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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 2g
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      WH38-90020
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   WH38
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    B8
Radausführungskennz.:                                             B8
Radgröße:                                                      9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                              35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        66,60 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    FZ60
geprüfte Radlast: *)                                           1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2425 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26 mm MFS 244     140 Nm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                          e1*2007/46*0402*..
7N                          e1*2007/46*0435*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162    Seat Alhambra         235/35R20                                  A01) bis A10)
                                    G01) K04)                                  BF1) T92)

                                     255/30R20
                                     G6S) K02) K03)
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Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 2g
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                          e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140    Seat Ateca             225/35R20                             A01) bis A10)
              (Ausführung mit        N235)                                 BF1) K01) K04)
              serienmäßiger
              Verbreiterung)         225/35R20 M+S

                                     235/35R20

                                     245/30R20


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                          e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110    Seat Ateca             225/35R20                             A01) bis A10)
              (Ausführung ohne                                             BF1) K01) K04)
              serienmäßiger          235/35R20
              Verbreiterung)
                                     245/30R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                         e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
221           Seat Cupra Ateca      225/35R20                                A01) bis A10)
                                    A93a) K04) N235)                         BF1) K01)

                                     225/40R20
                                     GEB) K04) N235)

                                     235/35R20
                                     K04) N245)

                                     245/35R20
                                     K04)

                                     255/35R20
                                     K04)

                                     265/30R20
                                     K02)

                                     275/30R20
                                     K02)

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     225/35R20           265/30R20           A01) bis A10)
                                     A93a) K01) N235) K02)                   BF1) V00)
                                     225/35R20 M+S       265/30R20 M+S       A01) bis A10)
                                     A93a) K01)          K02)                BF1) V00)
                                     225/40R20           255/35R20           A01) bis A10)
                                     K01) N235)          K04)                BF1) GEB) V00)
                                     225/40R20 M+S       255/35R20 M+S       A01) bis A10)
                                     K01)                K04)                BF1) GEB) V00)
                                     235/35R20           265/30R20           A01) bis A10)
                                     K01) N245)          K02)                BF1) V00)
                                     235/35R20 M+S       265/30R20 M+S       A01) bis A10)
                                     K01)                K02)                BF1) V00)
                                     235/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                     K01) N245)          K02)                BF1) V00)
                                     235/35R20 M+S       275/30R20 M+S       A01) bis A10)
                                     K01)                K02)                BF1) V00)
                                     245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                     K01)                K02)                BF1) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
KM                          e9*2007/46*4008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
287           Seat Cupra Formentor 255/30R20                                 A01) bis A10)
              VZ5                                                            BF1) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 2g
Seite :                      4/7
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
KN                          e9*2007/46*6666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180   Seat Tarraco          235/40R20                              A01) bis A10)
              (ohne                 A93)                                   A11) BF1) K01)
              Radhausverbreiterung)
                                    235/45R20
                                    A93a) K67)

                                     245/40R20
                                     A93a) K67)

                                     255/40R20
                                     K04) K67)

                                     265/35R20
                                     K04) K67)

                                     265/40R20
                                     K04) K67)

                                     275/35R20
                                     K02) K67)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
KN                          e9*2007/46*6666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180   Seat Tarraco          235/40R20                              A02) bis A10)
              (mit                  A93)                                   A11) BF1) E64)
              Radhausverbreiterung)
                                    235/45R20
                                    A01) A93a) K67)

                                     245/40R20
                                     A01) A93a) K67)

                                     255/40R20
                                     A01) K67)

                                     265/35R20
                                     A01) K67)

                                     265/40R20
                                     A01) K67)

                                     275/35R20
                                     A01) K01) K67)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 2g
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26 mm
       Zubehörkit: MFS 244
       Anzugsmoment: 140 Nm

E64)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen, diese sind serienmäßig auch mit der
       Reifengröße 255/40R20 ausgerüstet, oder haben diese Reifengröße auch in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G6S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/45R18,
       225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GEB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 2g
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
          eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden,
       • die Blech Radhauskante ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
          Stoßfängers um 10mm aufzuweiten,
       • die Kunststoff Radhausverbreiterung ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
          Stoßfängers auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 2g mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ WH38-90020 des Auftraggebers Wheelworld GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.02.2023