH34-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

BS2    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 358 mm an Achse 1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55064020, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 53404 , RADTYP WH34-85020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55064420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH34-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20     255/45R20
Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20     285/40R20
Nr. 14   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20     295/40R20
Nr. 18   265/50R20     295/45R20
Nr. 19   275/35R20     305/30R20
Nr. 20   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20     305/40R20
Nr. 22   275/50R20     305/45R20
Nr. 23   285/35R20     335/30R20
Nr. 24   285/40R20     325/35R20
Nr. 25   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53513 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55064420 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH34-90020
Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Mai 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. Mai 2022




Kocher                                                               00390178.DOC

sw




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