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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54089 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55044022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH38-90020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.: 49 02 0102002

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          WH38
Typ                             WH38-90020
Radgröße                        9.0JX20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-      Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          kreis- (mm)/ Mit-    tiefe       last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
D5           WH38-90020 D5 / ohne Ring           5/112/66,6           54          1050   2450

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55044022, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54089 , RADTYP WH38-90020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54089
Herstellerzeichen               wheelworld
Radtyp und Ausführung           WH38-90020 (s.o.)
Radgröße                        9.0JX20H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-    Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      mittel
S01   Serienschraube           Kugel Ø28   150                       45                  Serie
      M14x1,5
S02   Serienschraube           Kugel Ø28   150                       44                  Serie
      M15x1,25 (2-tlg.)

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55044022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH38-90020
Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLE 450 / 43 -AMG      270, 287      275/50R20    A12 M+S R02                          A14 A18 A56
Coupé                  270, 287      285/45R20    A12 M+S R02                          V10 X93 VA1
166                                                                                    S01
e1*2007/46*
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE 500 Coupé          335           265/50R20    A12 M+S R02                          A14 A18 A56
166                    335           275/50R20    A12 R02                              V10 X93 VA1
e1*2007/46*            335           285/45R20    A12 R02                              S01
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE-Coupé              190-245       265/50R20    A12 M+S R02                          A14 A18 A56
166                    190-245       275/50R20    A12 R02                              V10 X93 VA1
e1*2007/46*            190-245       285/45R20    A12 R02                              S01
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE-Klasse             150-190       245/45R20    R02 R37 T03                          A12 A14 A18
166                    150-335       255/45R20    R02 R37 T01 T05                      A56 MHy
e1*2007/46*            150-335       265/40R20    A01 R02 T00 T04                      NBF V10 X93
0598*16-...            150-335       265/45R20    A01 R02                              VA1 S01
(FIN: WDC1660...)      150-335       275/40R20    A01 R02 T02 T06
GLE-Klasse             143-360       275/50R20    A12 R02                              A14 A18 A56
H1GLE                  143-360       285/45R20    A12 R02                              KFS MpH
e1*2007/46*1885*..     143-360       285/50R20    A12 R02                              R77 V10 VA1
- ohne Coupé                                                                           S02
GLE-Klasse             180-270       255/45R20    R02 T01 T05                          A01 A12 A14
H1GLE                  180-270       265/45R20    R02                                  A18 A56 KFS
e1*2007/46*1885*..     180-270       275/40R20    R02 T02 T06                          NoP R78 V10
- ohne AMG-Line                                                                        VA1 S02
- ohne Coupé
GLE-Klasse Coupé       143-243       275/50R20    A12 R02                              A14 A18 A56
H1GLE                  143-243       285/45R20    A12 R02                              KFS MpH
e1*2007/46*1885*..     143-243       285/50R20    A12 R02                              V10 VA1 S02


Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55044022, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54089 , RADTYP WH38-90020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54089 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55044022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH38-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54089 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55044022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH38-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

KFS    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R77    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
fung 275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R78    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
fung 255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54089 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55044022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH38-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T05     Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T06     Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

V10    Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.

VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55044022, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 54089 , RADTYP WH38-90020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

X93    Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.




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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55044022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ WH38-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. Oktober 2022 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 14. Oktober 2022




Kocher                                                               00398542.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim