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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55068324 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                         Wheelworld GmbH

                                                                                                               Seite 1 von 6
                Auftraggeber                       Wheelworld GmbH
                                                   Hüttenstraße 3
                                                   38871 Ilsenburg
                                                   QM-Nr.: 49 02 0102002

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
                Modell                             WH39
                Typ                                WH39-10022
                Radgröße                           10,0Jx22H2
                Zentrierart                        Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring            Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                       Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                       Mittenloch-ø (mm)
                 D5            WH39-10022 D5 / Ø66,6x57,1              5/112/57,1        38         1025     2450

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                         100092
                Herstellerzeichen                  wheelworld
                Radtyp und Ausführung              WH39-10522 (s.o.)
                Radgröße                           10,0Jx22H2
                Einpresstiefe                      ET.. (s.o.)
§22 100092*01




                Herstelldatum                      Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund                Anzugsmoment Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                           (Nm)         (mm)
                 S01   Schraube M14x1,5                Kugel Ø28           120          45              MFS 287

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                         Audi
                                                   Skoda
                                                   Volkswagen
                Spurverbreiterung                  innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung           kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                                Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Audi Q4 e-tron -/Sportback   70-89           255/35R22      K1c K5a T99                    A01 A12 A14
                 FZ                           70-89           265/35R22      K1c K5a K5w T02                A18 A57 S01
                 e1*2018/858*00006*..
                 - Elektro
                 Skoda Elroq 50 / 60          70              255/35R22      K1a K2b T99                    A01 A12 A14
                 NY                           70              265/35R22      K1c K2b K3i K5a K5w T02 T98    A18 A58 Flh
                 e8*2007/46*0416*17-..        70              285/30R22      K2c R03 T01                    V22 S01
                                              70              295/30R22      K2c K6w R03

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55068324 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 6
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Skoda Elroq 85             89 (210)      255/35R22      K1a K2b T99                     A01 A12 A14
                 NY                         89 (210)      265/35R22      K1c K2b K3i K5a K5w T02 T98     A18 A58 Flh
                 e8*2007/46*0416*17-..      89 (210)      285/30R22      K2c R03 T01                     V22 S01
                 - Elektro                  89 (210)      295/30R22      K2c K6w R03
                 Skoda Enyaq 50 / 60        70            255/35R22      K1c K2b T99                     A01 A12 A14
                 NY                         70            265/35R22      K1c K2b T02                     A18 A58 S01
                 e8*2007/46*0416*..
                 - Elektro
                 - incl. Coupé
                 - incl. Facelift 2025
                 Skoda Enyaq 80,85 -/X      70-89         255/35R22      K1c K2b T99                     A01 A12 A14
                 NY                         70-89         265/35R22      K1c K2b T02                     A18 A57 S01
                 e8*2007/46*0416*..
                 - Elektro
                 - incl. Coupé
                 - incl. Facelift 2025
                 Skoda Enyaq RS             77            255/35R22      K1c K2b T99                     A01 A12 A14
§22 100092*01




                 NY                         77            265/35R22      K1c K2b T02                     A18 A56 S01
                 e8*2007/46*0416*..
                 - Elektro
                 - incl. Coupé
                 VW ID.4 Pro / GTX          70-89         255/35R22      K1c K2b K3i T99                 A01 A12 A14
                 E2                         70-89         265/35R22      K1c K2b K3i K5w T02             A18 A57 Car
                 e1*2018/858*00004*..                                                                    S01
                 - Elektro
                 VW ID.5 Pro / GTX          70-89         255/35R22      K1c K2b K3i T99                 A01 A12 A14
                 E2                         70-89         265/35R22      K1c K2b K3i K5w T02             A18 A57 S01
                 e1*2018/858*00004*..
                 - Elektro

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55068324 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 6

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.
§22 100092*01




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55068324 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                               Seite 4 von 6
                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 100092*01




                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5a       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55068324 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 6
                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V22     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse
§22 100092*01




                Nr. 1    245/30R22      285/25R22, 295/25R22
                Nr. 2    255/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
                Nr. 3    255/35R22      285/30R22, 295/30R22
                Nr. 4    255/40R22      295/35R22
                Nr. 5    255/45R22      285/40R22
                Nr. 6    265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
                Nr. 7    265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
                Nr. 8    265/40R22      295/35R22, 305/35R22
                Nr. 9    275/35R22      305/30R22, 315/30R22
                Nr. 10   275/40R22      315/35R22
                Nr. 11   285/30R22      335/25R22
                Nr. 12   285/35R22      315/30R22
                Nr. 13   285/40R22      325/35R22
                Nr. 14   285/45R22      325/40R22
                Nr. 15   295/30R22      335/25R22

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55068324 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                               Seite 6 von 6

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2024.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 9. Mai 2025
§22 100092*01




                Kocher                                                                                 00447030.DOCX

                sw




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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