Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066297-B0-451 Anlage-Nr. : AA1 Seite : 1/7 Auftraggeber : Wheelworld GmbH Teiletyp : WH39-90020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: WH39-90020 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Wheelworld Wheelworld Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: D5 D5 Radausführungskennz: D5 D5 Radgröße: 9Jx20H2 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 54 mm 42 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1010 kg 1010 kg Reifenabrollumfang: 2450 mm 2450 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 45 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 150 Nm Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, MFS 285 150 Nm Schaftlänge 45 mm Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066297-B0-451 Anlage-Nr. : AA1 Seite : 2/7 Auftraggeber : Wheelworld GmbH Teiletyp : WH39-90020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET54 9Jx20H2, ET42 190 bis 335 Mercedes GLE Coupe 265/50R20 M+S 265/50R20 M+S A02) bis A10) BF1) E109) EB1) W275) 275/45R20 275/45R20 A02) bis A10) N285) BF1) E109) EB1) 275/45R20 M+S 275/45R20 M+S A02) bis A10) BF1) E109) EB1) 275/50R20 275/50R20 A02) bis A10) N285) BF1) E109) EB1) 275/50R20 M+S 275/50R20 M+S A02) bis A10) BF1) E109) EB1) 285/45R20 285/45R20 A02) bis A10) N295) BF1) E109) EB1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): H1GLE e1*2007/46*1885*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET54 9Jx20H2, ET42 143 bis 360 Mercedes GLE, GLE 275/50R20 275/50R20 A02) bis A10) Coupe A94) A11) BF2) E124a) EB2) EF0) (mit 285/45R20 285/45R20 A02) bis A10) Radhausverbreiterungen, A94) A11) BF2) E124a) EB2) nur EF0) G01) Fahrzeugausführungen 285/50R20 285/50R20 A02) bis A10) mit Serienreifen ab 275/..) A94) A11) BF2) E124a) EB2) EF0) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): H1GLE e1*2007/46*1885*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET54 9Jx20H2, ET42 210 bis 360 Mercedes GLS 275/50R20 275/50R20 A02) bis A10) (ohne Verbreiterung, K01) K02) A11) BF2) E125a) Serie bis 21Zoll) 285/45R20 285/45R20 A02) bis A10) K01) K02) A11) BF2) E125a) 285/50R20 285/50R20 A02) bis A10) K01) K02) A11) BF2) E125a) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): H1GLE e1*2007/46*1885*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET54 9Jx20H2, ET42 210 bis 360 Mercedes GLS 275/50R20 275/50R20 A02) bis A10) (mit Verbreiterung, A11) BF2) E125a) Serie bis 21Zoll ) 285/45R20 285/45R20 A02) bis A10) A11) BF2) E125a) 285/50R20 285/50R20 A02) bis A10) A11) BF2) E125a) G01) Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066297-B0-451 Anlage-Nr. : AA1 Seite : 3/7 Auftraggeber : Wheelworld GmbH Teiletyp : WH39-90020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET54 9Jx20H2, ET42 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/45R20 245/45R20 A02) bis A10) BF3) N255) 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10) BF3) 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10) K04) BF3) 275/40R20 275/40R20 A02) bis A10) K03) K04) BF3) 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) N255) K04) BF3) V00) 245/45R20 M+S 275/40R20 M+S A02) bis A10) K04) BF3) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET54 9Jx20H2, ET42 140 bis 285 Mercedes R-Klasse 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10) A94) K04) T100) BF1) N245) 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10) A94) K04) T100) BF1) 245/45R20 245/45R20 A02) bis A10) A94) K04) BF1) N255) 245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10) A94) K04) BF1) 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10) A94) K04) BF1) 265/40R20 265/40R20 A02) bis A10) A94) K02) BF1) 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10) A94) K02) BF1) 275/40R20 275/40R20 A02) bis A10) K01) A94) K02) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. 251 AMG e1*2001/116*0404*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET54 9Jx20H2, ET42 375 Mercedes R63 AMG 255/45R20 M+S 255/45R20 M+S A02) bis A10) A94) K04) BF1) 265/40R20 265/40R20 A02) bis A10) A94) K02) BF1) 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10) A94) K02) BF1) 275/40R20 275/40R20 A02) bis A10) K01) A94) K02) BF1) Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066297-B0-451 Anlage-Nr. : AA1 Seite : 4/7 Auftraggeber : Wheelworld GmbH Teiletyp : WH39-90020 Auflagen und Hinweise A01) Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066297-B0-451 Anlage-Nr. : AA1 Seite : 5/7 Auftraggeber : Wheelworld GmbH Teiletyp : WH39-90020 BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 150 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Zubehörkit: MFS 285 Anzugsmoment: 150 Nm E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292). E124a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von 275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø390x36 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø400x38 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066297-B0-451 Anlage-Nr. : AA1 Seite : 6/7 Auftraggeber : Wheelworld GmbH Teiletyp : WH39-90020 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066297-B0-451 Anlage-Nr. : AA1 Seite : 7/7 Auftraggeber : Wheelworld GmbH Teiletyp : WH39-90020 W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage AA1 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ WH39-90020 des Auftraggebers Wheelworld GmbH Geschäftsstelle Essen, 13.05.2022