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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53405 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55058520 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX21H2 Typ WH34-90021
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 8

               Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                               Hüttenstraße 3
                                               38871 Ilsenburg
                                               QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          WH34
               Typ                             WH34-90021
               Radgröße                        9.0JX21H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               A5           WH34-90021 A5 / ohne Ring           5/112/66,7           22          1025   2400

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      53405
               Herstellerzeichen               wheelworld
               Radtyp und Ausführung           WH34-90021 (s.o.)
               Radgröße                        9.0JX21H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
§22 53405*03




               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,25        Kugel Ø28   140                       29                  MFS 231

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53405 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55058520 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9.0JX21H2 Typ WH34-90021
               Hersteller                         Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung   kW-Bereich        Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 4er Gran Coupé 125-180             245/30R21   K1c K3s K5b R02 T91                A01 A12 A14
               G4C                  125-180           255/30R21   K1c K2c K3s K4h K4i K5b K5i K5k    A18 A58 Lim
               e1*2018/858*00122*..                               K6h K6i K8m T93                    NoD NoE
                                                                                                     NoP VJ1 S01
               BMW 5er-Reihe           120-145        245/35R21   K2b T96                            A01 A12 A14
               G6L                     120-145        255/35R21   K1c K2c K5d K6g T98                A18 A57 L05
               e1*2018/858*00316*..    120-145        265/30R21   K1c K2c K4i K5d K6g K6i K8h T96    Lim NoP V21
                                       120-145        275/30R21   K1c K2c K4i K5d K6g K6i K8h T98    Y95 S01
               BMW 5er-Reihe 530e      120, 140       245/35R21   K2b T99                            A01 A12 A14
               PHEV                                   HL                                             A18 A58 L05
               G6L                     120, 140       255/35R21   K1c K2c K5d K6g T01                Lim Y95 S01
               e1*2018/858*00316*..                   HL
               - Plug-in Hybrid
               BMW 6er GT              120-265        245/35R21   T96                                A12 A14 A18
               G6GT                    120-265        255/35R21   A01 G01 K2b T98                    A57 L06 Lim
               e1*2007/46*1791*..      120-265        265/30R21   A01 K1a K2b T96                    V21 S01
               - incl. Facelift 2020   120-265        275/30R21   A01 K2a K2b R03 T98
               BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        245/35R21   K2b T96                            A01 A12 A14
§22 53405*03




               7L                      155-390        255/35R21   G01 K1a K2b T98                    A18 A57 A60
               e1*2007/46*0276*10-..   155-390        265/30R21   K1a K2b T96                        L05 Lim MpH
               - ohne Allradlenkung    155-390        275/30R21   K1c K2b K6g T98                    V21 S01
               BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        245/35R21   K2b T96                            A01 A12 A14
               7L                      155-390        255/35R21   G01 K1a K2b T98                    A18 A57 A60
               e1*2007/46*0276*10-..   155-390        265/30R21   K1a K2b K6g T96                    L04 Lim MpH
               - mit Allradlenkung     155-390        275/30R21   K2b K6g R03 T98                    V21 S01
               BMW iX3                 80 (210)       245/40R21   K1a R02 T00                        A01 A12 A14
               G3XE                    80 (210)       255/40R21   G01 K1a K2b T02                    A18 A58 V21
               e1*2007/46*2130*..      80 (210)       275/35R21   K1c K2b K3i K4i K5v K6v T03        S01
               BMW X3                  100-210        245/40R21   K2b T00 T96                        A01 A12 A14
               G3X                     100-210        255/35R21   K2b T98                            A18 A57 NoP
               e1*2007/46*1797*..      100-210        255/40R21   G01 K2b                            V21 S01
                                       100-210        265/35R21   K1a K2b K3i K4i K5v K6v
                                       100-210        275/35R21   K1c K2c K3i K4i K5x K6x
                                       100-265        245/40R21   K2b M+S T00 T96
                                       100-265        255/35R21   K2b M+S T98
                                       100-265        275/35R21   K1c K2c K3i K4i K5x K6x M+S
               BMW X3 xDrive30e        120,135        245/40R21   K2b T00                            A01 A12 A14
               G3X                     120,135        255/40R21   G01 K2b T02                        A18 A56 V21
               e1*2007/46*1797*..      120,135        265/35R21   K1a K2b K3i K4i K5v K6v T01        S01
               - Plug-in Hybrid        120,135        275/35R21   K1c K2c K3i K4i K5x K6x
               BMW X4                  120-210        245/40R21   T00 T96                            A12 A14 A18
               G4X                     120-210        255/35R21   A01 K2b T98                        A56 NoP V21
               e1*2007/46*1881*..      120-210        255/40R21   A01 G01 K2b                        S01
                                       120-210        265/35R21   A01 K1a K2b K3i K4i K5v K6v T00
                                                                  T96
                                       120-210        275/35R21   A01 K1c K2b K3i K4i K5x K6x
                                       120-265        245/40R21   M+S T00 T96
                                       120-265        255/35R21   A01 K2b M+S T98
                                       120-265        275/35R21   A01 K1c K2b K3i K4i K5x K6x M+S


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53405 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55058520 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX21H2 Typ WH34-90021
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 53405*03




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53405 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55058520 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX21H2 Typ WH34-90021
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 8
               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
§22 53405*03




               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53405 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55058520 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX21H2 Typ WH34-90021
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 8
               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.
§22 53405*03




               K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53405 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55058520 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX21H2 Typ WH34-90021
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                              Seite 6 von 8
               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
§22 53405*03




               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53405 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55058520 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX21H2 Typ WH34-90021
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 8
               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 53405*03




               berücksichtigen.

               V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1   235/45R21       255/40R21, 265/40R21
               Nr. 2   245/30R21       295/25R21
               Nr. 3   245/35R21       275/30R21, 285/30R21
               Nr. 4   245/40R21       275/35R21, 285/35R21
               Nr. 5   245/45R21       275/40R21
               Nr. 6   255/30R21       295/25R21, 305/25R21
               Nr. 7   255/35R21       285/30R21, 295/30R21
               Nr. 8   255/40R21       285/35R21
               Nr. 9   255/50R21       285/45R21
               Nr.10   265/35R21       295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr.11   265/40R21       295/35R21, 305/35R21
               Nr.12   265/45R21       295/40R21
               Nr.13   275/35R21       315/30R21, 325/30R21
               Nr.14   275/40R21       305/35R21, 315/35R21
               Nr.15   275/45R21       315/40R21
               Nr.16   275/50R21       315/45R21
               Nr.17   285/35R21       325/30R21
               Nr.18   285/40R21       315/35R21
               Nr.19   285/45R21       315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53405 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55058520 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX21H2 Typ WH34-90021
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 8
               VJ1    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1 245/30R21        255/30R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Y95    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm
               an Achse 1.



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 1. Februar 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
§22 53405*03




               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 1. Februar 2024




               Kocher                                                                 00421854.DOC

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim