GUTACHTEN zur ABE Nr. 55005 nach §22 StVZO A TUVRheinland®
. : Precisely Right.
Anlage 22 zum Prifbericht Nr. 55039724 (1. Ausfertigung)
Prufgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ WH40-80019
Hersteller Wheelworld GmbH
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Auftraggeber Wheelworld GmbH
Hittenstrale 3
38871 llsenburg
QM-Nr.: 49 02 0102002
Priifgegenstand PKW-Sonderrad
Modell WH40
Typ WH40-80019
RadgréRe 8,0Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- |Rad- | Abrollumfang
fuhrung Lochkreis- (mm)/ | tiefe last (mm)
Mittenloch-g (mm) (kg)
(mm)
V2N WH40-80019 V2N / ohne Ring 5/120/65,1 58 925 | 2400
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 55005
Herstellerzeichen wheelworld
Radtyp und Ausfiihrung WH40-80019 (s.o.)
RadgréRe 8,0Jx19H2
Einpresstiefe ET.. (s.0.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. | Artder Bund Anzugsmoment
(Nm) |Schaftiange (mm) | Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 | Serienschraube Kugel @28 | 180 36 Serie
M14x1,5 (2-lg.)
Priifungen
Entsprechend den Kriterien des VdTUV Merkblattes 751 (in der jeweils giiltigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgefihrten Fahrzeugen Anbau-, Freigangigkeits- und
Handlingsprifungen durchgeftihrt.
Verwendungsbereich
Hersteller Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 22 zum Prifbericht Nr. 55039724 (1. Ausfertigung)
Prufgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ WH40-80019
Hersteller Wheelworld GmbH
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Handelsbezeichnung | kW-Bereich | Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Bus (T7) 100, 110 245/40R19 | NoD T98 A07 A12A14
ST 100-150 235/45R19 | T99 A21 A58 A60
e1*2018/858*00018*.. | 100-150 245/40R19 | TO1 MpH NoE
- Multivan HL S01
100-150 245/45R19 | T02 T98
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, mussen nach
Anbau der Rader funktionsfahig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengréRRe verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben tber die ReifengréRRe in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthélt.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfahigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung |) zu entnehmen. Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der
Fahrzeughdchstgeschwindigkeit sind zu berticksichtigen.
Fahrzeughdchst- Tragfahigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
\ w Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h 95%
290 km/h 90%
300 km/h 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zuléssig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate mussen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeftihrten UmrtistmafRnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulassigkeit weiterer
Veranderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienméaBige Ersatzrad verwendet, soll mit maRiger Geschwindigkeit und nicht langer als
erforderlich gefahren werden. Es mussen die serienmaBigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher ReifengréRe bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
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Anlage 22 zum Prifbericht Nr. 55039724 (1. Ausfertigung)
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Die Bezieher der Réader sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfiilldruck zu beachten ist.
Betrifft Rader ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, fur die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
nur zulassig, wenn sie nicht serienmaBig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Ubereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
A07 Zur Befestigung der Rader dtirfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel” (Seite 1)
aufgeftihrten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehér-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulassig.
A14 Zum Auswuchten der Rader durfen an der FelgenauBenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulassig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von auBen zuléssig. Bei Verwendung bis zu
einer Hochstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Hochstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulassig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren missen fur den vorgeschriebenen Luftdruck und die Hochstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile missen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
durfen nicht tber den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zuléssig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulassig fur Fahrzeugausfiihrungen mit verlangerter Karosserie.
MpH Auch zulassig fir Fahrzeugausfiihrungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
NoD Nicht zulassig fir Fahrzeugausfiihrungen mit Dieselmotor.
NoE Nicht fir "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
S01 Zur Befestigung der Rader durfen nur die serienméaBigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
TO1 Reifen (LI 101) nur zulassig fur Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Héchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
bertcksichtigen.
T02 Reifen (LI 102) nur zulassig fur Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Héchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
bertcksichtigen.
Technologiezentrum Typprifstelle Lambsheim - Konigsberger Strae 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55005 nach §22 StVZO A TUVRheinland®
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Anlage 22 zum Prifbericht Nr. 55039724 (1. Ausfertigung)
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T98 Reifen (LI 98) nur zuléssig fur Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Héchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
bertcksichtigen.
T99 Reifen (LI 99) nur zuléssig fur Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Héchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
bertcksichtigen.
Priifort und Priifdatum
Die Verwendungspriifung fand am 2. Oktober 2024 in Lambsheim statt.
Priifergebnis
Aufgrund der durchgefiihrten Priifungen bestehen keine technischen Bedenken o0.g. Sonderrader
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgefiihrten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umriistung den
heute gultigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gltigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO andern oder an den Kraftfahrzeugen Anderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt fir Sonderrader ab Herstellungsdatum August 2024.
Der Technische Dienst Typpriifstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TUV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 KélIn ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprifstelle,
Lambsheim fur die angewendeten Prifverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV fur
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 2. Oktober 2024
(«z/bf
Wagner 00435779.00C
Technologiezentrum Typprtifstelle Lambsheim - Konigsberger Strae 20d - D-67245 Lambsheim