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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066297-B0-451
Anlage-Nr. :               AA1
Seite :                    1/7
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 WH39-90020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  WH39-90020
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                         Wheelworld                            Wheelworld
Montageposition:                     Vorderachse                            Hinterachse
Radausführung:                             D5                                      D5
Radausführungskennz:                       D5                                      D5
Radgröße:                               9Jx20H2                                  9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                       54 mm                                   42 mm
Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                                   112 mm
Lochzahl:                                  5                                        5
Mittenlochdurchmesser:                 66,60 mm                              66,60 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                          ohne Ring                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                    1010 kg                                  1010 kg
 Reifenabrollumfang:                      2450 mm                         2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                            150 Nm
                Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                        MFS 285      150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066297-B0-451
Anlage-Nr. :               AA1
Seite :                    2/7
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 WH39-90020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       9Jx20H2, ET54      9Jx20H2, ET42
190 bis 335     Mercedes GLE Coupe     265/50R20 M+S      265/50R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                             BF1) E109) EB1) W275)
                                       275/45R20           275/45R20         A02) bis A10)
                                                           N285)             BF1) E109) EB1)
                                       275/45R20 M+S       275/45R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                             BF1) E109) EB1)
                                       275/50R20           275/50R20         A02) bis A10)
                                                           N285)             BF1) E109) EB1)
                                       275/50R20 M+S       275/50R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                             BF1) E109) EB1)
                                       285/45R20           285/45R20         A02) bis A10)
                                                           N295)             BF1) E109) EB1)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse    Hinterachse
                                            9Jx20H2, ET54  9Jx20H2, ET42
143 bis 360     Mercedes GLE, GLE           275/50R20      275/50R20         A02) bis A10)
                Coupe                                      A94)              A11) BF2) E124a) EB2) EF0)
                (mit                        285/45R20      285/45R20         A02) bis A10)
                Radhausverbreiterungen,                    A94)              A11) BF2) E124a) EB2)
                nur                                                          EF0) G01)
                Fahrzeugausführungen 285/50R20             285/50R20         A02) bis A10)
                mit Serienreifen ab 275/..)                A94)              A11) BF2) E124a) EB2)
                                                                             EF0) G01)

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           9Jx20H2, ET54    9Jx20H2, ET42
210 bis 360     Mercedes GLS               275/50R20        275/50R20        A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterung,       K01)             K02)             A11) BF2) E125a)
                Serie bis 21Zoll)          285/45R20        285/45R20        A02) bis A10)
                                           K01)             K02)             A11) BF2) E125a)
                                           285/50R20        285/50R20        A02) bis A10)
                                           K01)             K02)             A11) BF2) E125a) G01)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx20H2, ET54    9Jx20H2, ET42
210 bis 360     Mercedes GLS              275/50R20        275/50R20         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterung,                                          A11) BF2) E125a)
                Serie bis 21Zoll )        285/45R20        285/45R20         A02) bis A10)
                                                                             A11) BF2) E125a)
                                       285/50R20           285/50R20         A02) bis A10)
                                                                             A11) BF2) E125a) G01)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066297-B0-451
Anlage-Nr. :               AA1
Seite :                    3/7
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 WH39-90020



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
164                           e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       9Jx20H2, ET54      9Jx20H2, ET42
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     245/45R20          245/45R20          A02) bis A10)
                                                                             BF3) N255)
                                       255/45R20           255/45R20         A02) bis A10)
                                                                             BF3)
                                       265/45R20           265/45R20         A02) bis A10)
                                                           K04)              BF3)
                                       275/40R20           275/40R20         A02) bis A10)
                                       K03)                K04)              BF3)
                                       245/45R20           275/40R20         A02) bis A10)
                                       N255)               K04)              BF3) V00)
                                       245/45R20 M+S       275/40R20 M+S     A02) bis A10)
                                                           K04)              BF3) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
251                           e1*2001/116*0341*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       9Jx20H2, ET54      9Jx20H2, ET42
140 bis 285     Mercedes R-Klasse      235/45R20          235/45R20          A02) bis A10)
                                                          A94) K04) T100)    BF1) N245)
                                       235/45R20 M+S      235/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                          A94) K04) T100)    BF1)
                                       245/45R20          245/45R20          A02) bis A10)
                                                          A94) K04)          BF1) N255)
                                       245/45R20 M+S      245/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                          A94) K04)          BF1)
                                       255/45R20          255/45R20          A02) bis A10)
                                                          A94) K04)          BF1)
                                       265/40R20          265/40R20          A02) bis A10)
                                                          A94) K02)          BF1)
                                       265/45R20          265/45R20          A02) bis A10)
                                                          A94) K02)          BF1)
                                       275/40R20          275/40R20          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) K02)          BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
251                           e1*2001/116*0341*..
251 AMG                       e1*2001/116*0404*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       9Jx20H2, ET54      9Jx20H2, ET42
375             Mercedes R63 AMG       255/45R20 M+S      255/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                          A94) K04)          BF1)
                                       265/40R20          265/40R20          A02) bis A10)
                                                          A94) K02)          BF1)
                                       265/45R20          265/45R20          A02) bis A10)
                                                          A94) K02)          BF1)
                                       275/40R20          275/40R20          A02) bis A10)
                                       K01)               A94) K02)          BF1)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066297-B0-451
Anlage-Nr. :               AA1
Seite :                    4/7
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 WH39-90020


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066297-B0-451
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BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
       mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Zubehörkit: MFS 285
       Anzugsmoment: 150 Nm

E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).

E124a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von
      275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø390x36 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø400x38 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066297-B0-451
Anlage-Nr. :               AA1
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 WH39-90020



K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066297-B0-451
Anlage-Nr. :               AA1
Seite :                    7/7
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 WH39-90020


W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage AA1 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ WH39-90020 des Auftraggebers Wheelworld GmbH

Geschäftsstelle Essen, 13.05.2022