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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55068324 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 8
                Auftraggeber                   Wheelworld GmbH
                                               Hüttenstraße 3
                                               38871 Ilsenburg
                                               QM-Nr.: 49 02 0102002

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         WH39
                Typ                            WH39-10022
                Radgröße                       10,0Jx22H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 A5N           WH39-10022 A5N / ohne Ring            5/112/66,7        20         980      2450

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100092
                Herstellerzeichen              wheelworld
                Radtyp und Ausführung          WH39-10522 (s.o.)
                Radgröße                       10,0Jx22H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 100092*01




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel                   Bund           Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
                                                                                   (Nm)         (mm)
                 S01   Schraube M14x1,25 (2-tlg.)/mitgeliefert      Kugel Ø28      140          30          MFS 257

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     BMW
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW iX                     102            265/40R22       K1a K1b K2b                   A01 A07 A12
                 BMWi-N                     102            275/40R22       K1c K2a K2b K8x               A14 A18 A56
                 e1*2018/858*00109*..       102            285/40R22       K1c K2c K8x                   L05 S01
                 - Elektro
                 BMW X3                     120-145        255/35R22       K1a K1b K2b T99               A01 A12 A14
                 G3XN                       120-145        285/30R22       K2c K4i K4p K8x R03 T01       A18 A56 NoE
                 e1*2018/858*00409*..                                                                    NoP V22 S01




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55068324 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 8
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW X3 e30 xDrive         140           255/35R22       K1a K1b R02 T99               A01 A12 A14
                 G3XN                      140           285/30R22       K2c K4i K4p K8x R03 T01       A18 A56 V22
                 e1*2018/858*00409*..                                                                  S01
                 - Plug-in Hybrid
                 BMW X5 (IV)               155-250       265/35R22       K1c K2b K3z K5w T02 X77 196 A01 A07 A12
                 G5X                       155-250       275/35R22       K1c K2b K3z K5w T04 X77 196 A14 A18 A56
                 e1*2007/46*               155-250       295/30R22       K2b K6w K8e R03 T03 X77 196 L06 NoP V22
                 1918*00-14                                                                          S01
                 - incl. M-Paket
                 BMW X5 (IV)               183-280       265/35R22       K1c K2b K3z K5w T02 196     A01 A07 A12
                 G5X                       183-280       275/35R22       K1c K2b K3z K5w T04 196     A14 A18 A56
                 e1*2007/46*1918*15-..     183-280       295/30R22       K2b K6w K8e R03 T03 196     L06 NoP V22
                 - ab Facelift 2023                                                                  X77 S01
                 BMW X5 M50 i/d (IV)       294, 390      275/35R22       K1c K2b K3z K5w M+S T04 196 A01 A12 A14
                 G5X                                                                                 A18 A56 L06
                 e1*2007/46*                                                                         NBF X77 S01
                 1918*00-14
§22 100092*01




                 BMW X5 M60 i (IV)         390           265/35R22       K1c K2b K3z K5w T02           A01 A07 A12
                 G5X                       390           275/35R22       K1c K2b K3z K5w T04           A14 A18 A56
                 e1*2007/46*1918*15-..     390           295/30R22       K2b K6w K8e R03 T03           L06 NoP V22
                 - ab Facelift 2023                                                                    X77 S01
                 BMW X6 (III)              155-250       265/35R22       K1c K3z K5w T02               A01 A07 A12
                 G6X                       155-250       275/35R22       K1c K2b K3z K5w T04           A14 A18 A56
                 e1*2007/46*2020*..        155-250       295/30R22       K2b K6x K8m R03 T03           L06 NoP V22
                                                                                                       S01
                 BMW X6 M50 i/d (III)      294, 390      275/35R22       K1c K2b K3z K5w M+S T04       A01 A07 A12
                 G6X                                                                                   A14 A18 A56
                 e1*2007/46*2020*..                                                                    L06 NoP S01
                 BMW X7                    155-250       275/40R22       K1c K2b K3i K4i K5w T07 T08   A01 A07 A12
                 G7X                                                     196                           A14 A18 A56
                 e1*2007/46*1952*..        155-390       275/40R22       K1c K2b K3i K4i K5w M+S T07   L06 S01
                 - mit M-Paket -                                         T08 196
                 Verbreiterungen           155-390       285/40R22       K1c K2b K3i K4i K5x K6g K6r
                                                                         K6y K7c T10 196
                                           155-390       295/35R22       K1c K2a K2b K3i K4i K5x K6g
                                                                         K6r K6y K7c T08 196
                 BMW X7                    155-250       275/40R22       K1c K2a K2b K3i K4i K5w T07   A01 A07 A12
                 G7X                                                     T08 196                       A14 A18 A56
                 e1*2007/46*1952*..        155-250       285/40R22       K1c K2a K2b K3i K4i K5x K6g   L06 S01
                                                                         K6r K6y K7c T10 196
                                           155-250       295/35R22       K1c K2c K3i K4i K5x K6g K6r
                                                                         K6y K7c T08 196




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55068324 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 8

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
§22 100092*01




                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55068324 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                                 Seite 4 von 8

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                196       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1960 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
                Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
                Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 100092*01




                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55068324 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                               Seite 5 von 8
                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3z       An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung
                über Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft
                zu befestigen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K4p     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Tür
                auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
§22 100092*01




                K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5x      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

                K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6y      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 10 mm aufzuweiten.

                K8x      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
                Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55068324 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 6 von 8
                L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.
§22 100092*01




                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T07      Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T08      Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T10      Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55068324 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 8
                V22     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    245/30R22      285/25R22, 295/25R22
                Nr. 2    255/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
                Nr. 3    255/35R22      285/30R22, 295/30R22
                Nr. 4    255/40R22      295/35R22
                Nr. 5    255/45R22      285/40R22
                Nr. 6    265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
                Nr. 7    265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
                Nr. 8    265/40R22      295/35R22, 305/35R22
                Nr. 9    275/35R22      305/30R22, 315/30R22
                Nr. 10   275/40R22      315/35R22
                Nr. 11   285/30R22      335/25R22
                Nr. 12   285/35R22      315/30R22
                Nr. 13   285/40R22      325/35R22
                Nr. 14   285/45R22      325/40R22
                Nr. 15   295/30R22      335/25R22

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
§22 100092*01




                Fahrzeugs mitzuführen.

                X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55068324 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                               Seite 8 von 8

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2024.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 9. Mai 2025
§22 100092*01




                Kocher                                                                                 00447031.DOCX

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                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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