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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 AA1
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     WH38-90020
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                              WH38                                      WH38
Montageposition:                       Vorderachse                              Hinterachse
Radausführung:                              D5                                         D5
Radausführungskennz:                        D5                                         D5
Radgröße:                                9Jx20H2                                    9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                        54 mm                                      42 mm
Lochkreisdurchmesser:                     112 mm                                    112 mm
Lochzahl:                                    5                                         5
Mittenlochdurchmesser:                   66,60 mm                                   66,60 mm
Zentrierart:                         Mittenzentrierung                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                            ohne Ring                                  ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                      1050 kg                                   1050 kg
 Reifenabrollumfang:                        2450 mm                          2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                           moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                 150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                               150 Nm
                Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                            MFS 285     150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 AA1
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET54     9Jx20H2, ET42
190 bis 335   Mercedes GLE Coupe 265/50R20 M+S         265/50R20 M+S       A02) bis A10)
                                                                           BF1) E109) EB1) W275)
                                     275/45R20          275/45R20          A02) bis A10)
                                                        N285)              BF1) E109) EB1)
                                     275/45R20 M+S      275/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                           BF1) E109) EB1)
                                     275/50R20          275/50R20          A02) bis A10)
                                                        N285)              BF1) E109) EB1)
                                     275/50R20 M+S      275/50R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                           BF1) E109) EB1)
                                     285/45R20          285/45R20          A02) bis A10)
                                                        N295)              BF1) E109) EB1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                         e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       9Jx20H2, ET54    9Jx20H2, ET42
143 bis 360   Mercedes GLE, GLE        275/50R20        275/50R20          A02) bis A10)
              Coupe                                     A94)               A11) BF2) E124a) EB2) EF0)
              (mit                     285/45R20        285/45R20          A01) bis A10)
              Radhausverbreiterungen                    A94)               A11) BF2) E124a) EB2)
              , nur                                                        EF0) G01)
              Fahrzeugausführungen 285/50R20            285/50R20          A01) bis A10)
              mit Serienreifen ab                       A94)               A11) BF2) E124a) EB2)
              275/..)                                                      EF0) G01)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                         e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       9Jx20H2, ET54    9Jx20H2, ET42
210 bis 360   Mercedes GLS             275/50R20        275/50R20          A01) bis A10)
              (ohne Verbreiterung,     K01)             K02)               A11) BF2) E125a)
              Serie bis 21Zoll)        285/45R20        285/45R20          A01) bis A10)
                                       K01)             K02)               A11) BF2) E125a)
                                       285/50R20        285/50R20          A01) bis A10)
                                       K01)             K02)               A11) BF2) E125a) G01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 AA1
Seite :                      3/7
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                         e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse     Hinterachse
                                        9Jx20H2, ET54   9Jx20H2, ET42
210 bis 360   Mercedes GLS              275/50R20       275/50R20          A02) bis A10)
              (mit Verbreiterung, Serie                                    A11) BF2) E125a)
              bis 21Zoll )              285/45R20       285/45R20          A02) bis A10)
                                                                           A11) BF2) E125a)
                                     285/50R20          285/50R20          A01) bis A10)
                                                                           A11) BF2) E125a) G01)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
164                         e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET54     9Jx20H2, ET42
140 bis 285   Mercedes ML-Klasse     245/45R20         245/45R20           A02) bis A10)
                                                                           BF3) N255)
                                     255/45R20          255/45R20          A02) bis A10)
                                                                           BF3)
                                     265/45R20          265/45R20          A01) bis A10)
                                                        K04)               BF3)
                                     275/40R20          275/40R20          A01) bis A10)
                                     K03)               K04)               BF3)
                                     245/45R20          275/40R20          A01) bis A10)
                                     N255)              K04)               BF3) V00)
                                     245/45R20 M+S      275/40R20 M+S      A01) bis A10)
                                                        K04)               BF3) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
251                         e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET54     9Jx20H2, ET42
140 bis 285   Mercedes R-Klasse      235/45R20         235/45R20           A01) bis A10)
                                                       A94) K04) T100)     BF1) N245)
                                     235/45R20 M+S     235/45R20 M+S       A01) bis A10)
                                                       A94) K04) T100)     BF1)
                                     245/45R20         245/45R20           A01) bis A10)
                                                       A94) K04)           BF1) N255)
                                     245/45R20 M+S     245/45R20 M+S       A01) bis A10)
                                                       A94) K04)           BF1)
                                     255/45R20         255/45R20           A01) bis A10)
                                                       A94) K04)           BF1)
                                     265/40R20         265/40R20           A01) bis A10)
                                                       A94) K02)           BF1)
                                     265/45R20         265/45R20           A01) bis A10)
                                                       A94) K02)           BF1)
                                     275/40R20         275/40R20           A01) bis A10)
                                     K01)              A94) K02)           BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 AA1
Seite :                      4/7
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
251                         e1*2001/116*0341*..
251 AMG                     e1*2001/116*0404*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET54     9Jx20H2, ET42
375           Mercedes R63 AMG       255/45R20 M+S     255/45R20 M+S        A01) bis A10)
                                                       A94) K04)            BF1)
                                     265/40R20         265/40R20            A01) bis A10)
                                                       A94) K02)            BF1)
                                     265/45R20         265/45R20            A01) bis A10)
                                                       A94) K02)            BF1)
                                     275/40R20         275/40R20            A01) bis A10)
                                     K01)              A94) K02)            BF1)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 AA1
Seite :                      5/7
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Zubehörkit: MFS 285
       Anzugsmoment: 150 Nm

E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).

E124a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von
       275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E125a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern ausgerüstet
       sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø390x36 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
          Ø400x38 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 AA1
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54089 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001303-A0-451
Anlage-Nr. :                 AA1
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-90020


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage AA1 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ WH38-90020 des Auftraggebers Wheelworld GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.02.2023