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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55068324 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 5
                Auftraggeber                   Wheelworld GmbH
                                               Hüttenstraße 3
                                               38871 Ilsenburg
                                               QM-Nr.: 49 02 0102002

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         WH39
                Typ                            WH39-10022
                Radgröße                       10,0Jx22H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 D5            WH39-10022 D5 / ohne Ring            5/112/66,7        40         1025     2450

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100092
                Herstellerzeichen              wheelworld
                Radtyp und Ausführung          WH39-10522 (s.o.)
                Radgröße                       10,0Jx22H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 100092*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)         (mm)
                 S01   Schraube M14x1,25 (2-tlg.) Kugel Ø28            140          45               MFS 282

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     BMW
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW X5 (IV)                155-250        265/35R22     T02 X77                         A07 A12 A14
                 G5X                        155-250        275/35R22     T04 X77                         A18 A56 L06
                 e1*2007/46*                155-250        295/30R22     R03 T03 X77                     NoP V22 S01
                 1918*00-14
                 - incl. M-Paket
                 BMW X5 (IV)                183-280        265/35R22     T02 205                         A07 A12 A14
                 G5X                        183-280        275/35R22     T04 205                         A18 A56 L06
                 e1*2007/46*1918*15-..      183-280        295/30R22     R03 T03 205                     NoP V22 X77
                 - ab Facelift 2023                                                                      S01


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55068324 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 2 von 5
                 Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW X5 M60 i (IV)           390          265/35R22      T02                              A07 A12 A14
                 G5X                         390          275/35R22      T04                              A18 A56 L06
                 e1*2007/46*1918*15-..       390          295/30R22      R03 T03                          NoP V22 X77
                 - ab Facelift 2023                                                                       S01
                 BMW X6 (III)                155-250      265/35R22      T02                              A07 A12 A14
                 G6X                         155-250      275/35R22      T04                              A18 A56 L06
                 e1*2007/46*2020*..          155-250      295/30R22      R03 T03                          NoP V22 S01

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
§22 100092*00




                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                         V      W        Y
                210 km/h                 100% 100% 100%
                220 km/h                 97%    100% 100%
                230 km/h                 94%    100% 100%
                240 km/h                 91%    100% 100%
                250 km/h                 -      95%      100%
                260 km/h                 -      90%      100%
                270 km/h                 -      85%      100%
                280 km/h                 -      -        95%
                290 km/h                 -      -        90%
                300 km/h                 -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55068324 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                                 Seite 3 von 5

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                205       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 2050 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
                Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
§22 100092*00




                Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55068324 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                              Seite 4 von 5

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V22     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    245/30R22      285/25R22, 295/25R22
                Nr. 2    255/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
                Nr. 3    255/35R22      285/30R22, 295/30R22
                Nr. 4    255/40R22      295/35R22
                Nr. 5    255/45R22      285/40R22
§22 100092*00




                Nr. 6    265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
                Nr. 7    265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
                Nr. 8    265/40R22      295/35R22, 305/35R22
                Nr. 9    275/35R22      305/30R22, 315/30R22
                Nr. 10   275/40R22      315/35R22
                Nr. 11   285/30R22      335/25R22
                Nr. 12   285/35R22      315/30R22
                Nr. 13   285/40R22      325/35R22
                Nr. 14   285/45R22      325/40R22
                Nr. 15   295/30R22      335/25R22

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100092 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55068324 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ WH39-10022
                Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                               Seite 5 von 5

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 31. Januar 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2024.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 31. Januar 2025
§22 100092*00




                Kocher                                                                                 00441156.DOCX

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                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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