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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54090 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001304-A0-451
Anlage-Nr. :                 2d
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-95022


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     WH38-95022
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  WH38
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   A5
Radausführungskennz.:                                            A5
Radgröße:                                                    9½Jx22H2
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,60 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                           MFS 156     150 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                130 Nm
                Schaftlänge 28 mm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
164G                        e1*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285   Mercedes GL- Klasse   265/40R22                                 A01) bis A10)
                                    N275)                                     BF1) K01) K04)

                                     265/40R22 M+S
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Nr. :                        RA-001304-A0-451
Anlage-Nr. :                 2d
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-95022


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335   Mercedes GL- Klasse, 265/40R22                               A01) bis A10)
              GLS                   K04) N275)                             BF1) EF0) K01)
              (Ausführungen ohne
              serienmäßige          275/40R22
              Radhausverbreiterung) K02) K112) K113)

                                     285/35R22
                                     K02)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
166                          e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335   Mercedes GL- Klasse, 265/40R22                               A02) bis A10)
              GLS                    N275)                                 BF1) EF0)
              (Ausführungen mit
              serienmäßiger          275/40R22
              Radhausverbreiterung A01) K01) K112) K113)
              und Serienreifen
              295/40R21)             285/35R22
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes GLA          245/30R22                              A01) bis A10)
              (H247)                M00)                                   A11) BF2) K01) K02) K120)

                                     255/30R22


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 310   Mercedes GLA 35 AMG, 245/30R22                               A01) bis A10)
              GLA 45 AMG, GLA 45 M00)                                      BF2) K01) K02)
              S AMG
              (H247)                255/30R22

                                     265/30R22
                                     K120)

                                     275/30R22
                                     K120)
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-95022


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes GLB          245/30R22                              A01) bis A10)
              (X247)                M00)                                   BF2) K01) K02) K120)

                                     255/30R22


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
225           Mercedes GLB 35 AMG 245/30R22                                A01) bis A10)
              (X247)                M00)                                   BF2) K01) K02)

                                     255/30R22

                                     265/30R22
                                     K120)

                                     275/30R22
                                     K120)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                         e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243   Mercedes GLC           245/35R22                             A02) bis A10)
              (X253, ohne                                                  A11) BF1)
              Verbreiterung)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                         e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243   Mercedes GLC           245/35R22                             A02) bis A10)
              (X253, mit             N255)                                 A11) BF1)
              Verbreiterung)
                                     245/35R22 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287   Mercedes GLC 43 AMG, 245/35R22 M+S                           A02) bis A10)
              GLC 43 AMG Coupe                                             BF1)
              (X253, C253)          255/30R22
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54090 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001304-A0-451
Anlage-Nr. :                 2d
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-95022


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 245/35R22                                    A02) bis A10)
              (C253, ohne                                                     A11) BF1)
              Radhausverbreiterungen
              an Achse 2)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 245/35R22                                    A02) bis A10)
              (C253, mit             N255)                                    A11) BF1)
              Radhausverbreiterungen
              an Achse 2)            245/35R22 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne             hinten
145           Mercedes EQC           255/35R22         285/30R22              A01) bis A10)
                                     K01)                                     BF1) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430   Mercedes GLE AMG 63, 265/35R22                                  A02) bis A10)
              AMG 63S                                                         BF1) E108)
                                    275/35R22

                                     285/30R22


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
164                         e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285   Mercedes ML-Klasse    265/35R22                                 A01) bis A10)
                                    K04)                                      BF1) K01)

                                     275/35R22
                                     G5M) K02)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      245/35R22           285/30R22           A01) bis A10)
                                      K01) N255) T97)     K02)                BF1) V00)
                                      245/35R22 M+S       285/30R22 M+S       A01) bis A10)
                                      K01) T97)           K02)                BF1) V00)
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Nr. :                        RA-001304-A0-451
Anlage-Nr. :                 2d
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-95022



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410   Mercedes ML63 AMG 265/35R22                                     A01) bis A10)
                                                                              BF1) K01) K02)
                                     275/35R22
                                     K15) K108)

                                     285/30R22
                                     K15)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S                          e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450   Mercedes S-Klasse      265/30R22                                A02) bis A10)
              (W223, mit                                                      A11) BF1) E130) T97)
              Hinterachslenkung bis
              4,5°)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S                          e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450   Mercedes S-Klasse      265/30R22                                A02) bis A10)
              (W223, mit                                                      A11) BF1) T97)
              Hinterachslenkung bis
              10°)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW                       e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135   Mercedes EQS           265/35R22                                A02) bis A10)
              (V297,                 A94a)                                    BF1)
              Hinterachslenkung
              4,5° SA Code 201)      275/35R22
                                     A01) K04)

                                     285/30R22
                                     A01) K01) K04) T101)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      255/35R22           285/30R22           A01) bis A10)
                                                          K04) T101)          BF1) V00)
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Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-95022


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW                       e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135   Mercedes EQS           265/35R22                                A02) bis A10)
              (V297,                 A94a)                                    BF1)
              Hinterachslenkung 10°
              SA Code 216)           275/35R22
                                     A01) K04)

                                     285/30R22
                                     A01) K01) K04) T101)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      255/35R22           285/30R22           A01) bis A10)
                                                          K04) T101)          BF1) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Nr. :                        RA-001304-A0-451
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: MFS 156
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20,
     295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-95022


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel
         ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
      • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
         befindliche Blechsteg umzulegen,
      • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
      • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu
         versetzen.

K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
      Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
      Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54090 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001304-A0-451
Anlage-Nr. :                 2d
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-95022


N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 2d mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ WH38-95022 des Auftraggebers Wheelworld GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.02.2023