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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55068324 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 9
                Auftraggeber                   Wheelworld GmbH
                                               Hüttenstraße 3
                                               38871 Ilsenburg
                                               QM-Nr.: 49 02 0102002

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         WH39
                Typ                            WH39-10022
                Radgröße                       10,0Jx22H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 D5            WH39-10022 D5 / ohne Ring            5/112/66,6        38         1025     2450

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100092
                Herstellerzeichen              wheelworld
                Radtyp und Ausführung          WH39-10522 (s.o.)
                Radgröße                       10,0Jx22H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 100092*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)            (mm)
                 S01   Serienschraube M14x1,5       Kugel Ø28          150             45            Serie
                 S02   Schraube M14x1,5             Kugel Ø28          120             43            MFS 284
                 S03   Schraube M14x1,5             Kugel Ø28          160             43            MFS 284
                 S04   Schraube M14x1,5             Kugel Ø28          150             43            MFS 284

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Audi
                                               Mercedes-Benz
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Audi A6 / A6 Avant         100-250        265/30R22     K1c K2c K5d K7i K8e T97         A01 A12 A14
                 F2                                                                                      A18 A57 Car
                 e1*2007/46*1801*..                                                                      KOV L06 Lim
                                                                                                         NoP S02




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55068324 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 9
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Audi A8                   210, 250      265/30R22       T97                      A12 A14 A18
                 F8                        338           265/30R22       T97                      A56 A60 L06
                 e1*2007/46*1751*..                                                               MHy NBF S02
                 Audi S6 / S6 Avant        253,257       265/30R22    K1c K2c K5d K7i K8e T97     A01 A12 A14
                 F2                                                                               A18 A56 Car
                 e1*2007/46*1801*..                                                               KOV L06 Lim
                                                                                                  NoP S02
                 AMG EQE-SUV 43/53         135, 185      275/35R22    T04                         A12 A14 A18
                 4Matic                    135, 185      285/30R22 HL A01 K1c K2c K5b K5x K6w T04 A56 L04 S04
                 E2EQEX                    135, 185      285/35R22    A01 K1c K2c K3l K5b K5x K6w
                 e1*2018/858*00187*..                                 T06
                 - Elektro
                 EQE-SUV                   109, 135      265/35R22       T02                           A12 A14 A18
                 E2EQEX                                                                                A57 L06 Z21
                 e1*2018/858*00187*..                                                                  Z22 S01
                 - mit 21"/22"
                 Serienbereifung
§22 100092*00




                 - Elektro
                 EQE-SUV                   109, 135      265/35R22       K1b K2b T02                   A01 A12 A14
                 E2EQEX                                                                                A18 A57 L06
                 e1*2018/858*00187*..                                                                  S01
                 - Elektro
                 EQS                       109, 135      265/35R22       K2b T02                       A01 A12 A14
                 E2EQSW                    109, 135      275/35R22       K1a K1b K2b T04               A18 A57 Lim
                 e1*2018/858*00035*..                                                                  LM4 S01
                 - Elektro
                 - max. 4,5°
                 Hinterachslenkung
                 EQS                       109, 135      265/35R22       K2b T02                       A01 A12 A14
                 E2EQSW                    109, 135      275/35R22       K1a K1b K2b T04               A18 A57 Lim
                 e1*2018/858*00035*..                                                                  LM5 S01
                 - Elektro
                 - max. 10°
                 Hinterachslenkung
                 GLE-Klasse                150-335       265/35R22       K1a K1b K2c T02               A01 A12 A14
                 166                       150-335       275/35R22       K1c K2c K4h K6d T04           A18 A56 MHy
                 e1*2007/46*               150-335       285/30R22       K1c K2c K4h K6d T01           NBF S01
                 0598*16-...
                 (FIN: WDC1660...)
                 GL-Klasse                 155-285       285/35R22       K1c K2b T06                   A01 A12 A14
                 164 G                     155-285       295/35R22       K1c K2b K30 K75 T08           A18 S01
                 e1*2001/116*0340*..




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55068324 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 9
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 GL-Klasse                  190-320       275/40R22                                      A12 A14 A18
                 166                        190-320       285/35R22                                      A56 KMV S01
                 e1*2007/46*                190-320       295/35R22
                 0598*05-17                 190-320       305/35R22      A01 K1b K2b
                 (FIN: WDC1668...)
                 - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                 GLS-Klasse                 190-335       275/40R22      R37                             A12 A14 A18
                 166                        190-335       285/35R22                                      A56 KMV X93
                 e1*2007/46*                190-335       285/40R22                                      S01
                 0598*18-..                 190-335       295/35R22
                 (FIN: WDC1668...)          190-335       305/35R22      A01 K1b K2b
                 - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                 M-Klasse                   110-215       265/35R22      K2b KMV T02 T98                 A01 A12 A14
                 163                        110-215       265/35R22      K1a K2b KOV T02 T98             A18 V22 S03
                 e1*96/79*0083*..           110-215       285/30R22      K1c K2c KOV T01
§22 100092*00




                                            110-215       285/35R22      G01 K1c K2c KOV T02 T06
                                            110-215       295/30R22      K1c K2c KOV T03 T99
                                            110-255       285/30R22      K2b KMV T01
                                            110-255       285/35R22      G01 K2b KMV T06
                                            110-255       295/30R22      K1a K2b KMV T03 T99
                 M-Klasse                   150-320       265/35R22      K1c K2c K4h K6h T02             A01 A12 A14
                 166                        150-320       275/35R22      K1c K2c K4h K6h T04             A18 A56 NBF
                 e1*2007/46*                150-320       285/30R22      K1c K2c K4h K6h T01             S01
                 0598*00-15                 150-320       295/30R22      K1c K2c K3s K3v K4g K5c K5k
                                                                         K6d K6g K6i K8e T03
                 ML 63 AMG                  375           295/30R22      T03                             A12 A14 A18
                 164, 164 AMG                                                                            KMV S01
                 e1*2001/116*0315*..,
                 e1*2001/116*0403*..
                 ML 63 AMG                  386, 410      265/35R22      K1a K1b K2c R70 T02             A01 A12 A14
                 166, 166AMG                386, 410      275/35R22      K1a K1b K2c K4h K6d T04         A18 A56 S01
                 e1*2007/46*0598*..;        386, 410      285/30R22      K1c K2c K4h K6d R70 T01
                 e1*2007/46*0826*..;        386, 410      295/30R22      K1c K2c K3s K3v K4g K6d K6g
                                                                         K6i K8e T03

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55068324 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 4 von 9

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.
§22 100092*00




                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55068324 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                               Seite 5 von 9
                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
§22 100092*00




                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K30      Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender Freiraum
                im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

                K3l      An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
                Frontschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55068324 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 6 von 9
                K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
                dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K3v     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
                nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

                K4g     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
                Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

                K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
                Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5c       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5k    An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
§22 100092*00




                K5x      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

                K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h      An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
                soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
                mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K75      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 10 mm aufzuweiten.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55068324 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 7 von 9
                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L04       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                LM4     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
                serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

                LM5       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
                optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216)

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).
§22 100092*00




                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55068324 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                               Seite 8 von 9
                T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T06      Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T08      Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 100092*00




                V22     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    245/30R22      285/25R22, 295/25R22
                Nr. 2    255/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
                Nr. 3    255/35R22      285/30R22, 295/30R22
                Nr. 4    255/40R22      295/35R22
                Nr. 5    255/45R22      285/40R22
                Nr. 6    265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
                Nr. 7    265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
                Nr. 8    265/40R22      295/35R22, 305/35R22
                Nr. 9    275/35R22      305/30R22, 315/30R22
                Nr. 10   275/40R22      315/35R22
                Nr. 11   285/30R22      335/25R22
                Nr. 12   285/35R22      315/30R22
                Nr. 13   285/40R22      325/35R22
                Nr. 14   285/45R22      325/40R22
                Nr. 15   295/30R22      335/25R22

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                X93      Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm an
                Achse 1.

                Z21       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55068324 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 9 von 9
                Z22       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 31. Januar 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2024.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 100092*00




                Lambsheim, 31. Januar 2025



                Kocher                                                                                 00441152.DOCX

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                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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