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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54090 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001304-A0-451
Anlage-Nr. :                 8
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-95022


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     WH38-95022
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  WH38
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   L1
Radausführungskennz.:                                            L1
Radgröße:                                                    9½Jx22H2
Rad-Einpresstiefe:                                             42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         120 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,60 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    LAND-ROVER

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                           140 Nm
BF2       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                           143 Nm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LA                          e11*2001/116*0233*..
LA                          e11*2007/46*0135*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 276   Land-Rover Discovery 4 265/40R22                                A01) bis A10)
              (außer                                                          BF1) E45) K04)
              beschußgeschützte      285/35R22
              Ausführung)            K01)
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Nr. :                        RA-001304-A0-451
Anlage-Nr. :                 8
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-95022


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LE                          e5*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 386   Land-Rover Defender 90 275/45R22                             A02) bis A10)
              (3-Türer)              A97a)                                 A11) B37) BF1)

                                     285/45R22

                                     HL 275/45R22
                                     A97a)

                                     HL 285/45R22


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
LE                           e5*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 386   Land-Rover Defender    275/45R22                             A02) bis A10)
              110, Defender 130      A97a)                                 A11) B37) BF1)
              (5-Türer )
                                     285/45R22

                                     HL 275/45R22
                                     A97a)

                                     HL 285/45R22
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-95022


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LR                          e11*2007/46*3784*..
LR                          e11*2007/46*4189*..
LR                          e5*2007/46*1054*..
LR                          e5*2007/46*1055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 265   Land-Rover Discovery 5 255/45R22                             A02) bis A10)
                                     A94) N265)                            A11) BF1)

                                     255/45R22 M+S
                                     A94)

                                     265/40R22
                                     A94) N275)

                                     265/40R22 M+S
                                     A94)

                                     275/40R22
                                     A94)

                                     285/35R22
                                     A94a)

                                     285/40R22
                                     A94a)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LM                          e11*98/14*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 375   Range Rover           265/40R22                              A01) bis A10)
              (außer                G3H)                                   BF1) E45) K01) K40)
              beschußgeschützte
              Ausführungen)         285/35R22
                                    K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54090 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
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Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LG                          e11*2007/46*0649*..
LG                          e5*2007/46*1053*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 415   Range Rover           265/40R22                               A02) bis A10)
                                    A94) N275)                              A11) BF1) E45)

                                     275/40R22
                                     A01) A94) K03)

                                     285/35R22
                                     A01) A94) K01)

                                     285/40R22
                                     A01) K01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                          e11*2007/46*0909*..
LW                          e5*2007/46*1056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 423   Range Rover Sport     265/40R22                               A02) bis A10)
                                    N275)                                   A11) BF2) EF0)

                                     275/40R22

                                     285/35R22
                                     A01) K03)

                                     285/40R22
                                     A01) K03)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
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A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A97a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

B37)   Nicht geprüft an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
       • Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø363

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 143 Nm

E45)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
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EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3H)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/50R20 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K40)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis Türoberkante ist das Dichtungskederband von den
          Radhausausschnittkanten zu entfernen
       • im oben genannten Bereich ist die Radhausausschnittkante umzulegen
       • im Bereich von Türoberkante bis seitlicher Beplankung sind die Radhausausschnittkanten
          umzulegen
       • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis zur seitlichen Beplankung ist der Kunststoffinnenkotflügel
          hinter die umgelegte Kante zu klemmen.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54090 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001304-A0-451
Anlage-Nr. :                 8
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Wheelworld GmbH
Teiletyp :                   WH38-95022


Die Anlage 8 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ WH38-95022 des Auftraggebers Wheelworld GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.02.2023