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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 2j
Seite :                      1 / 10
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   WH38-90020
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                WH38
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 A5
Radausführungskennz.:                                          A5
Radgröße:                                                   9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,60 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 FZ60
geprüfte Radlast: *)                                        1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         MFS 154     140 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         MFS 154    150 Nm
                Schaftlänge 30 mm
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
3H                           e1*2007/46*1725*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 235   VW Arteon, VW          225/35R20                                A02) bis A10)
              Arteon Shooting Brake A93) N235) T90)                           A11) BF1)

                                     235/35R20
                                     N245)

                                     245/30R20
                                     A01) K03) K04) T90)

                                     255/30R20
                                     A01) K03) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
16                          e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162    VW Beetle             225/35R20                                 A01) bis A10)
              (Limousine, Cabrio)   K04)                                      BF1) E99) K01) K95)

                                     235/30R20
                                     K02) K26) M00)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
E2                           e1*2018/858*00004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 77     VW ID.4, ID.5          235/50R20                                A01) bis A10)
              (Heck- und             K04) M00) N245)                          BF1) K01)
              Allradantrieb)
                                     245/45R20
                                     A94a) N255)

                                     255/45R20
                                     K04)

                                     265/45R20
                                     K04)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      235/50R20           255/45R20           A01) bis A10)
                                      K01) M00)           K04)                BF1)
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Teiletyp :                   WH38-90020


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                           e1*2001/116*0307*..
3C                           e1*2007/46*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 206    VW Passat              225/35R20                                A01) bis A10)
              (B8; Limousine,        K03) T90)                                A11) BF1) E93a) K04) K28)
              Kombi; außer Alltrack)                                          K63)
                                     235/30R20
                                     K01) M00) T88)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                           e1*2001/116*0307*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 206   VW Passat Alltrack     235/35R20                                A01) bis A10)
              (B8)                                                            BF1) E93a) K104)
                                     255/30R20


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
3D                          e1*2007/46*0452*..
3D                          e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331   VW Phaeton            245/35R20                                 A02) bis A10)
                                    N255) T95)                                BF2)

                                     255/35R20
                                     A01) K01) T97)

                                     265/35R20
                                     A01) K01) K04) T99)

                                     275/30R20
                                     A01) G3M) K01) K04) T97)

                                     275/35R20
                                     A01) K01) K04) K63)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                      N255) T95)          K04)                BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                          e1*2007/46*0401*..
7N                          e1*2007/46*0434*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162    VW Sharan             235/35R20                              A01) bis A10)
                                    G01) K04)                              BF1) T92)

                                      255/30R20
                                      G6S) K02) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                            e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140   VW T-Roc                225/35R20                            A01) bis A10)
              (Allradantrieb)                                              BF1) K01)
                                      245/30R20
                                      K04)

                                      255/30R20
                                      K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                            e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
221           VW T-Roc R              225/35R20                            A01) bis A10)
              (Allradantrieb)                                              BF1) K01)
                                      235/30R20
                                      M00)

                                      245/30R20
                                      K02)

                                      255/30R20
                                      K02)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                           e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110    VW T-Roc Cabrio        225/35R20                             A01) bis A10)
              (Frontantrieb)                                               BF1) K01)
                                     245/30R20
                                     K04)

                                      255/30R20
                                      K02)
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Teiletyp :                   WH38-90020


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                           e1*2001/116*0450*..
5N                           e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155    VW Tiguan 1            235/35R20                                A01) bis A10)
              (ohne Verbreiterungen) A93) K03) K04)                           BF1) E98)

                                      245/35R20
                                      K01) K04) K63) K85)

                                      255/35R20
                                      K01) K02) K80)

                                      265/35R20
                                      K01) K02) K80) K98)

                                      275/30R20
                                      K01) K02) K80)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      235/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                      A93) K03)           K02) K80)           BF1) E98) V00)
                                      245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                      K01)                K02) K80)           BF1) E98) V00)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                           e1*2001/116*0450*..
5N                           e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155    VW Tiguan 1             235/35R20                               A02) bis A10)
              (Ausführungen mit Serie A93)                                    BF1) E98)
              255/40R19 und
              Verbreiterungen)        245/35R20

                                      255/35R20

                                      265/35R20
                                      A01) K98)

                                      275/30R20

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      235/35R20           275/30R20           A02) bis A10)
                                      A93)                                    BF1) E98) V00)
                                      245/35R20           275/30R20           A02) bis A10)
                                                                              BF1) E98) V00)
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Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 180    VW Tiguan 2, Tiguan    235/45R20                              A01) bis A10)
              2 Allspace             GE8)                                   A11) BF1) E98a) K01)
              (ohne Verbreiterung)
                                     245/40R20
                                     K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                            e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 180    VW Tiguan 2, Tiguan     235/40R20                             A02) bis A10)
              2 Allspace                                                    A11) BF1) E98a)
              (mit Verbreiterung)     235/45R20
                                      GE8)

                                      245/40R20


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                          e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
235           VW Tiguan 2 R         235/45R20 M+S                           A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                      245/40R20 M+S


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: MFS 154
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: MFS 154
       Anzugsmoment: 150 Nm

E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:

       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11

E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.
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E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

E99)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18, 235/55R17,
     235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/45R18,
       225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GE8)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20, 235/50R19,
       235/55R18, 255/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten,
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis
          zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
          Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
          Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K85)   An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
       Blechkante zu kürzen.

K95)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
          Stoßfängeroberkante umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K98)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist, im Bereich zwischen den beiden Befestigungsschrauben des
          KS Innenkotflügels, umzulegen,
       • die Kunststoffkante der Kotflügelverbreiterungen ist entsprechend zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
      • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10 mm
         aufzuweiten,
      • die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu
         kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 2j
Seite :                      10 / 10
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 2j mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ WH38-90020 des Auftraggebers Wheelworld GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.02.2023