Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 55005 nach §22 StVZO                                          A     TUVRheinland®
                            .                               :                             Precisely Right.
Anlage 22 zum Prifbericht Nr. 55039724 (1. Ausfertigung)

Prufgegenstand                       PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ WH40-80019
Hersteller                           Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 4

Auftraggeber                         Wheelworld GmbH
                                     Hittenstrale 3
                                     38871   llsenburg
                                     QM-Nr.: 49 02 0102002

Priifgegenstand                      PKW-Sonderrad
Modell                               WH40
Typ                                  WH40-80019
RadgréRe                             8,0Jx19H2
Zentrierart                          Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung     Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress-   |Rad-    | Abrollumfang
fuhrung                                                  Lochkreis- (mm)/ | tiefe       last       (mm)
                                                         Mittenloch-g       (mm)        (kg)
                                                         (mm)
V2N           WH40-80019 V2N / ohne Ring                 5/120/65,1            58       925     | 2400

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                           55005
Herstellerzeichen                    wheelworld
Radtyp und Ausfiihrung               WH40-80019 (s.o.)
RadgréRe                             8,0Jx19H2
Einpresstiefe                        ET.. (s.0.)
Herstelldatum                        Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   | Artder                     Bund             Anzugsmoment
                                                              (Nm)       |Schaftiange   (mm)    | Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01   | Serienschraube             Kugel @28 | 180                        36                      Serie
          M14x1,5 (2-lg.)
Priifungen

Entsprechend den Kriterien des VdTUV Merkblattes 751 (in der jeweils giiltigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgefihrten Fahrzeugen Anbau-, Freigangigkeits- und
Handlingsprifungen durchgeftihrt.

Verwendungsbereich

Hersteller                           Volkswagen

Spurverbreiterung                    innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprifstelle Lambsheim - Konigsberger Strae 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55005 nach §22 StVZO                                        /A TOVRheinland®
                                                                                         Precisely Right.
Anlage 22 zum Prifbericht Nr. 55039724 (1. Ausfertigung)

Prufgegenstand                      PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ WH40-80019
Hersteller                          Wheelworld GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     | kW-Bereich      | Reifen          Reifenbezogene Auflagen und              Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                               Hinweise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Bus (T7)              100, 110            245/40R19   | NoD T98                                  A07 A12A14
ST                       100-150             235/45R19   | T99                                      A21 A58 A60
e1*2018/858*00018*..   | 100-150             245/40R19   | TO1                                      MpH NoE
- Multivan                                   HL                                                     S01
                        100-150              245/45R19   | T02 T98


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, mussen                  nach
Anbau der Rader funktionsfahig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengréRRe verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben tber die ReifengréRRe in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthélt.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfahigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung |) zu entnehmen. Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der
Fahrzeughdchstgeschwindigkeit sind zu berticksichtigen.

Fahrzeughdchst-          Tragfahigkeit (%)
geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol          (GSY)
                         \          w         Y
210   km/h               100%       100%      100%
220   km/h               97%          100%    100%
230   km/h               94%          100%    100%
240   km/h               91%          100%    100%
250   km/h               -          95%       100%
260   km/h               -          90%       100%
270   km/h               -          85%       100%
280   km/h                                    95%
290   km/h                                    90%
300   km/h                                    85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zuléssig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate mussen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeftihrten UmrtistmafRnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulassigkeit weiterer
Veranderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienméaBige Ersatzrad verwendet, soll mit maRiger Geschwindigkeit und nicht langer als
erforderlich gefahren werden. Es mussen die serienmaBigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher ReifengréRe bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.




Technologiezentrum Typprifstelle Lambsheim - Konigsberger Strae 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55005 nach §22 StVZO                                      A    TUVRheinland®
                           .                            :                            Precisely Right.
Anlage 22 zum Prifbericht Nr. 55039724 (1. Ausfertigung)

Prufgegenstand                      PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ WH40-80019
Hersteller                          Wheelworld GmbH

                                                                                              Seite 3 von 4
Die Bezieher der Réader sind darauf hinzuweisen, dass der vom      Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfiilldruck zu beachten ist.

Betrifft Rader ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, fur die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
nur zulassig, wenn sie nicht serienmaBig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Ubereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A07       Zur Befestigung der Rader dtirfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel” (Seite 1)
aufgeftihrten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehér-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulassig.

A14      Zum Auswuchten der Rader durfen an der FelgenauBenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulassig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von auBen zuléssig. Bei Verwendung bis zu
einer Hochstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Hochstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulassig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren missen fur den vorgeschriebenen Luftdruck und die Hochstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile missen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
durfen nicht tber den Felgenrand hinausragen.

A58          Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zuléssig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60      Auch zulassig fur Fahrzeugausfiihrungen mit verlangerter Karosserie.

MpH      Auch zulassig fir Fahrzeugausfiihrungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoD      Nicht zulassig fir Fahrzeugausfiihrungen mit Dieselmotor.

NoE      Nicht fir "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

S01      Zur Befestigung der Rader durfen nur die serienméaBigen Befestigungsmittel Nr. S01         (siehe
Seite 1) verwendet werden.

TO1      Reifen (LI 101) nur zulassig fur Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Héchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
bertcksichtigen.

T02      Reifen (LI 102) nur zulassig fur Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Héchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
bertcksichtigen.




Technologiezentrum Typprifstelle Lambsheim - Konigsberger Strae 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55005 nach §22 StVZO                                        A         TUVRheinland®
                          .                           :                                     Precisely Right.
Anlage 22 zum Prifbericht Nr. 55039724 (1. Ausfertigung)

Prufgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ WH40-80019
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 4
T98      Reifen (LI 98) nur zuléssig fur Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Héchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
bertcksichtigen.

T99      Reifen (LI 99) nur zuléssig fur Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Héchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
bertcksichtigen.

Priifort und Priifdatum

Die Verwendungspriifung fand am 2. Oktober 2024 in Lambsheim        statt.

Priifergebnis

Aufgrund der durchgefiihrten Priifungen bestehen keine technischen Bedenken o0.g. Sonderrader
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgefiihrten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umriistung den
heute gultigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gltigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO andern oder an den Kraftfahrzeugen Anderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt fir Sonderrader ab Herstellungsdatum August 2024.

Der Technische Dienst Typpriifstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TUV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 KélIn ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprifstelle,
Lambsheim fur die angewendeten Prifverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV fur
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim,      2. Oktober 2024



(«z/bf
Wagner                                                                       00435779.00C




Technologiezentrum Typprtifstelle Lambsheim - Konigsberger Strae 20d - D-67245 Lambsheim