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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066316-A0-451
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    1/6
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 WH38-90020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                WH38-90020
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             WH38
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              L1
Radausführungskennz.:                                       L1
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   LAND-ROVER

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                      140 Nm
BF2       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                      143 Nm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066316-A0-451
Anlage-Nr. :               6
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 WH38-90020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LA                             e11*2001/116*0233*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 220     Land-Rover Discovery 3 255/50R20                          A02) bis A10)
                (außer                  K01) K04)                         BF1) E45)
                beschußgeschützte
                Ausführung)             265/45R20
                                        K03)

                                        275/45R20
                                        K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LA                             e11*2001/116*0233*..
LA                             e11*2007/46*0135*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 276     Land-Rover Discovery 4 255/50R20                          A02) bis A10)
                (außer                  K01)                              BF1) E45) K04)
                beschußgeschützte
                Ausführung)             265/45R20

                                        275/45R20

                                        285/45R20
                                        K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LE                            e5*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 294     Land-Rover Defender 110 255/60R20                         A02) bis A10)
                (5-Türer )                                                A11) BF1) EF0)
                                        275/55R20
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 WH38-90020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LR                             e11*2007/46*3784*..
LR                             e11*2007/46*4189*..
LR                             e5*2007/46*1054*..
LR                             e5*2007/46*1055*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 265     Land-Rover Discovery 5 255/50R20                          A02) bis A10)
                                        A94)                              A11) BF1) EF0)

                                        255/55R20
                                        A94)

                                        265/50R20
                                        A94)

                                        275/50R20
                                        K01)

                                        285/45R20
                                        A94)

                                        285/50R20
                                        K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LM                            e11*98/14*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 375     Range Rover            255/50R20                          A02) bis A10)
                (außer                                                    BF1) E45) K01) K40)
                beschußgeschützte      275/45R20
                Ausführungen)
                                       285/45R20
                                       K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LG                            e11*2007/46*0649*..
LG                            e5*2007/46*1053*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 415     Range Rover            255/50R20                          A02) bis A10)
                                                                          A11) A94) BF1) E45) EF0)
                                        255/55R20

                                        265/50R20
                                        K03)

                                        275/45R20

                                        275/50R20
                                        K01)

                                        285/45R20
                                        K03)
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 WH38-90020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                            e11*2007/46*0909*..
LW                            e5*2007/46*1056*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 405     Range Rover Sport      255/50R20                         A02) bis A10)
                                                                         A11) BF2) EB1) EF0)
                                        255/55R20

                                        265/50R20

                                        275/45R20
                                        G7W)

                                        275/50R20
                                        K03)

                                        285/45R20


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 143 Nm

E45)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø380x34 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/40R22,
     275/45R21, 285/40R22 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
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K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K40)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis Türoberkante ist das Dichtungskederband von den
          Radhausausschnittkanten zu entfernen
       • im oben genannten Bereich ist die Radhausausschnittkante umzulegen
       • im Bereich von Türoberkante bis seitlicher Beplankung sind die Radhausausschnittkanten
          umzulegen
       • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis zur seitlichen Beplankung ist der
          Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Kante zu klemmen.

Die Anlage 6 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ WH38-90020 des Auftraggebers Wheelworld GmbH

Geschäftsstelle Essen, 31.08.2022