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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 4
Seite :                      1 / 11
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       WH38-90020
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                    WH38
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    W2A
Radausführungskennz.:                                             W2A
Radgröße:                                                       9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                               40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           108 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         72,60 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                      Z16
geprüfte Radlast: *)                                            1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2375 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                               MFS 53      200 Nm
BF2       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               MFS 52      130 Nm
BF3       1+2     Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                        MFS 243     130 Nm
BF4       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               MFS 52      140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 4
Seite :                      2 / 11
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
SBF                         e1*2007/46*1524*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 175   Ford Edge             235/45R20                              A02) bis A10)
                                    A93a)                                  BF1)

                                     245/45R20
                                     A01) A93a) K03)

                                     255/45R20
                                     A01) A93a) K01)

                                     265/40R20
                                     A01) A93a) K01) K04)

                                     265/45R20
                                     A01) K01) K04)

                                     275/40R20
                                     A01) A93a) K01) K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                         e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                      e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257   Ford Focus RS         235/30R20                              A01) bis A10)
                                                                           BF2) K01) K02) K13) K16)
                                                                           K22) K25) K26) K72) M00)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                          e13*2007/46*1911*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134    Ford Focus Active      225/35R20                             A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                           A11) BF3)
                                     235/30R20
                                     M00) T88)
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                           e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147   Ford Kuga               225/35R20                               A02) bis A10)
              (1. Generation)         N235)                                   BF2) E61) S01)

                                      235/35R20
                                      A01) K03)

                                      245/35R20
                                      A01) K03)

                                      255/30R20
                                      A01) K01) K04)

                                      255/35R20
                                      A01) K01) K04)

                                      265/30R20
                                      A01) K01) K02)

                                      265/35R20
                                      A01) K01) K02)

                                      275/30R20
                                      A01) K01) K02)

                                      275/35R20
                                      A01) K01) K02) K66)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                           e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 178    Ford Kuga               245/35R20                               A01) bis A10)
              (2. Generation)                                                 BF2) E62) K01) K04) K77)
                                      255/35R20

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      245/35R20           265/35R20           A01) bis A10)
                                      K01) K77)           K04)                BF2) E62) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                           e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                       e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176    Ford Mondeo             235/30R20                               A01) bis A10)
              (bis Modelljahr 2014)   GA6) M00) T88)                          BF4) E52) E64) K04) S01)

                                      245/30R20
                                      G2D) K01) K65) T90)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 4
Seite :                      4 / 11
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                           e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV                       e13*2007/46*1485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177    Ford Mondeo             225/35R20                            A01) bis A10)
              (ab Modelljahr 2015)    K04) K13) K25) N235) T90)            A11) BF4) E65)

                                      225/35R20 M+S
                                      K04) K13) K25) T90)

                                      235/30R20
                                      K03) K04) M00) T88)

                                      245/30R20
                                      K01) K04) K16) T90)

                                      255/30R20
                                      K01) K02) K13) K16) K25)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LSK                         e13*2007/46*2387*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 154   Ford Mustang Mach-E 235/45R20                                A01) bis A10)
                                    A94a) K03)                             BF1) K04)

                                      245/45R20
                                      K01)

                                      255/40R20
                                      K01)

                                      255/45R20
                                      G0F) K01)

                                      265/40R20
                                      K01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LSK                         e13*2007/46*2387*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
200           Ford Mustang Mach-E 245/45R20                                A01) bis A10)
              GT                                                           BF1) K01) K04)
                                    255/45R20

                                      265/40R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 4
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                          e13*2001/116*0185*..
WA6-N                        e13*2007/46*1340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176    Ford S-Max 1.           235/35R20                              A01) bis A10)
              Generation; Ford Galaxy GAG) K03) T92)                         BF1) E69) K04) K38) S01)
              2. Generation
                                      245/35R20
                                      G8B) K01) L24)

                                        255/30R20
                                        K01) K15) T92)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                            e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177    Ford S- Max 2.             235/35R20                           A02) bis A10)
              Generation; Ford Galaxy T92)                                   BF1) E69a)
              3. Generation
              (Nur zulässig an           245/35R20
              Fahrzeugausführungen A01) K01) K04) T95)
              bis einschließlich 18 Zoll
              Serienbereifung)           255/35R20
                                         A01) K01) K04) K82)

                                        275/30R20
                                        A01) K01) K04) K28)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                            e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177    Ford S- Max 2.            235/35R20                            A02) bis A10)
              Generation; Ford Galaxy T92)                                   BF1) E69a)
              3. Generation
              (Nur zulässig an          245/35R20
              Fahrzeugausführungen A01) K01) K04) T95)
              die mit 19 Zoll Bereifung
              ausgerüstet sind)         245/40R20
                                        A01) G2F) K01) K04) K13) K22) K25)
                                        K80) K81) K82)

                                        255/35R20
                                        A01) K01) K04) K82)

                                        265/35R20
                                        A01) K01) K04) K13) K22) K25) K28)
                                        K80) K81) K82)

                                        275/30R20
                                        A01) K01) K04) K28)
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
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A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: MFS 53
       Anzugsmoment: 200 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: MFS 52
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: MFS 243
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: MFS 52
       Anzugsmoment: 140 Nm

E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
       mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung:
       Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*25.

E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*26.

E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0185*23.

E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e13*2001/116*0185*24.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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G0F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G2D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/40R19,
       235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G8B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GA6)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 215/60R16,
       235/40R18, 235/40R19, 235/45R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
       A01) und G01) zu beachten.

GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/45R18,
     245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
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K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K38)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K65)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante um- und
          eng anzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte umzulegen,
       • die ins Radhaus ragenden Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterung sind entsprechend der
          umgelegten Radhauskanten zu kürzen.

K72)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       eng an das Blechradhaus anzulegen.

K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer Länge
          von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
       • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche
          Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben, warm
          einzuformen oder auszuschneiden.

K80)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante Stoßfänger
       um 20 mm warm nach innen einzuformen
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K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
          zu entfernen,
       • der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
          auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung nach
          hinten zu versetzen.

K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng an das
          Radhaus zu kleben,
       • die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter Radmitte
          sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen.

L24)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
       ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1451390
       einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit :
       • mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen ,
       • ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen .

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind
       zu entfernen.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 4
Seite :                      11 / 11
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020



Die Anlage 4 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ WH38-90020 des Auftraggebers Wheelworld GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.02.2023