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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      1/4
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   WH38-90020
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                WH38
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 D6
Radausführungskennz.:                                          D6
Radgröße:                                                   9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       130 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     84,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                              150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 1
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
463A                         e1*2007/46*1830*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 310   Mercedes G-Klasse      265/45R20                              A01) bis A10)
              (ohne AMG-Line         K04)                                   BF1) K01)
              Verbreiterung
              Fahrzeugbreite         265/50R20
              1931mm)                K02)

                                     275/45R20
                                     K04)

                                     275/50R20
                                     K02)

                                     285/45R20
                                     K02)

                                     285/50R20
                                     G01) K02)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
463A                         e1*2007/46*1830*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 310   Mercedes G-Klasse      265/45R20                              A02) bis A10)
              (mit AMG-Line                                                 BF1)
              Verbreiterung          265/50R20
              Fahrzeugbreite
              1984mm)                275/45R20

                                     275/50R20

                                     285/45R20

                                     285/50R20
                                     A01) G01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
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Teiletyp :                   WH38-90020


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 1
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ WH38-90020 des Auftraggebers Wheelworld GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.02.2023